Zitat Zitat von Kabus Beitrag anzeigen
Dass 2 Staatsbedienstete ohne weitere Belege entscheiden können ob die Messung korrekt ist und der Beschuldigte nicht die Möglichkeit hat Beweise anzufordern, ist schon bedenklich.
Was ist daran bedenklich? Wenn zwei Polizisten beobachten, wie Du über eine Rote Ampel fährst, ist Dir auch ein nicht-qualifizierter Rotlichtverstoß sicher ohne das ein Foto, auf dem zusätzlich eine geeichte Uhr zu sehen ist, dafür von Nöten wäre.

... und du schreibst ja selbst schon von Gerätefehler und Bedienfehler, d.h. selbst wenn es ein Foto gäbe, steht hinter Diesem ja auch gleich wieder der Zweifel ...