Ich meinte eigentlich, dass man in Italien zwischen 15. Mai und 15. Oktober nur mit Winterreifen fahren darf, deren Geschwindigkeitsindex gleich oder höher als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges ist. Hast Du also ein Fahrzeug mit eingetragener Höchstgeschwindigkeit von z.B. 220km/h, dann musst Du in dieser Zeit Winterreifen mit einem Geschwindigkeitsindex von 240km/h montieren - darunter wäre in diesem Zeitraum verboten. Vielleicht erübrigt sich durch dieses Gesetz die Frage des TE nach Winter- oder Sommerreifen.