Im Zweifel für den Angeklagten!
Bei dem herangezogenen Reifenwechsel haftet definitiv der Händler, da man hier nicht davon ausgeht, dass der Kunde selbst am Fahrzeug rumdoktert. Bei Uhren bzw Bandanpassungen ist für den Hersteller ebenfalls davon auszugehen, sonst würde er das entsprechende Werkzeug mitliefern.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Rolex nach ordentlicher Schilderung die Kosten der Reparatur übernommen hätte. Zumal klar ersichtlich ist, dass die Schraube gelöst / herausgefallen war.
Bei Totalverlust hast du natürlich Pech.
Ergebnis 1 bis 20 von 30
Baum-Darstellung
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13.09.2016, 08:49 #4
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Grüße,
Steffen
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