Hallo Forumsteilnehmer,
habe da ein Problem:
Habe eine Auktion gewonnen über einen Artikel (Daytona Stahl).
Da ich zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion bei ebay Höchstbietender war, habe ich den Artikel ersteigert.
Jetzt will der Verkäufer nicht zu dem Preis liefern .
Das ist doch nicht mein Problem, oder ?
Es geht um eine Stahl-Daytona neu aus Dänemark, 100%ig original ( wurde auch schon mal hier angeboten, siehe Sales Corner , in schwarz) zum Preis von 2010 Euro.

Er rückt das Ding nicht raus
Aber es ist doch ein rechtskr. Vertrag entstanden.

Meine Beschwerde über ebay habe ich geschrieben.
Hier die Antwort:
Sehr geehrtes eBay-Mitglied,

vielen Dank fuer Ihre E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Hinweise nur genereller Natur
sind, da es uns nicht gestattet ist, eine verbindliche Rechtsberatung zu
geben.

Generell kommt bei erfolgreichem Abschluss einer Auktion zwischen
Verkaeufer und Kaeufer ein Kaufvertrag zustande.

Der Kaufpreis eines Auktionsartikels setzt sich zusammen aus dem
jeweiligen Hoechstgebot plus etwaiger in der Artikelbeschreibung
genannten Nebenkosten (z.B. Versand- und Verpackungskosten).

Darueberhinaus ist es fuer Verkaeufer nicht zulaessig, im Nachhinein
(etwa per E-Mail) weitere Kosten aufzuschlagen, die einem Kaeufer nicht
schon bei Gebotsabgabe bekannt waren.

Der Kaeufer ist zur Abnahme eines Artikels unter nachtraeglich
geaenderten Verkaufsbedingungen nicht verpflichtet, wenn er diesen
Aenderungen nicht ausdruecklich zugestimmt hat.

Einem Kaeufer steht es weiterhin frei, auf dem Rechtsweg die Einhaltung
der Vertragspflichten seitens des Verkaeufers zu bewirken.

Mit freundlichen Gruessen


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Gibt es hier Leute die Erfahrungen haben diesbezüglich ?
Kann jemand helfen?