Ich bekomme bei meinen Uhren, die jünger als fünf Jahre alt sind, den Kaufpreis (Rechnungsbeleg bzw. Zertifikat vom Konzi) erstattet und bei Uhren, die älter sind, den Wiederbeschaffungswert. In meiner Versicherung gelten alle Stahluhren (egal, was sie gekostet haben) als Hausrat ... von daher gibt es keine Einschränkungen. Nur Uhren aus Gold / Platin gelten als Schmuck. Ich kann mit dieser Reglung gut leben und sehe die Versicherung eh als Notfall ... und verlasse mich mehr auf Bankschließfach, Alarmanlage und Einbruchschutz.
Aber: Das ist alles von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Also nachfragen und sich schriftlich bestätigen lassen, wie im Falle von Uhren(sammlungen) verfahren wird!
Ergebnis 1 bis 20 von 163
Baum-Darstellung
-
23.12.2016, 23:35 #2ehemaliges mitgliedGast
Geändert von ehemaliges mitglied (23.12.2016 um 23:36 Uhr) Grund: Ein "e" gekauft ...
Ähnliche Themen
-
116713LN drauf und dran ersetzt zu werden?
Von Max92 im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 4Letzter Beitrag: 01.08.2016, 22:35 -
Smilies durch Buchstaben ersetzt
Von rudi im Forum Off TopicAntworten: 13Letzter Beitrag: 25.05.2008, 13:55 -
Autounfall-Versicherungsfall
Von triamarc49 im Forum Off TopicAntworten: 38Letzter Beitrag: 27.12.2007, 15:58 -
SubD durch YM Rolesium ersetzt
Von Flo777 im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 26Letzter Beitrag: 06.03.2006, 12:01 -
Ein Scherzkeks! Leider wurde hier was ersetzt...
Von BESP im Forum Off TopicAntworten: 4Letzter Beitrag: 21.06.2004, 20:12




Zitieren
Lesezeichen