Die Rechtsprechung ist eigentlich eindeutig
sorry, aber: NEIN.

Das Urteil ist von 2011 (http://www.landesrecht.rlp.de/jporta...486&doc.part=L). Mittlerweile benötigt niemand mehr eine Uhr, um die Zeit abzulesen.

Hier gibt es schon ein aktuelleres, wenn auch vages Urteil: https://www.lto.de/recht/nachrichten...deckungssumme/

Besonders interessant:
Mit einer Entschädigungsgrenze für Schmuck und Wertsachen ohne sichere Aufbewahrung müssten Versicherungsnehmer rechnen, begründete das OLG. Hohe Einzelrisiken könnten gesondert versichert werden.
Das liest sich schon anders. Auch wenn das Gericht nicht darauf eingehen wollte, ob es sich bei den Uhren an sich um Hausrat oder Schmuck handelt, kann man mMn eine klare Tendenz erkennen.

Lukas handhabt das ganz richtig, indem er sich explizit bestätigen lässt, dass die Uhren als normaler Hausrat mitversichert sind