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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Wir reden doch hier nicht von Kosten sondern von negativen Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften. Und wenn die Flipperei solche generiert, warum sollen die nicht mit positiven Flippereinnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften gegengerechtnet werden dürfen?
    Gruß Mali

  2. #2
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von obermax Beitrag anzeigen
    Interessantes Thema- kann man dann auch Gewinne und Verluste als Privatverkäufer (Flipperer) gegeneinander aufrechnen?
    Zitat Zitat von TheLupus Beitrag anzeigen
    Nein.
    Meine "nein" bezog sich auf die Verrechnung auch mit anderen Einkunftsarten.
    Bei privaten Veräußerungsgeschäfts kann man innerhalb eines Jahres Gewinne mit Verlusten verrechnen. Selbst Verlustvorträge sind möglich.

    Aber Flipperer aufgepasst: Bei zu hoher Intensität wird einem vielleicht Gewerbe unterstellt.
    Geändert von TheLupus (02.10.2016 um 18:19 Uhr)

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Jetzt wird ein Schuh draus...
    Gruß Mali

  4. #4
    Steve McQueen
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  5. #5
    androtto
    Gast
    Moin,
    Naja wenn mir bei zu hoher Flipperei Gewinnabsicht unterstellt wird, dann ist es mit dieser Absicht leider nix geworden.
    Deswegen hoffe ich immer noch das endlich mal ein FA kommt und meine ganzen Verluste anerkennt und ich diese dann von meinen sonstigen Einkommen abziehen darf.
    Schade das wird wohl nichts....
    Lg
    Andreas

  6. #6
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Hallo Andreas,


    bitte denke nicht nur an die Einkommenssteuer und vergiss die Umsatzsteuer nicht.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

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