Mali

Die Neodigital habe ich bereits schriftlich angefragt. Die Antwort lautet:

"Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird der Versicherungswert nach Klausel A 14.1 zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ersetzt:

A 14.1.1 Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung. Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen."


Es wird wie gesagt immer auf den Neuwert verwiesen. Um einen Anwalt kommt man da also sicher nicht drum herum wenn man es nicht vorher schriftlich hat. Ich habe im Übrigen exakt den Fall der Daytona beschrieben und gefragt wie reguliert wird da der Marktpreis eben ca. das Doppelte des Listenpreises beträgt.