Es war die gleiche Fallkonstellation: Einzug der Freundin ohne vorherige Absprache, nach Anfrage beim örtlichen Einwohnermeldeamt wußten wir: 4 Bewohner! Nebenkostenanpassung schriftlich durchgeführt, Abmahnung w/Nichtankündigung.
Das Verhältnis entwickelte sich katastrophal, es verblieb nur die Kündigung nach 573 / Gegenklage des Mieters (wer ist nicht im Rechtsschutz!?) und Termin bei Gericht:
Der Richter kann eine Verlängerung der Kündigungs- und Auszugsfrist aussprechen (abhängig von der Wohnungslage in der jeweiligen Stadt).
Fazit: vllt. erst ein Gespräch führen, falls kein Erfolg, dann Anwalt und 573.
Viel Erfolg
LG Peter
(Fazit 2: wir haben heute ein Einfamilienhaus)
Ergebnis 1 bis 20 von 37
Baum-Darstellung
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06.05.2016, 11:39 #37Sea-Dweller
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Mit freundlichen Grüßen
GatewnrW
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