Ich kann doch abbrechen, weil sich die Beschaffenheit des Artikels grundlegend geändert hat, ich mich in der Beschreibung geirrt habe oder die Ware zerstört ist. Das müßte mir der potentielle Käufer dann erstmal nachweisen.
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03.08.2005, 20:30 #1
ebay Urteil, ganz interessant
Hallo,
hier gibt es ein interessantes Urteil, das den frühzeitigen Abbruch von Auktionen wohl etwas komplizierter macht.
Ist vielleicht interessant.
ManuelViele Grüße, Manuel
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03.08.2005, 20:34 #2Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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03.08.2005, 23:04 #3Original von Donluigi
Ich kann doch abbrechen, weil sich die Beschaffenheit des Artikels grundlegend geändert hat, ich mich in der Beschreibung geirrt habe oder die Ware zerstört ist. Das müßte mir der potentielle Käufer dann erstmal nachweisen.
das sehe ich genauso...
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911 Grüße Sascha
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