Kai, Nico

(Verkehrs-)Rechtschutz besteht.

Die letzten Stunden habe ich damit verbracht online ein wenig zu recherchieren. Die Erfolgsquote bei einem Einspruch bzw. Verhandlung ist sehr sehr überschaubar. Leider auch, weil es keine digitale Dokumentation gibt.

Daher auch meine Frage, ob bereits hier ein Anwalt erfolgreich gegen eine Lasermessung angegangen ist?

Übrigens ist es für mich beispielsweise nicht nachvollziehbar, warum man so ein Gerät nicht mit einem Bildnachweis kombinieren kann.
Dann würde man auch erkennen, welches Fahrzeug wirklich gemessen wurde, eventuell sogar mit Kennzeichnung des Messpunktes am Fahrzeug zur Reflextion. Müsste doch heutzutage technisch möglich sein.