Nach welchem deutschen Recht habe ich als Privatmann denn bitte Gewährleistungspflichten zu übernehmen? Irgendwelche dubiosen EU-Richtlinien sind für mich eh kein geltendes anzuwendendes Recht.Original von RoSt
Also es ist immer wieder schön, eine Aussage in den Raum zu werfen ohne diese zu begründenOriginal von chess77
Wenn ich an dieser Stelle übrigens mal bescheiden anmerken darf: Dass mit der Gewährleistungspflicht für Privatverkäufe wie in 90 % der Ebay-Auktionen geschrieben ist totaler Schmarrn![]()
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Es ist durchaus kein Schmarrn!!!
Und die "Garantie", dass der Artikel der Beschreibung entspricht und auch - sofern nicht anders angegeben - funktionsfähig ist, und keine bekannten verschwiegenen Mängel hat, kann man so auch nicht ausschließen.
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21.07.2005, 17:43 #16Daytona
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Viele Grüße,
Eiko.
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