Zitat Zitat von Mali Beitrag anzeigen
Die Versicherung muss den Wiederbeschaffungswert zahlen, also den aktuellen Graumarktpreis nicht den Listenpreis. So wurde es von meiner Versicherung bestätigt.
So ist es.

Die Hausratversicherung reguliert den Schaden zum Wiederbeschaffungswert.

Wird Dir eine Stahldaytona gestohlen, die Du letzte Woche vom Konzi zum LP gekauft hast und er kann Dir nicht innerhalb einer "moderaten" Zeit eine neue anbieten, kannst Du Dir eine andere neue beim Grauen für den Marktpreis kaufen und bekommst den KP vollumfänglich erstattet.

Gegenbeispiel:

Du kaufst Dir einen Flachbildfernseher im Media Markt für 5k und er kostet eine Woche später nur noch 3k, bekommst Du auch nur noch 3k reguliert.


Deckung durch Deine Police natürlich vorausgesetzt.


In jeden Fall hilft es natürlich immer, Alles mit seiner Versicherung en Detail abzusprechen und gegebenenfalls im Vorfeld eine komplette Aufstellung der Wertsachen dort einzureichen. Dann gibt es im Schadenfall auch keine Probleme mit der Regulierung.