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  1. #2
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Ich bekomme bei meinen Uhren, die jünger als fünf Jahre alt sind, den Kaufpreis (Rechnungsbeleg bzw. Zertifikat vom Konzi) erstattet und bei Uhren, die älter sind, den Wiederbeschaffungswert. In meiner Versicherung gelten alle Stahluhren (egal, was sie gekostet haben) als Hausrat ... von daher gibt es keine Einschränkungen. Nur Uhren aus Gold / Platin gelten als Schmuck. Ich kann mit dieser Reglung gut leben und sehe die Versicherung eh als Notfall ... und verlasse mich mehr auf Bankschließfach, Alarmanlage und Einbruchschutz.

    Aber: Das ist alles von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Also nachfragen und sich schriftlich bestätigen lassen, wie im Falle von Uhren(sammlungen) verfahren wird!
    Geändert von ehemaliges mitglied (23.12.2016 um 23:36 Uhr) Grund: Ein "e" gekauft ...

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