Zitat Zitat von ein michael Beitrag anzeigen
Nun bringt ihr einiges durcheinander...
Wenn du im Zeitpunkt des Kaufes, die Absicht der Vermietung hattest, kannst du die von dir genannten Kosten über die Abschreibung als Werbungskosten absetzen. Ab dem Zeitpunkt, in dem du die Vermietungsabsicht aufgibst nicht mehr. Problem wird bei tatsächlicher späteren Eigennutzung (2017) sein, glaubhaft zu versichern, dass du ursprünglich vermieten wolltest.
Dein Steuerberater wird dir da aber sicher weiterhelfen können.
Gelungene Objektfertigstellung wünsche ich dir.
Der 10 Jahreszeitraum betrifft andere steuerliche Fragen.
Zitat Zitat von sausapia Beitrag anzeigen
So ist es,
der Zenhnjahreszeiitraum bezieht sich bspw. auf die Steuerfreiheit bei Verkauf. Die Vermietungsabsicht wird abhängig vom abgelaufenen Zeitraum schwieriger darzustellen sein.
Ah, jo! So war das! Danke für's Update!