Ergebnis 1 bis 14 von 14
  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
    Registriert seit
    06.02.2006
    Ort
    Ulm
    Beiträge
    4.602

    Reiserücktrittsversicherung

    Hallo liebe Globetrotter,

    folgende Frage tut sich gerade auf:

    In der allgemein bekannten RRV sind mit dem der die Reise gebucht hat, auch der Ehepartner, Lebenspartner und Kinder versichert.

    Zu folgender (möglicher) Situation konnte ich aber keinerlei Infos finden:

    Ich buche eine Flugreise in die USA, inkl. Motorradtour.
    Nun tritt für mich der Versicherungsfall ein (Unfall/Krankheit...), die zweite Person hat keinen Motorradführerschein und keine ausreichenden Sprachkenntnisse und kann die Reise alleine nicht antreten.
    Laut den geläufigen Bedingungen werden die anteiligen Kosten für die mitreisende (nicht verwandte) Person nicht erstattet.

    Auch bei teureren Versicherungen (abweichend von der Goldcardversicherung) habe ich nur die Möglichkeit, externe Personen zu versichern. Nicht aber wenn diese direkt gar keinen Versicherungsfall erleiden, sondern nur betroffen sind.

    Hat jemand dazu hilfreiche Infos für mich?
    LG
    Günni

  2. #2
    Mil-Sub Avatar von harleygraf
    Registriert seit
    26.02.2014
    Ort
    Heart of Eastside
    Beiträge
    14.845
    Das Einfachste wäre doch, wenn die mitreisende Person selbst eine Reiserücktrittsversicherung abschließt...?
    Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen....
    (Albert Schweitzer)


    Greets Stefan

  3. #3
    Double-Red Avatar von kurvenfeger
    Registriert seit
    02.06.2006
    Ort
    Bei den 7 Zwergen
    Beiträge
    8.701
    Aber was hilft das, wenn der Reisepartner krank wird?
    Grüße,
    Can

    I am the REAL Checker Can!
    Suche unpolierte 36mm OP oder DJ in top Zustand aus 2016 (nur mit B+P)

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
    Registriert seit
    06.02.2006
    Ort
    Ulm
    Beiträge
    4.602
    Themenstarter
    Tja, eigentlich hilft das doch nix weil, wenn ich die Reise nicht antreten kann, heißt das doch für ihn erstmal garnix.
    So lese ich das zumindest.

    Ganz ehrlich, ich hab schon genug Reisen gebucht aber über diese Konstellation hab ich mir noch nie Gedanken gemacht
    LG
    Günni

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
    Registriert seit
    06.02.2006
    Ort
    Ulm
    Beiträge
    4.602
    Themenstarter
    In meiner näheren Bekanntschaft gab es genau diesen Fall und der Mitreisende blieb komplett auf den Kosten sitzen.

    Man fährt ja nicht immer mit dem Partner in den Urlaub - soll ja lustig werden
    LG
    Günni

  6. #6
    Ist völlig egal, wenn einer der Versicherten Personen ausfällt, muss keiner fahren.
    __________________________________________
    von mir aus......

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
    Registriert seit
    06.02.2006
    Ort
    Ulm
    Beiträge
    4.602
    Themenstarter
    So einfach ist das nicht. Das Problem ist, die mitreisende Person ist nicht zwingend Partner oder Kind. Nur dieser Personenkreis ist für gewöhnlich mitversichert, Freunde, Bekannte usw. eben nicht.
    LG
    Günni

  8. #8
    Ich gehe davon aus das Du fiktiv fragst.
    Ich würde eine Jahrespolice nehmen, in der Du die Mitreisenden Personen benennen kannst, so könntest Du zu Dir, rein theoretisch, für jede Reise im Jahr einen anderen Personenkreis definieren.
    Ist für die Frauenschnelldreher sehr interessant.........
    __________________________________________
    von mir aus......

  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
    Registriert seit
    06.02.2006
    Ort
    Ulm
    Beiträge
    4.602
    Themenstarter
    Ja Joe, ist ne fiktive Frage aber ich glaube wenn man genau darüber nachdenkt, betrifft die Frage recht viele.

    Ich habe jetzt umfangreich recherchiert und was ich sagen kann ist, dass die billigen bzw. kostenlosen RRV`s wie in den meisten Kreditkarten enthalten, hier keinen genügenden Versicherungsschutz bieten.
    Zum versicherten Personenkreis gehören da nur Familienangehörige, nicht aber externe Personen.

    Um z. Bsp. den Kumpel oder Freundin (abweichender Wohnsitz) zu versichern, muss man eine eigenständige Versicherung abschließen.
    Hier werden dann sogenannte "Risikopersonen" beziffert.
    Aber: auch hier ist das Kleingedruckte genau zu lesen...wie ist der Personenkreis genau definiert.

    Bei einem Reisepreis von 10.000€ kostet diese dann zwischen 300€ und 400€ - einmalig.

    Wie gesagt, auch ich war schon zig mal mit Freunden im Urlaub, oft wird auf eine Karte alles gebucht und man denkt dass es passt. Ist aber eben nicht so und wenn der Ernstfall eingetreten wäre, hätte einer wahrscheinlich in die Röhre geschaut.


    Der Knackpunkt liegt hier:

    7 Was sind „Risikopersonen“?
    Risikopersonen sind solche Personen, bei denen ein gemäß §§ 13, 20 versichertes
    Ereignis
    eintritt, das Sie zur Reiseabsage, zu einem verspäteten Reiseantritt,
    zu einem
    Reiseabbruch oder einer verspäteten Heimreise veranlasst
    hat. Risikopersonen sind:
    1. Sie selbst und bei einem Familienvertrag die mitversicherten Personen;
    2. die Eltern, Kinder, Stiefeltern, Stiefkinder, Adoptiveltern, Adoptivkinder, Enkelkinder,
    Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegersohn und -tochter, Geschwister, Schwager,
    Schwägerin und bei einem Einzelvertrag auch der Ehe- oder Lebenspartner des
    Versicherungsnehmers;
    3. Betreuungspersonen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige
    Angehörige
    einer versicherten Person betreuen. Als Angehörige gelten die unter Nr. 2
    genannten Personen;
    4. diejenigen Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten Familienmitglied
    eine
    gemeinsame Reise gebucht haben und mit Namen auf der Buchung vermerkt
    sind sowie deren Angehörige, die unter der Nr. 2 aufgezählt sind;

    5. haben mehr als 4 Personen eine gemeinsame Reise gebucht, gelten alle mitreisenden
    Personen untereinander nicht als Risikopersonen, außer es handelt sich um die
    in Nr. 1 und 2 genannten Personen.


    Bei der Mastercard Gold steht folgendes:

    Der/die Karteninhaber auf gemeinsamen Reisen dessen/deren Ehegatte/Ehegattin; der/die in häuslicher Gemeinschaft
    wohnende Lebensgefährte/Lebensgefährtin; unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres;
    volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen.


    Also nix von "weiteren Personen"...
    LG
    Günni

  10. #10
    Day-Date Avatar von dafredy
    Registriert seit
    22.05.2007
    Ort
    Dahoam
    Beiträge
    3.544
    Von welcher Bank ist die Goldkarte, Günni, bzw. wer ist der Versicherer?
    Servus!

    Fred

    Ich freue mich, wenn es regnet, weil wenn ich mich nicht freue, regnet es auch (Karl Valentin)

  11. #11
    Day-Date Avatar von dafredy
    Registriert seit
    22.05.2007
    Ort
    Dahoam
    Beiträge
    3.544
    Grundsätzlich: die RRV gilt für dich (Einzelversicherung) bzw. die auf dem Versicherungsschein genannten Personen (Paar-/ Familientarif bzw. Gruppenversicherung).

    Bei den Kreditkarten gilt die RRV meist nur für den Karteninhaber und dessen Familie. Da muss sich der Mitreisende halt noch selbst absichern. Das ist der Preis dafür, dass diese Versicherung halt billiger ist als eine "normale" RRV.
    Servus!

    Fred

    Ich freue mich, wenn es regnet, weil wenn ich mich nicht freue, regnet es auch (Karl Valentin)

  12. #12
    Day-Date Avatar von dafredy
    Registriert seit
    22.05.2007
    Ort
    Dahoam
    Beiträge
    3.544
    Zitat Zitat von kurvenfeger Beitrag anzeigen
    Aber was hilft das, wenn der Reisepartner krank wird?
    das hilft weil...
    Risikopersonen sind neben der versicherten Person
    a) die Angehörigen der versicherten Person. Dies sind der Ehegatte
    oder Lebenspartner, deren Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder
    sowie die Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern, Geschwister,
    Großeltern, Enkel, Onkel und Tanten, Nichten und Neffen,
    Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten
    Person;
    b) diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige
    Angehörige betreuen;
    c) diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine
    Reise gebucht haben, und deren Angehörige
    . Haben mehr
    als fünf Personen oder haben bei Familientarifen mehr als
    zwei Familien gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die
    jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der versicherten
    Person und deren Betreuungsperson als Risikopersonen,
    nicht mehr die versicherten Personen untereinander.
    Servus!

    Fred

    Ich freue mich, wenn es regnet, weil wenn ich mich nicht freue, regnet es auch (Karl Valentin)

  13. #13
    Würde es helfen, bei der Versicherung nachzufragen?
    77 Grüße!
    Gerhard

  14. #14
    Day-Date Avatar von dafredy
    Registriert seit
    22.05.2007
    Ort
    Dahoam
    Beiträge
    3.544
    Ich glaube die Frage an sich hat sich Günni selbst beantwortet: bei Kreditkarten (zumindest seiner, alle Banken bei denen wir Versicherer sind, handhaben das genauso) nur Schutz für Inhaber und Familie. Wer mit Freunden fährt braucht anderweitige Absicherung. Wenn man also seine Goldkarte nur wegen der Versicherung hat, sollte man die Bedingungen lesen und mit seinem Reiseverhalten abgleichen
    Servus!

    Fred

    Ich freue mich, wenn es regnet, weil wenn ich mich nicht freue, regnet es auch (Karl Valentin)

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •