Ich versteh die Spekulationen hier nicht, mit dem zweiten und dritten Beitrag ist doch alles gesagt:

Zitat Zitat von Der Hanseat Beitrag anzeigen
Ich kennen die vertragliche Konstruktion bei ihrem Leasing über einen Fuhrparkservice nicht, aber ein Wechsel des Leasingnehmers ist ein zusätzlicher Vorbesitzer in der Historie des Fahrzeugs, was sich negativ auf den Restwert auswirkt und sicher in Richtung des Leasinggebers kompensiert werden müsste....
Zitat Zitat von GPX8888 Beitrag anzeigen
Entweder in die Firmenwagennutzungsvereinbarung schauen, die Deine Frau sicherlich unterschrieben oder ausgehändigt bekommen hat, oder aber ganz stressfrei beim Arbeitgeber nachfragen - alles andere ist Spekulation. Hilft Dir ja nicht viel, wenn andere Firmen einer Übernahme zustimmen, der Arbeitgeber Deiner Frau jedoch nicht. In manchen Firmen ist es z.B. auch durchaus üblich, das "Wunschzubehör" komplett bei Übernahme des neuen Fahrzeuges an den Arbeitgeber zu berechnen (bei Leasing entsprechend anteilig) und wenn er die Firma verlässt, ist das Geld dann auch futsch. Wie gesagt, kommt immer auf die Firma an und eine allgemeine Richtlinie gibt es wohl nicht.