Zitat Zitat von atelier14 Beitrag anzeigen
Bei 2,00m Einfahrtshöhe sind in TG bauordnungsrechtlich aber mind. 2,10m lichte Höhe vorgeschrieben, dass passt eigentlich immer.
Ich wuerd mich da nicht drauf verlassen.
Die Tiefgarage am Hauptbahnhof in Freiburg ist mit "2m" gemarkt und ich hab jetzt einen Kratzer im Dach bei nachgemessenen 2,00m Fahrzeughöhe (W463 Prof.)