Noch nicht genügend Infos

Aber grundsätzlich: Wenn Du durch den Austausch von Teilen eine Werterhöhung hast, dann wird Dir das angerechnet. Eine neue Stoßstange dürfte wohl nicht werterhöhend sein, außer sie war vorher schon angekratzt. Wenn Du aber neue Hinterräder bekommst, hast Du dadurch eine Werterhöhung, wenn die alten schon abgefahren waren. Sind mit der Werterhöhung Verschleißteile gemeint?

Wie sieht's denn mit der Wertminderung aus? Wird Dir da was ersetzt? Hast Du ein Gutachten machen lassen?

Den Anwalt hätte übrigens die HUK gezahlt