Die urheberrechtlichen Fragen hier sind leider nicht so leicht zu beantworten, wie sie gestellt werden
Es wurde ja schon richtig gesagt, dass der Fotograf der Urheber ist. Und das bleibt er auch.
Vielleicht darf ich hier mal einen halben Schritt zurückgehen und ausholen:
In Deutschland gibt es das Urheberrecht, das in verschiedenen Gesetzen - vor allem im Urheberrechtsgesetz - beschrieben ist. Danach kann alleine der Urheber bestimmen, was mit seinen Fotos passiert. Er kann also alleine bestimmen, wo und wann seine Fotos abgebildet werden. Wenn ein Foto irgendwo gezeigt wird, das der Fotograf selber dort nicht eingestellt hat, kann er das verbieten.
In der Praxis geben die meisten Fotografen ihre Bilder an Bildagenturen. Die bekanntesten sind Getty oder Corbis, und auf vielen Homepages findet man den Verweis auf Fotolia, Shutterstock oder Pixelio. Diese Agenturen haben eine so genannte „Lizenz“ von den Fotografen und verkaufen die Bilder und teilen den Gewinn mit dem Fotografen. In dem Fall bestimmt der Fotograf also nicht mehr, wo seine Bilder erscheinen, sondern er hat der Bildagentur erlaubt, das zu bestimmen.
Die Rechte an den Bildern sind dann aufgeteilt: Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen, denn auch die Lizenzen ändern ja nicht, dass er das Bild gemacht hat. Aber das Recht zur Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist an eine Bildagentur lizensiert.
Verwendet Rolex solche Bilder in der Werbung, haben sie die Rechte daran also entweder vom Fotografen oder von einer Bildagentur erworben. Rolex darf dann - je nachdem, was im Vertrag steht - die Bilder für einen gewissen Zeitraum in gewissen Medien für die Werbung verwenden.
Zurück zu diesem Thread. Hier wurden jetzt einige Themen angesprochen. Vielleicht können wir hier ja ein paar davon aufklären.
Fangen wir mal an mit der Privatkopie. Die Privatkopie eines „Werks“, also eines Fotos oder eines Musikstücks, ist erlaubt, wenn man sich etwas, was man schon selber hat, kopiert. Das heißt: Ich habe eine CD gekauft, die ich zu Hause habe, aber ich will sie auch im Auto haben, dann kann ich sie mir kopieren. Eine Privatkopie ist aber nicht erlaubt, wenn die Quelle illegal ist. Das ist hier ein bisschen der Knackpunkt: Wenn ein Bild irgendwo im Internet herunterzuladen ist, können wir nicht automatisch davon ausgehen, dass es dort legal ist. Hmm, vielleicht können wir sie dann einfach bei Rolex runterladen? Nun, dort sind die Bilder legal auf der Homepage - unterstelle ich mal - weil Rolex dafür eine Lizenz erworben haben wird. Wenn die Bilder dort runtergeladen werden, etwa für das Anschauen auf der eigenen Festplatte, ist das im Rahmen der Privatkopie gestattet. Die gute Frage aber ist: Kann man eine Privatkopie von der Privatkopie machen? Oder noch weiter: Kann man eine Privatkopie von der Privatkopie von der Privatkopie machen? Das ist nämlich gesetzlich nicht geregelt, also weder erlaubt noch verboten. Die meisten Juristen gehen aber davon aus, dass das erlaubt ist. Das heißt: Ich darf meine gekaufte CD für’s Auto kopieren und dann von der Kopie noch eine weitere Kopie für die CD-Sammlung auf meinem Boot machen
Keine Privatkopie ist es, wenn Bilder zum persönlichen Gebrauch auf die eigene Festplatte kopiert werden, dann aber irgendwo anders wieder hochgeladen werden, wo sie jeder sehen kann. Das ist dann nämlich nicht mehr nur die „Vervielfältigung“, also die Kopie, sondern die „Öffentliche Zugänglichmachung“ - so bezeichnet der Jurist das Hochladen ins Internet. Und das ist von der Privatkopie nicht erfasst.
Eine weitere Frage in diesem Thread war dann, ob der Drucker bei der Privatkopie helfen darf. Ja, das darf er: Im hier verlinkten § 53 UrhG heißt es in Abs. 1 Satz 2: „Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt“. Aber Achtung: Das gilt wieder nur, wenn die Quelle legal ist. Wer die Bilder irgendwo im Internet runterlädt, darf davon keine Privatkopie machen, und dann darf auch niemand dabei helfen. Wenn ich aber das Bild von einer legalen Quelle habe, etwa von Rolex, darf ich es mir privat kopieren. Und auch das Ausdrucken ist dann als Privatkopie erlaubt.
Schließlich kam noch die Frage nach Fristen auf. Die Schutzfristen des Urheberrechts laufen irgendwann ab, bei Fotos ist das nach 50 bis 100 Jahren der Fall. Auch danach bleibt der Fotograf der Urheber, aber der Schutz des Urheberrechts erlischt. Der Urheber kann danach also nicht mehr verbieten, wenn das Bild irgendwo gegen seinen Willen veröffentlicht wird.
Ergebnis 21 bis 31 von 31
Hybrid-Darstellung
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30.04.2017, 15:09 #1Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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30.04.2017, 15:35 #2
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Themenstarter
Danke für die Aufklärung. Dann ist mein Plan, Rolex direkt zu fragen, die beste Option.
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30.04.2017, 15:41 #3
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30.04.2017, 16:10 #4
Danke!
Die 50 oder 100 Jahre waren mir neu.
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30.04.2017, 16:19 #5
Danke!
„This is your last chance. After this, there is no turning back. You take the blue pill — the story ends, you wake up in your bed and believe whatever you want to believe. You take the red pill — you stay in Wonderland and I show you how deep the rabbit-hole goes.“
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30.04.2017, 17:54 #6
sehr anschauliche darlegung....muss man können.hut ab!
pfandflaschensammeln formt den charakter. get woke,go broke
country music....three chords and the truth
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30.04.2017, 19:29 #7
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Nicht mein Thema, dennoch sehr interessant zu lesen. Danke für deine Mühe und den daraus resultierenden Beitrag, Nico. Hut ab!
lg
Tobias
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30.04.2017, 19:58 #8
Sehr gerne, danke Euch für die freundlichen Worte
Die Schutzdauer von Fotos beträgt 50 Jahre. Das steht in § 72 UrhG. Und hier wird es wieder kompliziert: Es sind 50 Jahre ab Erscheinen bzw. 50 Jahre ab Herstellung. Wird das Foto innerhalb von 50 Jahren nach der Aufnahme veröffentlicht, beginnt die Frist mit der Veröffentlichung zu laufen. Daher berechnet sich die maximale Frist von 100 Jahren, wenn das Bild nämlich aufgenommen und 50 Jahre später veröffentlicht wirdWenn - wie oft - das Bild aufgenommen und sofort danach veröffentlicht wird, beträgt die Schutzdauer eben 50 Jahre, weil die Herstllung und die Veröffentlichung gleichzeitig passieren.
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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15.05.2017, 15:33 #9
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Themenstarter
Heute kam die Antwort.
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Email. Wir freuen uns über ihr Interesse an ROLEX.
Leider können wir Ihnen jedoch die gewünschten Bilder nicht zur Verfügung stellen. Alle Bilder werden grundsätzlich nur von uns selber zu werblichen Zwecken gebraucht, oder aber zum redaktionellen Gebrauch von uns freigegeben. Zum privaten Gebrauch ist keine Verwendung vorgesehen.
Wir danken für Ihr Verständnis und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
xyz
ROLEX Deutschland GmbH
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15.05.2017, 15:57 #10
Die Telekom hätte noch druntergeschrieben "Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben".
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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15.05.2017, 16:03 #11
Schade, Robert. Hätte bestimmt toll ausgesehen.
Viele Grüße, Jens
Ein Leben ohne mechanische Armbanduhr ist möglich, aber sinnlos
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