bitte keine Mutmaßungen.
Der Sohn eines Bekannten arbeitet bei einer Firma, die seit 4 Jahren das Urlaubsgeld je zur Hälfte Ende März und Ende Juni ausschüttet. Die Regelung über die zweimalige Auszahlung des Urlaubs geht vom Arbeitgeber aus, da weniger Verwaltungsaufwand. Davor wurde es anteilig in den Monaten ausbezahlt, in denen Urlaub genommen wurde.
Der Sohn meines Bekannten möchte Ende September fortziehen und am neuen Wohnort eine neue Stelle antreten. Er hat eine Kündigungsfrist von 6 Wochen und muss somit erst Mitte August kündigen.
Muss er für die Monate Oktober bis Dezember das Urlaubsgeld zurückzahlen?
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Baum-Darstellung
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07.05.2016, 11:10 #1ehemaliges mitgliedGast
Frage an Arbeitsrechtler und andere Fachkundige,
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