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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von der_mo
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    Auto aus Leasingvertrag auslösen

    Hallo zusammen,
    folgende Situation: Unsere Firma (nicht umsatzsteuerpflichtig) hat ein Auto geleast, das wir nun gerne aus dem Leasingvertrag auslösen würden. Soweit ja kein Problem. Ablösesumme festlegen, zahlen, Brief bekommen.
    Da es ein hochpreisiges Fahrzeug ist, brauche ich natürlich die Mehrwertsteuer ausweisbar. Wenn wir das Auto kaufen, ist dies nicht mehr möglich.
    Meine Frage ist nun: Kann der Händler zu Recht darauf bestehen, das Auto nur an uns zu verkaufen? Ich hätte einen gewerblichen Interessenten, der natürlich gerne das Auto direkt, ohne den Umweg über uns, kaufen würde.

  2. #2
    Officially Certified Hell Driver 2015, 2016, 2018, 2019 & DoT Winner 2022 Avatar von biffbiffsen
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    Der Kauf eines zuvor selbst geleasten Fahrzeugs ist aber hoch riskant!

    Das FA wertet das dann gerne als Finanzierung!

    Verkauf an einen Dritten ist einfacher und sollte immer möglich sein.

    Nennt sich glaub ich Andienungsrecht.
    Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen

    Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!

  3. #3
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    Gehört das Auto nicht der Bank, solange der Vertrag läuft? Der Händler ist doch nur Mittler. Ob Dein Konstrukt geht und die Bank da mitspielt, dass kann wohl nur der Händler für Dich oder Du direkt mit der Bank klären.
    Stelle mir gerade die Frage was ist, wenn die Bank den Vertrag auflöst, somit das Auto an Sie zurückgeht und der Kaufinteressent abspringt bzw. nicht zahlen kann - welche Gründe auch immer.

    Gilt das Andienungsrecht nicht nur für den Leasingnehmer Jochen?
    Geändert von ehemaliges mitglied (09.06.2016 um 12:57 Uhr)

  4. #4
    PREMIUM PFÄLZER Avatar von heintzi
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    Der Weg nicht über Euch wäre denke ich alleine deswegen schon besser, um Euch aus der Gewährleistung zu nehmen.
    Es grüßt der Stephan


  5. #5
    officially certified Avatar von cardealer
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    Zitat Zitat von Kabus Beitrag anzeigen
    Gehört das Auto nicht der Bank, solange der Vertrag läuft? Der Händler ist doch nur Mittler. Ob Dein Konstrukt geht und die Bank da mitspielt, dass kann wohl nur der Händler für Dich oder Du direkt mit der Bank klären.
    Stelle mir gerade die Frage was ist, wenn die Bank den Vertrag auflöst, somit das Auto an Sie zurückgeht und der Kaufinteressent abspringt bzw. nicht zahlen kann - welche Gründe auch immer.

    Gilt das Andienungsrecht nicht nur für den Leasingnehmer Jochen?
    die Bank hat den Händler als Restwertgarant daher führt auch kein Weg an ihm vorbei und die Bank verweist den Kunden an den Händler.

  6. #6
    officially certified Avatar von cardealer
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    Zitat Zitat von der_mo Beitrag anzeigen
    Kann der Händler zu Recht darauf bestehen, das Auto nur an uns zu verkaufen? Ich hätte einen gewerblichen Interessenten, der natürlich gerne das Auto direkt, ohne den Umweg über uns, kaufen würde.
    ich würde mir die Frage stellen warum sollte er darauf bestehen?

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von der_mo
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    Es gab mit dem Händler Probleme und ich will nun gerne das Geschäft sauber abschließen.
    Womöglich sein letztes Nachtreten.. Aber nur eine Vermutung, wissen tu ich´s nicht.

    Der neue Käufer würde im Vorfeld das Geld an den Händler überweisen und dann den Brief ausgehändigt bekommen, also kein Risiko.

    Das mit der Gewährleistung ist wohl ein Thema, ja, aber das Auto soll vermutl. ins Ausland gehen, von daher: eher kein Risiko.

  8. #8
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    Kommst Du überhaupt aus dem Leasingvertrag raus?

    edit fragt: also gibt's da schon eine Zusage vom Händler mit Ablöse?
    Geändert von cardealer (09.06.2016 um 14:28 Uhr)

  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von der_mo
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    Liebe Edit: Ja, ich habe eine Ablösesumme.

  10. #10
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    Zitat Zitat von der_mo Beitrag anzeigen
    Liebe Edit: Ja, ich habe eine Ablösesumme.
    wenn die zum Marktwert passt dann such das Gespräch mit dem Händler und zur Not kauf noch die Garantie. Export wiederum ist auch Action für den Händler also in jedem Fall versuchen sich vernünftig zu einigen.

    Edit

  11. #11
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    wenn es ein gefragtes Auto ist mag der Händler auch nicht unbedingt exportieren

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von der_mo
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    ja, Ablösesumme schon überhöht, wie immer.
    Der Interessent (ebenfalls Händler) macht das vermutlich dutzende Male am Tag..
    Gütliche Einigung: Ja. Immer gerne.
    Geändert von Dr. K (10.06.2016 um 14:13 Uhr)

  13. #13
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    Zitat Zitat von der_mo Beitrag anzeigen
    ja, Ablösesumme schon überhöht, wie immer.
    Der Interessent (ebenfalls Händler) macht das vermutlich dutzende Male am Tag..
    Gütliche Einigung: Ja. Immer gerne.
    und die "überhöhte" Ablöse (über Marktwert) zahlt dann wer?? Wenn ja brauch ich seine Nummer
    Geändert von Dr. K (10.06.2016 um 14:16 Uhr)

  14. #14
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    hehe. nein, die zahlt er natürlich nicht. differenz geht auf meine kappe. ist logisch, oder nicht?

  15. #15
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    Welcher Händler kauft denn junge "Leasingrückläufer" für den Export? Die sind doch in der Regel max. 4 Jahre alt. Oder handelt es sich um einen älteren Gebrauchtwagen, der über eine Leasingbank geleast wurde?
    Geändert von Dr. K (10.06.2016 um 14:16 Uhr)

  16. #16
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    wow da muss der Leidensdruck hoch sein

  17. #17
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    Warum dieser Aufwand? Soll der Interessent doch einfach den Leasingvertrag übernehmen, dann kann er das Fahrzeug auslösen und gut ist.

    Gruß

  18. #18
    PREMIUM MEMBER Avatar von der_mo
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    Auch ne Idee! Werde das mal diskutieren.

  19. #19
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    Zitat Zitat von Kabus Beitrag anzeigen
    Welcher Händler die kauft denn junge "Leasingrückläufer" für den Export? Die sind doch in der Regel max. 4 Jahre alt. Oder handelt es sich um einen älteren Gebrauchtwagen, der über eine Leasingbank geleast wurde?
    so wie ich es verstehe wird der Vertrag vorzeitig abgelöst. Der Händler kauft alles über den Preis egal wie alt oder jung und Steuer ist wichtig für den Export
    Geändert von Dr. K (10.06.2016 um 14:20 Uhr)

  20. #20
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    Zitat Zitat von Milgaussfirst Beitrag anzeigen
    Warum dieser Aufwand? Soll der Interessent doch einfach den Leasingvertrag übernehmen, dann kann er das Fahrzeug auslösen und gut ist.

    Gruß
    glaube nicht, dass der Händler das macht
    Geändert von Dr. K (10.06.2016 um 14:21 Uhr)

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