Hallo nochmals,

eine Sache ist mir noch aufgefallen in den Bedingungen zu MeinPlus:

1.6 In welchem Umfang sind wir berechtigt, Naturalersatz
zu leisten?
Ergänzend zu Ziffer 1.4.1 sind wir berechtigt, anstatt einer Entschädigung
in Geld
• erforderliche Reparaturen beschädigter versicherter Sachen
selbst in Auftrag zu geben,
• zerstörte oder abhanden gekommene versicherte Sachen gleicher
Art und Güte in neuwertigem Zustand (bei Kunstgegenständen
und Antiquitäten Sachen in gleicher Art und Güte) selbst zu
beschaffen und Ihnen zu übergeben.
Wenn Sie die Reparatur oder Wiederbeschaffung ohne unsere Zustimmung
beauftragen oder vornehmen, so ersetzen wir die Reparatur-
oder Wiederbeschaffungskosten nur bis zur Höhe des Betrags,
den wir selbst aufzuwenden gehabt hätten.


Diese Regelung dürfte wahrscheinlich allen PTM´s zuwider laufen und gefällt mir ehrlich gesagt auch nicht, da man anscheinend keinen Einfluss darauf nehmen kann, welche Zwiebel man im Versicherungsfall angedreht bekäme, sondern darauf vertrauen müsste, dass ein Allianz Mensch die für einen selbst richtige Auswahl trifft.

Eigentlich ist eine Hausratversicherung eine Neuwertversicherung, ich erhalte also die Menge Geld, die nötig ist, um mir den Gegenstand X neu zu kaufen. Daher empfinde ich diese Abwandlung im Sinne der Allianz als nicht gut...in Ermangelung aber anderweitiger Tarifvarianten, die das Tragerisiko absichern, wohl alternativlos.