Ich habe eine Frage zur Erbschaftssteuer bzw. zum Erbschaftssteuergesetz.
Meine Tante ist im September 2008 verstorben und hat mir einen Anteil an der Hausverkaufssumme hinterlassen.
Da das Haus erst 2009 verkauft wurde und somit auch der Erbschaftsanteil erst 2009 fällig wurde, werde ich gemäss Auskunft des Finanzamtes nach dem neuen Erbschaftssteuergesetzes , welches ab dem 01. Januar 2009 gültig ist, veranlagt. Dies habe ich, meines Wissens, auch so auf der Steuererklärung angegeben.
Nun habe ich den Steuerbescheid bekommen in dem ich allerdings nach dem alten Gesetz veranlagt bin und nur 10.300 EUR Freibetrag habe. Da die Summe nur knapp über 20.000 EUR liegt würde ist beim neuen Gesetz günstiger stehen.
Wer kann mir kurz weiterhelfen? War die Aussage des Finanzamtes nicht korrekt? Und wie müsst ich veranlagt werden?
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Thema: Frage zur Erbschaftssteuer
Baum-Darstellung
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18.12.2010, 17:05 #1
Frage zur Erbschaftssteuer
Gruss Wolfgang
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