Original von RoSt
Original von chess77
Wenn ich an dieser Stelle übrigens mal bescheiden anmerken darf: Dass mit der Gewährleistungspflicht für Privatverkäufe wie in 90 % der Ebay-Auktionen geschrieben ist totaler Schmarrn
Also es ist immer wieder schön, eine Aussage in den Raum zu werfen ohne diese zu begründen !

Es ist durchaus kein Schmarrn!!!
Nach welchem deutschen Recht habe ich als Privatmann denn bitte Gewährleistungspflichten zu übernehmen? Irgendwelche dubiosen EU-Richtlinien sind für mich eh kein geltendes anzuwendendes Recht.

Und die "Garantie", dass der Artikel der Beschreibung entspricht und auch - sofern nicht anders angegeben - funktionsfähig ist, und keine bekannten verschwiegenen Mängel hat, kann man so auch nicht ausschließen.