Das Einfachste wäre doch, wenn die mitreisende Person selbst eine Reiserücktrittsversicherung abschließt...?
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Thema: Reiserücktrittsversicherung
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24.08.2017, 17:54 #1
Reiserücktrittsversicherung
Hallo liebe Globetrotter,
folgende Frage tut sich gerade auf:
In der allgemein bekannten RRV sind mit dem der die Reise gebucht hat, auch der Ehepartner, Lebenspartner und Kinder versichert.
Zu folgender (möglicher) Situation konnte ich aber keinerlei Infos finden:
Ich buche eine Flugreise in die USA, inkl. Motorradtour.
Nun tritt für mich der Versicherungsfall ein (Unfall/Krankheit...), die zweite Person hat keinen Motorradführerschein und keine ausreichenden Sprachkenntnisse und kann die Reise alleine nicht antreten.
Laut den geläufigen Bedingungen werden die anteiligen Kosten für die mitreisende (nicht verwandte) Person nicht erstattet.
Auch bei teureren Versicherungen (abweichend von der Goldcardversicherung) habe ich nur die Möglichkeit, externe Personen zu versichern. Nicht aber wenn diese direkt gar keinen Versicherungsfall erleiden, sondern nur betroffen sind.
Hat jemand dazu hilfreiche Infos für mich?LG
Günni
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24.08.2017, 18:03 #2Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen....
(Albert Schweitzer)
Greets Stefan
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24.08.2017, 18:06 #3
Aber was hilft das, wenn der Reisepartner krank wird?
Grüße,
Can
I am the REAL Checker Can!
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24.08.2017, 18:06 #4
Tja, eigentlich hilft das doch nix weil, wenn ich die Reise nicht antreten kann, heißt das doch für ihn erstmal garnix.
So lese ich das zumindest.
Ganz ehrlich, ich hab schon genug Reisen gebucht aber über diese Konstellation hab ich mir noch nie Gedanken gemachtLG
Günni
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24.08.2017, 18:08 #5
In meiner näheren Bekanntschaft gab es genau diesen Fall und der Mitreisende blieb komplett auf den Kosten sitzen.
Man fährt ja nicht immer mit dem Partner in den Urlaub - soll ja lustig werdenLG
Günni
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24.08.2017, 18:42 #6
Ist völlig egal, wenn einer der Versicherten Personen ausfällt, muss keiner fahren.
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von mir aus......
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24.08.2017, 20:11 #7
So einfach ist das nicht. Das Problem ist, die mitreisende Person ist nicht zwingend Partner oder Kind. Nur dieser Personenkreis ist für gewöhnlich mitversichert, Freunde, Bekannte usw. eben nicht.
LG
Günni
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24.08.2017, 21:23 #8
Ich gehe davon aus das Du fiktiv fragst.
Ich würde eine Jahrespolice nehmen, in der Du die Mitreisenden Personen benennen kannst, so könntest Du zu Dir, rein theoretisch, für jede Reise im Jahr einen anderen Personenkreis definieren.
Ist für die Frauenschnelldreher sehr interessant.........__________________________________________
von mir aus......
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25.08.2017, 10:36 #9
Ja Joe, ist ne fiktive Frage aber ich glaube wenn man genau darüber nachdenkt, betrifft die Frage recht viele.
Ich habe jetzt umfangreich recherchiert und was ich sagen kann ist, dass die billigen bzw. kostenlosen RRV`s wie in den meisten Kreditkarten enthalten, hier keinen genügenden Versicherungsschutz bieten.
Zum versicherten Personenkreis gehören da nur Familienangehörige, nicht aber externe Personen.
Um z. Bsp. den Kumpel oder Freundin (abweichender Wohnsitz) zu versichern, muss man eine eigenständige Versicherung abschließen.
Hier werden dann sogenannte "Risikopersonen" beziffert.
Aber: auch hier ist das Kleingedruckte genau zu lesen...wie ist der Personenkreis genau definiert.
Bei einem Reisepreis von 10.000€ kostet diese dann zwischen 300€ und 400€ - einmalig.
Wie gesagt, auch ich war schon zig mal mit Freunden im Urlaub, oft wird auf eine Karte alles gebucht und man denkt dass es passt. Ist aber eben nicht so und wenn der Ernstfall eingetreten wäre, hätte einer wahrscheinlich in die Röhre geschaut.
Der Knackpunkt liegt hier:
7 Was sind „Risikopersonen“?
Risikopersonen sind solche Personen, bei denen ein gemäß §§ 13, 20 versichertes
Ereignis
eintritt, das Sie zur Reiseabsage, zu einem verspäteten Reiseantritt,
zu einem
Reiseabbruch oder einer verspäteten Heimreise veranlasst
hat. Risikopersonen sind:
1. Sie selbst und bei einem Familienvertrag die mitversicherten Personen;
2. die Eltern, Kinder, Stiefeltern, Stiefkinder, Adoptiveltern, Adoptivkinder, Enkelkinder,
Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegersohn und -tochter, Geschwister, Schwager,
Schwägerin und bei einem Einzelvertrag auch der Ehe- oder Lebenspartner des
Versicherungsnehmers;
3. Betreuungspersonen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige
Angehörige
einer versicherten Person betreuen. Als Angehörige gelten die unter Nr. 2
genannten Personen;
4. diejenigen Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten Familienmitglied
eine
gemeinsame Reise gebucht haben und mit Namen auf der Buchung vermerkt
sind sowie deren Angehörige, die unter der Nr. 2 aufgezählt sind;
5. haben mehr als 4 Personen eine gemeinsame Reise gebucht, gelten alle mitreisenden
Personen untereinander nicht als Risikopersonen, außer es handelt sich um die
in Nr. 1 und 2 genannten Personen.
Bei der Mastercard Gold steht folgendes:
Der/die Karteninhaber auf gemeinsamen Reisen dessen/deren Ehegatte/Ehegattin; der/die in häuslicher Gemeinschaft
wohnende Lebensgefährte/Lebensgefährtin; unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres;
volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen.
Also nix von "weiteren Personen"...LG
Günni
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25.08.2017, 12:49 #10
Von welcher Bank ist die Goldkarte, Günni, bzw. wer ist der Versicherer?
Servus!
Fred
Ich freue mich, wenn es regnet, weil wenn ich mich nicht freue, regnet es auch (Karl Valentin)
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25.08.2017, 12:54 #11
Grundsätzlich: die RRV gilt für dich (Einzelversicherung) bzw. die auf dem Versicherungsschein genannten Personen (Paar-/ Familientarif bzw. Gruppenversicherung).
Bei den Kreditkarten gilt die RRV meist nur für den Karteninhaber und dessen Familie. Da muss sich der Mitreisende halt noch selbst absichern. Das ist der Preis dafür, dass diese Versicherung halt billiger ist als eine "normale" RRV.Servus!
Fred
Ich freue mich, wenn es regnet, weil wenn ich mich nicht freue, regnet es auch (Karl Valentin)
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25.08.2017, 12:59 #12
das hilft weil...
Risikopersonen sind neben der versicherten Person
a) die Angehörigen der versicherten Person. Dies sind der Ehegatte
oder Lebenspartner, deren Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder
sowie die Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern, Geschwister,
Großeltern, Enkel, Onkel und Tanten, Nichten und Neffen,
Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten
Person;
b) diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige
Angehörige betreuen;
c) diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine
Reise gebucht haben, und deren Angehörige. Haben mehr
als fünf Personen oder haben bei Familientarifen mehr als
zwei Familien gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die
jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der versicherten
Person und deren Betreuungsperson als Risikopersonen,
nicht mehr die versicherten Personen untereinander.Servus!
Fred
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25.08.2017, 13:05 #13
Würde es helfen, bei der Versicherung nachzufragen?
77 Grüße!
Gerhard
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25.08.2017, 13:41 #14
Ich glaube die Frage an sich hat sich Günni selbst beantwortet: bei Kreditkarten (zumindest seiner, alle Banken bei denen wir Versicherer sind, handhaben das genauso) nur Schutz für Inhaber und Familie. Wer mit Freunden fährt braucht anderweitige Absicherung. Wenn man also seine Goldkarte nur wegen der Versicherung hat, sollte man die Bedingungen lesen und mit seinem Reiseverhalten abgleichen
Servus!
Fred
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