Ich kennen die vertragliche Konstruktion bei ihrem Leasing über einen Fuhrparkservice nicht, aber ein Wechsel des Leasingnehmers ist ein zusätzlicher Vorbesitzer in der Historie des Fahrzeugs, was sich negativ auf den Restwert auswirkt und sicher in Richtung des Leasinggebers kompensiert werden müsste....
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11.11.2016, 12:24 #1
Mitnahme Firmenwagen von Firma A zu B
Hallo Freunde,
folgender Sachverhalt:
Meine Frau fährt einen Firmenwagen ( BMW, 14 Monate alt, selbst konfiguriert nach ihren Wünschen und damals bestellt) und hat ein sehr spannendes Angebot von einer anderen Firma, in dieser neuen anderen Firma würde Sie ebenfalls einen Firmenwagen bekommen. Die neue Firma hätte nichts dagegen, das Sie den Wagen der alten Firma mitnimmt. Ihre jetzige Firma arbeitet mit Alphabet zusammen, die neue Firma mit "Fleet Company. Laut der neuen Firma ist eine Übernahme kein Problem, wenn der alte Arbeitgeber zustimmt... Weiterhin muss gesagt werden, das meine Frau ein Fahrzeug über Ihrer Einstufung fährt und daher einen Eigenanteil zu zahlen hat. Sollte Sie nun die Firma kommendes Jahr im März verlassen, müsste Sie 5.600€ ( 36 Monate Laufzeit) an Ihren dann alten Arbeitgeber zahlen, aufgrund des Eigenanteils wenn Sie das Fahrzeug nicht mitnehmen kann. Die Zahlung des Eigenanteils wollen wir naürlich vermeiden, da Sie ja das Fahrzeug gerne weiterfahren und daher mitnehmen möchte und auch könnte.
Ich hoffe, ich konnte das doch recht komplizierte Thema hier einigermaßen verständlich rüberbringen, vielleicht hat jemand Erfahrungen mit Firmenwagenübernahmen, Arbeitgeberwechsel?
Was ist üblich? Welche Gründe könnte es geben, das der alte Arbeitgeber das Fahrzeug behalten möchte? Was muss beachtet werden?
Danke Euch.
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11.11.2016, 12:44 #2Gruß
Thorben
"Stuff is difficult....."
"Rule 34"
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11.11.2016, 15:29 #3
Entweder in die Firmenwagennutzungsvereinbarung schauen, die Deine Frau sicherlich unterschrieben oder ausgehändigt bekommen hat, oder aber ganz stressfrei beim Arbeitgeber nachfragen - alles andere ist Spekulation. Hilft Dir ja nicht viel, wenn andere Firmen einer Übernahme zustimmen, der Arbeitgeber Deiner Frau jedoch nicht. In manchen Firmen ist es z.B. auch durchaus üblich, das "Wunschzubehör" komplett bei Übernahme des neuen Fahrzeuges an den Arbeitgeber zu berechnen (bei Leasing entsprechend anteilig) und wenn er die Firma verlässt, ist das Geld dann auch futsch. Wie gesagt, kommt immer auf die Firma an und eine allgemeine Richtlinie gibt es wohl nicht.
Gruß,
Michael
Ich verliere nicht - entweder ich gewinne oder ich lerne!
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11.11.2016, 16:35 #4
Auch ich kenne ehemaligen Kollegen, die bei einem Jobwechsel bis zu € 10.000,- Euro aufgrund der Extras bei Ihren Dienstwagen zurückzahlen mussten bzw. die letzten Monate kein Gehalt mehr bekamen. Im Falle einer Abwerbung, kann man versuchen, den neuen Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen. Je nach Wichtigkeit der Position zahlt der neue Arbeitgeber einmalig eine Entschädigung für solche und ähnliche Fälle (z. B. auch für entgangene Provisionen und Boni, Weihnachtsgeld, Umzugskosten, Möbel, etc.). Wenn sich der alte Arbeitgeber stur stellt, kann man die zusätzlich entstandenen Kosten für den Dienstwagen immerhin noch steuerlich absetzen. Ich habe mir im Job schon früh angewöhnt, den Dienstwagen immer nur so zu konfigurieren, dass man im Notfall den Wagen einfach wieder auf dem Hof des Arbeitgebers abstellen kann. Die Privatnutzung eines PKW rechtfertigt in meinen Augen nicht, dass man über die 1%-Regelung hinaus ca. alle drei Jahre mehrere Tausend Euro verschenkt. Ein Dienstwagen ist und bleibt ein Arbeitsmittel. Sofern eine Rechtschutzversicherung vorliegt, kann man die Streitigkeiten mit dem alten Arbeitgeber einem Anwalt überlassen, ansonsten wird es noch teurer...
Geändert von schro (11.11.2016 um 16:37 Uhr)
Mach's doch wie die Sonnenuhr und zähl' die schönsten Stunden nur!
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11.11.2016, 18:42 #5
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Hallo Gregor,
warum sollte die alte Firma etwas dagegen haben, wenn deine Frau das Fahrzeug mitnimmt, da das Fahrzeug bereits die 6 monatige Haltedauer überschritten hat, sehe ich hier kein Problem und die alte Firma müsste auch froh sein, wenn Sie das Fahrzeug mitnimmt.
Wichtig wäre halt auch ob dieses Fahrzeug in die Car Policy der neuen Firma überhaupt rein passt?!
FleetCompany ist keine Leasinggesellschaft sondern nur ein Fuhrparkverwalter und interessant wäre zu wissen, ob die neue Firma überhaupt mit der alphabet Leasing zusammenarbeitet.
Des Weiteren kann die alte Firma nicht so einfach die 5.600.-€ durchsetzen, dazu gibt es keine rechtliche Grundlage, da wird die alte Firma vor keinem Gericht Recht bekommen.
Das ist aber nur meine persönliche Meinung udn kein rechtlicher Rat/Beschluss.
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11.11.2016, 21:32 #6Sie wurden soeben beleidigt von Ihne Ihrm Direggdär Hesselbach
Fangt mir nicht an mit dem Universitätsblabla Du Six Sigma Spinner. Ich habe keinen Duden dabei und will es auch nicht hören
Übrigens, nur die inneren Werte zählen. Thomas, 52, Organhändler
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11.11.2016, 21:57 #7
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Wieso nicht gehen, den Wagen dalassen und vom neuen AG einen neuen Wagen gestellt bekommen?
Dirk
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11.11.2016, 21:59 #8
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Wegen der 5600 Tacken Dirk. Siehe im post
Ich fang diesen Tag nicht nüchtern an.
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11.11.2016, 22:02 #9
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Ja, tschuldigung, habs nur überflogen und jetzt erst genau gelesen.
Mir wär das dennoch zuviel Gehampel.Dirk
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12.11.2016, 22:55 #10
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Antonio hat in allen Punkten recht. Es müsste ein sog. Leasingnehmertausch durchgeführt werden. Dies ist relativ unkompliziert - Der alte und neue Arbeitgeber stimmen hierdurch zu, dass der Vertrag und somt das Fzg. auf die neue Firma übergehen. Die Kosten dafür sind überschaubar! Die Versicherung muss gecheckt eerden (entweder die, des neuen AG oder - weil im Leasingvertrag enthalten weiter über Alphabet). Das Fzg. wird anschließend umgemeldet....that's it...zumindest auf den ersten Blick ;-)
LIEBEN GRUß,
M A R I O
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13.11.2016, 00:28 #11
Welchen Vorteil hat der alte Arbeitgeber? Vielleicht kann er das Fahrzeug ja innerhalb der Firma weiterverwenden - und bekommt zusätzlich noch die 5.600,-- Euro.
Und welchen Vorteil hat der neue Arbeitgeber? Er würde es akzeptieren, ok, aber einen wirklichen Vorteil hat er nicht. Vielleicht sogar einen Nachteil, weil das Fahrzeug nicht richtig "reinpasst"?
Ich für meinen Teil würde mich auf solche Dinge nicht einlassen. Geht ein Arbeitnehmer, bleibt die Kiste da - kommt ein neuer Arbeitnehmer, kann er sich ein Fahrzeug nach den entsprechenden Richtlinien auswählen. Ich übernehme doch nicht einfach ein Fahrzeug aus dem Leasingvertrag von einer anderen Firma, da sind die Folgen für mich überhaupt nicht abschätzbar.Gruß,
Michael
Ich verliere nicht - entweder ich gewinne oder ich lerne!
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13.11.2016, 08:06 #12
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Oft hat die alte Firma auch gar keine Kosten wir haben mit den Leasinggebern Vereinbarungen x Autos pro Jahr jederzeit zurückgeben zu dürfen.
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13.11.2016, 08:56 #13
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