Zitat Zitat von _Jan_ Beitrag anzeigen
Das mit dem glaubhaften Besitz ist nicht unwichtig.
Genau, am besten wären Fotos von den Uhr mit sichtbarer Seriennummer und Garantiekarte ggf. sogar mit Personalausweis danaben eventuell auch eine Kaufrechnung oder bei privatkauf ein Kaufvertrag. Wer es ganz perfekt machen will registriert jede Uhr einzeln bei der Versicherung, das ist aber nicht zwingend notwendig, jedenfalls nicht bei Stahluhren.
Ohne jetzt ein weiters Fass aufmachen zu wollen möchte ich noch was zum Besitznachweis bzw. zur Glaubbarmachung beitragen. Ich musste leider mal einen Einbruchsdiebstahl, bei dem u. a. (Erb-)Schmuck gestohlen wurde mit der Hausrat abrechnen. Rechnungen waren nach Ansicht des Sachverständigen nicht allein ausreichend, um den Besitz nachzuweisen. Gerade wenn diese älter sind, hätte ja das/die Schmuckstücke zwischendurch schon wieder verkauft worden sein können. Wir hatten ausreichend Fotos von Feiern usw. bei denen die Schmuckstück getragen wurden und das Thema war durch.

Unabhängig davon ob jetzt der ein oder andere dies mit tausend Argumenten als richtig oder falsch bewertet oder bei welchen Gerichtsurteilen dies wie beurteilt wurde, hilft es sicherlich neben den Kopien/Fotos der Rechnung/Uhr auch „Tragefotos“ mit aufzubewahren. Ich mache dies seit ein paar Jahren so. Kostet keine Mühe, USB Sticks sind billig und ich habe es im Fall der Fälle einfacher, den Besitz nachzuweisen und muss mir nicht unter u. U. vorwerfen lassen, dass ganze wäre ein Betrugsversuch. Mir ist auch klar, dass es von der Versicherung abhängt mit was man sich zufrieden gibt und wie man dann schnell reguliert.

Ist nur eine Anregung