Also, mir nimmt niemand etwas weg, ausser:
1. mit einer richterlichen Verfügung oder
2. Beschlagnahme als Beweisstück durch die Polizei ( Staataanwalt )
gegen Quittung
ansonsten mache ich von meinen Grundrechten gebrauch, vorher wird aber ein empfindliches Übel angedroht, falls er es mir nicht zurückgibt.
Wer eine fremde bewegliche Sache sich aneignet.......usw.
MFG Roland.
Ergebnis 21 bis 40 von 43
Thema: Konzessionär
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14.07.2005, 14:33 #21Entschuldige, aber wo steht denn das?Original von Ex Tunc
Andreas: 1. war von Einfuhr keine Rede, 2. nicht ganz richtig, denn auch die Einfuhr von Fakes zum privaten Gebrauch ist innerhalb der Zollfreigrenzen (dabei ist der Preis des Fakes massgeblich, ca. 175 Euro) gestattet, siehe Art. 10 EG-Produktpiraterieverordnung.

In meiner Ausgabe jedenfalls kein Wort davon-eher das Gegenteil:
Kapitel III,Artikel 10
Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und die Maßnahmen gegenüber Waren, die erkanntermaßen derartige Rechte verletzen (Amtsblatt Nr. L 196 vom 02/08/2003 S. 0007 - 0014)
Ob ein Recht geistigen Eigentums nach einzelstaatlichen Rechtsvorschriften verletzt ist, richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet sich die Waren in einer der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Situationen befinden.
Zum anderen:
Eine Verordnung ist eine Verordnung und kein Gesetz, sondern begründet sich auf einem solchen...Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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14.07.2005, 14:33 #22pythonGast
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14.07.2005, 14:37 #23Musst auch *alles* zitieren. Nicht gleich schlagen...Original von python
Also, mir nimmt niemand etwas weg, ausser:
1. mit einer richterlichen Verfügung oder
2. Beschlagnahme als Beweisstück durch die Polizei ( Staataanwalt )
gegen Quittung
ansonsten mache ich von meinen Grundrechten gebrauch, vorher wird aber ein empfindliches Übel angedroht, falls er es mir nicht zurückgibt.
Wer eine fremde bewegliche Sache sich *rechtswidrig*aneignet.......usw.
MFG Roland.
Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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14.07.2005, 14:48 #24ehemaliges mitgliedGast
Genau !! Es lebe die Selbstjustiz ....... ;-))
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14.07.2005, 15:04 #25AndreasGastOriginal von THX_Ultra
Kannst du das mal genauer erläutern?
Würde mich wirklich interessieren wie das geht. Soweit ich informiert bin geht das nicht so einfach.
Der Besitz eines Plagiates ist ja nicht strafbar.
D.h. das in Zukunft die Wäscherei auch gefakte Ralph Lauren Polos einbehalten darf?
Es geht nicht um den Besitz, sondern es geht um die Einfuhr...der Besitz gefakter Ware ist als Einzelstück, also nicht für den privaten und gewerblichen Handel, zwar erlaubt (steht auch irgendwo auf so ein Gesetzestextblatt was hier wieder nicht zu finden ist), aber die Einfuhr ist untersagt...
Zitat:
"....hinzu kommt, dass Plagiate bekannter Marken gar nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen und direkt an der Grenze eingezogen und vernichtet werden können...."
Dies kann aber auch noch später erfolgen, denn der Besitzer muss den Beweis der legalen Einfuhr erbringen....im Falle einer Anzeige z.B.: kann er aber nicht...und es ist unerheblich ob er dies wissend oder unwissend tut.....denn fakt ist: ist es ein Plagiat ist es weg, da Einfuhr untersagt ist...
Nur fakt ist auch, was wir als Fachhändler daraus machen, ist manchmal nicht ock...
Ich persönlich sehe es so, das es mir egal ist was in diesem Falle meine Mitmenschen so machen, es darf ihnen nur nicht egal sein was ich mache, denn ich beteilige mich nicht an illegalen Geschäften....sprich: Batteriewechsel oder andere Arbeiten an Plagiaten führe ich nicht aus, egal wer da als vermeindlicher Kunde kommt...aber ich führe es auch nicht zur Anzeige oder dergleichen, weil ich nicht der Handlanger der Industrie bin, der an der Kundenfront, den Kopf für Versäumnisse der Industrie und der Exicutiven Gewalten im Lande hinhält...
Kurz, ich bin kein Terminator....der als Vollstrecker die Menschen ärgert...ich kläre gerne auf und berate auch und weise ungehobelten Kunden auch den Weg zur Tür...aber zu mehr lang mein Interesse an Plagiaten nicht....
Besagte Wäscherei wäre gut beraten Plagiate nicht zu bearbeiten, denn geht etwas daneben, kann sie keine Ersatzleistung erbringen und müsste a) beweisen, das es sich um ein Plagiat handelt, was es dann meisten ja nicht war im Schadensfalle (wurde ausgetauscht um den Schaden zu vertuschen, da nicht zahlen wollen...) und b) was soll ersetzt werden, was man nich legal einführen darf...
Gruß Andreas
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14.07.2005, 15:05 #26Date
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gut gut, stimmt ja, hatte noch die alte VO 3295/94 vorliegen, die auch noch im neuesten Ströbele/Hacker drin ist.Original von Butch
Entschuldige, aber wo steht denn das?Original von Ex Tunc
Andreas: 1. war von Einfuhr keine Rede, 2. nicht ganz richtig, denn auch die Einfuhr von Fakes zum privaten Gebrauch ist innerhalb der Zollfreigrenzen (dabei ist der Preis des Fakes massgeblich, ca. 175 Euro) gestattet, siehe Art. 10 EG-Produktpiraterieverordnung.

In meiner Ausgabe jedenfalls kein Wort davon-eher das Gegenteil:
Jetzt (in der VO 1383/2003) ist es Artikel 3 Abs. 2, der lautet:
Enthält das persönliche Gepäck von Reisenden Waren ohne kommerziellen Charakter in den Grenzen, die für die Gewährung einer Zollbefreiung festgelegt sind, und liegen keine konkreten Hinweise vor, die darauf schließen lassen, dass diese Waren Gegenstand eines gewerblichen Handels sind, so betrachten die Mitgliedstaaten diese Waren als aus dem Geltungsbereich dieser Verordnung ausgeschlossen.
hier die Einverleibung ins deutsche Recht in § 146 MarkenG (noch alte Version):
(1) Waren, die widerrechtlich mit einer nach diesem Gesetz geschützten Marke oder geschäftlichen Bezeichnung versehen sind, unterliegen, soweit nicht die Verordnung (EG) Nr. 3295/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 über Maßnahmen zum Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein Nichterhebungsverfahren sowie zum Verbot ihrer Ausfuhr und Wiederausfuhr (ABl. EG Nr. L 341 S. 8) in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden ist, auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung des Rechtsinhabers bei ihrer Einfuhr oder Ausfuhr der Beschlagnahme durch die Zollbehörde, sofern die Rechtsverletzung offensichtlich ist. Dies gilt für den Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie mit den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nur, soweit Kontrollen durch die Zollbehörden stattfinden.
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14.07.2005, 15:09 #27pythonGast
Butch : Vielen Dank, habe das " rechtswidrig " in der Eile vergessen.
Ich schlage selten gleich, nur in putativer Notwehr
Ticktacktom : Wenn ich mir mein Eigentum zurückhole, ist das keine Selbstjustiz, sondern mein gutes Recht, als gesetzestreuer Staatsbürger.
MFG Roland
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14.07.2005, 15:13 #28ehemaliges mitgliedGastdas find ich doch schon mal eine konsequente haltungOriginal von Andreas
Ich persönlich sehe es so, das es mir egal ist was in diesem Falle meine Mitmenschen so machen, es darf ihnen nur nicht egal sein was ich mache, denn ich beteilige mich nicht an illegalen Geschäften....sprich: Batteriewechsel oder andere Arbeiten an Plagiaten führe ich nicht aus, egal wer da als vermeindlicher Kunde kommt...aber ich führe es auch nicht zur Anzeige oder dergleichen, weil ich nicht der Handlanger der Industrie bin, der an der Kundenfront, den Kopf für Versäumnisse der Industrie und der Exicutiven Gewalten im Lande hinhält...
nur ist mir nach dieser artikel flut in extremdeutsch immer noch nicht klar ob ich nicht gegen das gesetz verstosse wenn ich EINE fälschung habe... woher will den rolex wissen, dass ich diese eine uhr nicht doch bei e-bay als echt verhökere?
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14.07.2005, 20:03 #29ehemaliges mitgliedGastOriginal von python
Ticktacktom : Wenn ich mir mein Eigentum zurückhole, ist das keine Selbstjustiz, sondern mein gutes Recht, als gesetzestreuer Staatsbürger.
MFG Roland
Das war auch halt ironisch gemeint, sehe es selbst ja auch wie du......
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14.07.2005, 21:10 #30also erstens: eine EG-Verordnung hat nix mit einer nationalen Veordnung zu tun, wie Du sie aus dem deutschen Recht kennst ...Original von Butch
Zum anderen:
Eine Verordnung ist eine Verordnung und kein Gesetz, sondern begründet sich auf einem solchen...
... und zweitens: nur weil die Zollbehörden mit bestimmten Aufgaben betraut sind, kann man daraus alleine noch nicht schließen, daß es sich nur um ein Vergehen bei der Einfuhr handeln muß ...
... also drittens: nicht so viel rumraten, sondern sich genauer damit beschäftigen oder es bei einer allgemeinen Diskussion belassen ...
... hat ja auch etwas für sich
Harald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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14.07.2005, 21:31 #31
Zu Punkt 2: hab' ich nichts Gegenteiliges behauptet (ich habe überhaupt nur zitiert)
Zu Punkt 3: Wo und/oder wann hab' ich geraten..?
Und bevor du mich hier maßregelst, solltest *Du* nochmal etwas genauer hinschauen. Mein Satz schließt nämlich mit einem Fragezeichen ab.
Ich hab' hier niemanden belehren wollen, noch habe ich deine Kompetenzen in Frage gestellt. Insofern sind deine Allgemeinplätze in meine Richtung auch nicht sehr aufhellend.
Edit:
Ich hab' jetzt den ganzen thread nochmal durchgelesen. Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, was Du überhaupt von mir willst? Ich habe hier keinerlei Rechtstheorie oder gar -behauptung aufgestellt. Tut mir leid, aber auf solche Anwürfe reagiere ich nicht mehr.Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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14.07.2005, 22:17 #32pythonGast
all : Jungs , die Ruhe bewahren 
MFG Roland ( Opa )
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14.07.2005, 22:31 #33
Yo, hast recht (Opa) Roland!
Aber ich habe zu den Aufgaben der Zollbehörden kein einziges Wort
verloren und auch keine "Schlüsse daraus gezogen" noch sonstwie über den Sachverhalt "gerätselt".
Mit geht das dann schon gehörig gegen den Strich, wenn wenn man solche Äußerungen einfach untergeschoben bekommt, weil der Poster sich nicht mal die Mühe macht, seine jeweiligen Argumente der richtigen Person zuzuordnen. Und wenn's in der Sache auch noch falsch ist (in Deutschland braucht man für strafrechtliche Eingriffe grundsätzlich eine Befugnis nach StPO/StGB und nicht etwa nach der EU-Verordnung), macht's schon gleich gar keinen Spaß mehr.
Aber wie schon erwähnt: Sache erledigt-Schwamm drüber!
Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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14.07.2005, 22:46 #34pythonGast
Alles roger, wir haben ja Meinungsfreiheit

Und Meinungen gehen halt oft auseinander, je nach Standpunkt, oder wird falsch verstanden.
Um dich mal abzulenken, denk mal an die Öscher Bend.
War als Badener früher oft in deiner Gegend ( Schwager )
MFG Roland
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15.07.2005, 10:12 #35AndreasGastOriginal von Grenat
das find ich doch schon mal eine konsequente haltungOriginal von Andreas
Ich persönlich sehe es so, das es mir egal ist was in diesem Falle meine Mitmenschen so machen, es darf ihnen nur nicht egal sein was ich mache, denn ich beteilige mich nicht an illegalen Geschäften....sprich: Batteriewechsel oder andere Arbeiten an Plagiaten führe ich nicht aus, egal wer da als vermeindlicher Kunde kommt...aber ich führe es auch nicht zur Anzeige oder dergleichen, weil ich nicht der Handlanger der Industrie bin, der an der Kundenfront, den Kopf für Versäumnisse der Industrie und der Exicutiven Gewalten im Lande hinhält...
nur ist mir nach dieser artikel flut in extremdeutsch immer noch nicht klar ob ich nicht gegen das gesetz verstosse wenn ich EINE fälschung habe... woher will den rolex wissen, dass ich diese eine uhr nicht doch bei e-bay als echt verhökere?
Hallöle Grenat,
wenn du ein Plagiat besitzt, ist dies in Deutschland erlaubt...erlaubt ist aber nicht die Einfuhr des Plagiats in die BRD....
Beispiel:
Du kaufst auf einer Urlaubsreise in Sonstirgendwo, das Plagiat von Sonstirgendwas....Das ist nicht verboten...
Nun möchtest du aber das Plagiat von Sonsirgendwas, gerne auf der Rückreise von Sonstirgendwo, auf einenm Abstecher in der BRD, Sonstirgendwem zeigen oder gar schenken...Das ist ein Verstoß gegen geltene Einfuhrbestimmungen von Plagiaten...
Das hat der Deutsche ZOLL zu regeln an seinen Außengrenzen und nicht der Juwelier am Ort...
Was jetzt ROLEX macht und weiß oder eben nicht weiß, ist eigentlich egal, es sei denn sie haben ein erhöhtes Interesse gegen die Produktpiraterie vorzugehen, dann könnte man auch unabhängig ob man nun Konzessionär ist oder nicht, einen Verbund gründen, von allen Hersteller oder interessierten Herstellern und entsprechend dem interessiertem Fachhandel, um Plagiat Besitzern am Ort durch Zollanzeigen das Leben mit dem Plagiat zu erschweren...
Der Fachhändler wäre dann zwar u.a. der Handlanger an der Kundenfront, nur müssten dann die Hersteller auch konsquent und immer wieder in aller Öffentlichkeit den ihnen gemeldeten Plagiat Besitzern zur strecke bringen....und sich nicht hinter der Ausrede wie bisher verstecken....es könnte ein größerer Imageschaden entstehen, wenn wir etwas tun...
Umgekehrt ist das wohl eher der Fall....denn was spricht für ein Produkt, was nichts gegen sein eigenes Plagiat unternimmt...was tut es dann für mich, außer ein erworbenes Image mir anzubieten...das ist für soviel Geld leider zu wenig, da es ein Massenprodukt ist und kein Luxusprodukt was wenigen vorbehalten ist, dies zu erwerben...
Wer da behauptet, das wenn ein Produkt kopiert wird, hat man es geschafft erfolgreich am Markt zu sein, der ist ziemlich naiv und dumm...
Kunden mit Geld sind aber nicht naiv und dumm, nur Kunden die ein auf dicke Hose machen....und da liegt auch das Problem der Luxusuhrenhersteller....Das Verhältnis Image-Produkt-Preis, stimmt zum Kundenklientel nicht....von daher ist es egal was man hat, ob reich oder dicke Hose, denn es ist auch egal was man trägt, ob Original oder Plagiat, denn beides ist hoffähig...dank der Industrie, die einfach gepennt hat...
Gruß Andreas
-
15.07.2005, 11:31 #36Date
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- 68
Falsch. Wird auch durch Wiederholungen nicht richtig. Es ist darauf abzustellen obOriginal von Andreas
Nun möchtest du aber das Plagiat von Sonsirgendwas, gerne auf der Rückreise von Sonstirgendwo, auf einenm Abstecher in der BRD, Sonstirgendwem zeigen oder gar schenken...Das ist ein Verstoß gegen geltene Einfuhrbestimmungen von Plagiaten...
1) Handeln im geschäftl. Verkehr -> dann Verstoß
2) Privat und unter der Zollfreigrenze -> Es gilt die EG-PrPVO (s.o.), erlaubt.
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...364318,00.html
Falls du andere Infos hast nenne doch endlich mal deine Quellen anstatt fundierte Aussagen beharrlich zu ignorieren.
ET
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15.07.2005, 12:31 #37Yacht-Master
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- 01.05.2005
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- München
- Beiträge
- 2.030
Also der deutsche Zoll sagt
das
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...ate_einfuhren/
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15.07.2005, 12:34 #38Hallo Friedel - hab' jetzt erst gerade Deinen Beitrag gesehen ... Du hast schon recht - mein Beitrag konnte schon falsch verstanden werden ... denn außer "erstens" bezog er sich gar nicht auf Dich persönlich ... sorry dafür ...Original von Butch
Zu Punkt 2: hab' ich nichts Gegenteiliges behauptet (ich habe überhaupt nur zitiert)
Zu Punkt 3: Wo und/oder wann hab' ich geraten..?
Und bevor du mich hier maßregelst, solltest *Du* nochmal etwas genauer hinschauen. Mein Satz schließt nämlich mit einem Fragezeichen ab.
Ich hab' hier niemanden belehren wollen, noch habe ich deine Kompetenzen in Frage gestellt. Insofern sind deine Allgemeinplätze in meine Richtung auch nicht sehr aufhellend.
Edit:
Ich hab' jetzt den ganzen thread nochmal durchgelesen. Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, was Du überhaupt von mir willst? Ich habe hier keinerlei Rechtstheorie oder gar -behauptung aufgestellt. Tut mir leid, aber auf solche Anwürfe reagiere ich nicht mehr.
.. die restlichen Bemerkungen bezogen sich auf die allgemeine Diskussion, und gerade wenn ich mir den letzten Beitrag wieder ansehe, so bestätigt das wiederum nur meine Aussage, daß generell hier viel geraten und wenig gewußt wird ...Harald
"All the world's a stage,
And all the men and women merely players."
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15.07.2005, 13:04 #39AndreasGastOriginal von Ex Tunc
Falsch. Wird auch durch Wiederholungen nicht richtig. Es ist darauf abzustellen obOriginal von Andreas
Nun möchtest du aber das Plagiat von Sonsirgendwas, gerne auf der Rückreise von Sonstirgendwo, auf einenm Abstecher in der BRD, Sonstirgendwem zeigen oder gar schenken...Das ist ein Verstoß gegen geltene Einfuhrbestimmungen von Plagiaten...
1) Handeln im geschäftl. Verkehr -> dann Verstoß
2) Privat und unter der Zollfreigrenze -> Es gilt die EG-PrPVO (s.o.), erlaubt.
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...364318,00.html
Falls du andere Infos hast nenne doch endlich mal deine Quellen anstatt fundierte Aussagen beharrlich zu ignorieren.
ET
Ich ignoriere das nicht, aber es stimmt so nicht indem Zusammenhang, wie ich es darlege, da kannst du die Paragraphen noch so oft zitieren...
Lege mal vorahandene Parapraphen auf ihrer praktische Handhabung aus...also nicht der Ermessungsspielraum eines einzelnen, der keine Lust hat....
Provokativ ausgedrückt: ....wer mehr als zwei Plagiate im Gepäck hat....handelt gewerblich...oder erweckt den Verdacht desen...
Da ist Handlungsspielraum....und Bedarf....
Einige Präsenzfälle gibt es und wenn du Informationen benötigst, OLG Urteile werden pupliziert und sind daher nachlesbar....
Daher denke ich, das vorhandene Gesetze ausreichen, auch wohlwissend, das einige Beamte dies gerne übersehen, da sie genau wissen, wie lange sie weiter untätig sein dürfen bis angeblich andere und bessere Gesetze geschaffen werden....kleine Frotzelei am Rande.....LOL
Gruß Andreas
-
17.07.2005, 21:49 #40Date
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- 12.07.2005
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- 42
Themenstarter
Zunächst einmal herzlichen Dank an die Juristen.

Könnte bitte noch einmal jemand den Bezug zu meiner Eingangsfrage herstellen?
Es dankt Euch allen Michael
WER DIE SOCKEN IM SOMMER NICHT KAUFT, BEKOMMT IM WINTER KALTE FÜßE.
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