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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Vespapapa
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    Erbrechtversicherung - Wer kann etwas empfehlen

    Hallo zusammen,

    ich suche eine ERV.

    Die bekannten sind m. M. nach immer nur mit einer
    Beratung includiert. Das bringt natürlich bei Streitigkeiten
    nicht sehr viel.

    Bei Streitigkeiten jedoch, so hörte ich, kommen da
    mal schnell 5-10.000 € zusammen.

    Kennt jemand, der solche höhen, oder mehr versichert
    und kurze Wartezeiten zum Vertragsbegginn anbietet.

    Für Eure Mühe im Voraus vielen Dank !
    VG

    Ralf

    ..und nicht vergessen: "Das Leben ist zu kurz für nur EINE Rolex"

  2. #2
    Daytona Avatar von markus247
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    Ralf, auch nach einigen Jahren im Bereich des Erbrechts kenne ich eine solche Versicherung nicht. Einige zahlen über die Beratung hinaus noch ein paar Euro, aber der Großteil bleibt an dir hängen. Gesehen habe ich Obergrenzen von 500 Euro und von 1000 Euro. Die holen es sich aber vorher schon über die Beiträge 😳

    Wenn der Erbfall schon eingetreten ist, hilft dir das sowieso nichts mehr. Ist er noch nicht eingetreten, dürfte sich ein vernünftiges Testament anbieten. Das ist besser als jede Rechtsschutzversicherung und erspart in notarieller Form auch noch den Erbschein und dessen Kosten.

    Gerne auch mehr per PN, wenn es nicht so öffentlich sein soll.
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  3. #3
    Die ARAG bietet sowas bis 10.000€ an.
    Meditation ist auch mitversichert.
    Musst mal bei den die Hotlinie anrufen und schauen ob Preis und Leistung für Dich passen.
    __________________________________________
    von mir aus......

  4. #4
    Daytona Avatar von markus247
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    Aber haben die nicht eine Deckelung bei den anfallenden Gebührentatbeständen? Wenn nicht, kann man sich das mal anschauen.
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von Vespapapa
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    Vielen Dank für schnelle Info´s !!

    Nein, der Erbfallmist noch nicht eingetreten.

    Ich sehe Probleme dahin kommend,
    Dass sich einer alles unter den Nagel reisen wird.
    Er hat bereits jetzt schon die Kto-Vollmacht !
    Und "beherrscht" den Erblasser durch "Angstschüren"
    Bevormundung...

    Es wird aufreden Fall, LEIDER, nicht friedlich
    Ablaufen.
    Geändert von Vespapapa (27.01.2017 um 08:56 Uhr)
    VG

    Ralf

    ..und nicht vergessen: "Das Leben ist zu kurz für nur EINE Rolex"

  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von Vespapapa
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    Markus, was meinst Du mit "Deckelung bei den anfallenden Gebührentatbeständen" ?
    VG

    Ralf

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  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von Vespapapa
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    Meinst Du die "Deckelung" z. B. Auf 10 K ?
    VG

    Ralf

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  8. #8
    Daytona Avatar von markus247
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    Im außergerichtlichen Bereich wird unter anderem meist eine so genannte Geschäftsgebühr abgerechnet. Bei "normalen" Fällen passiert das auf Basis eines Faktors 1,3. Mit diesem Faktor geht man dann an eine Tabelle heran und errechnet die Gebührenhöhe. Im Erbrecht bieten Umfang und Schwierigkeit meist die Möglichkeit, über den Faktor 1,3 bis hin zu 2,5 abzurechnen.

    Die Erstattung hingegen ist bei einigen Versicherern bei 0,5 oder 0,8 gedeckelt.
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von Vespapapa
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    Ok, Danke, Markus !
    VG

    Ralf

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