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  1. #321
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Warum. Wird der Wert im Vorhinein festgelegt?
    Gruß Mali

  2. #322
    Double-Red Avatar von ReneS
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    Zum Beispiel. Wenn man regelmäßig die Werte auf die aktuellen Wiederbeschaffungswerte anpasst und diese im Vertrag hinterlegt sind, sind die Werte auch versichert.

  3. #323
    DoT 2020 Sieger 2021 & zukünftiger Fiat Multipla Besitzer Avatar von hallolo
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    Ich habe die Wiederbeschaffungswerte auch in einer Liste mit Seriennummern etc. bei meiner Versicherung hinterlegt. Incl. der aktuellen Uhren. Das muss gepflegt werden und danke für die Erinnerung
    Ich fang diesen Tag nicht nüchtern an.


  4. #324
    Date Avatar von gm_2000
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    Für Uhren aus der aktuellen Kollektion wird wohl immer der Listenpreis herangezogen egal wie die Verfügbarkeit aussieht. Sind ja theoretisch beim Händler erhältlich. Wenn jemand eine Versicherung kennt die dies nicht so handhabt immer her damit

  5. #325
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Zitat Zitat von ReneS Beitrag anzeigen
    Zum Beispiel. Wenn man regelmäßig die Werte auf die aktuellen Wiederbeschaffungswerte anpasst und diese im Vertrag hinterlegt sind, sind die Werte auch versichert.
    Stimmt die Versicherung dann jedes mal den Wiederbeschaffungswerten zu oder prüft diese?
    Gruß Mali

  6. #326
    Deepsea Avatar von madmax12345
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    Ich bin da auch ganz bei René.
    Vorher klären macht sehr viel Sinn.

    Bei der Barmenia gibt es einen Tarif der unterscheidet nicht zwischen Wertsachen und Hausrat.
    Oder andersrum gesagt, Wertsachen sind bis zu Versicherungssumme in voller Höhe versichert.

    Da würde man sich die Diskussion komplett sparen.
    Viele Grüße
    Max
    King of Games

    <a href=http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=104559&sid= target=_blank>King of Games</a>

  7. #327
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
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    So sieht das bei mir aus:

    "Zusammenfassend ist festzustellen, dass zum einen Uhren, die überwiegend – mehr als 50 % – aus einem der genannten Edelmetalle bestehen, zu den versicherten Wertsachen zählen. Gleiches gilt, wenn wesentliche Teile der Uhr aus einem Edelmetall hergestellt wurden. Der wesentliche Teil einer Uhr ist im Gehäuse der Uhr zu sehen. Besteht also das Gehäuse der Uhr aus einem Edelmetall, handelt es sich immer um eine Sache aus Edelmetall und damit um eine Wertsache, die der Entschädigungsgrenze unterliegt. In dem Fall muss das Gewicht bzw. der Anteil des Gehäuses nicht höher sein als das Gewicht oder der Anteil des Armbandes, dass nicht aus Edelmetall besteht. Ist weder das Uhrengehäuse aus Edelmetall oder besteht die komplette Uhr nur zu einem geringeren Anteil aus Edelmetallen, ist sie dem normalen Hausrat zuzuordnen."

    "Es spielt dabei keine Rolle, ob es eine günstige Uhr oder aber eine sehr teure Uhr ist, die ggf. auch teurer sein kann als eine Uhr aus Edelmetall. Golduhren, Platinuhren und Silberuhren sind hingegen Sachen aus Gold, Platin bzw. Silber und unterliegen den Entschädigungsgrenzen für Wertsachen. Silberuhren sind unter die Gesamt-Höchstentschädigungsgrenze für Wertsachen zu fassen; Gold- und Platinuhren darüberhinaus auch unter die speziellere Entschädigungsgrenze von derzeit 20.000 EUR."


    "Nachweis zur Schadenhöhe für eine Rolex-Uhr

    Es genügt, wenn zu einer Rolex-Uhr ohne vorliegendes Echtheitszertifikat und Originalverpackung ein fachkundiger Zeuge, der die Uhr in Händen hatte, repariert hat und dabei die Echtheit des Originals feststellen konnte, bestätigt, dass es sich um eine echte Rolex-Uhr handelte. So urteilte das OLG Düsseldorf am 13.07.2018 (VersR 2019, 268). Für die Feststellung des Neuwerts sei es unerheblich, ob das Echtheitszertifikat oder die Originalverpackung noch vorhanden seien. Diese würde nur für einen Wiederverkauf benötigt. Es würde die Anforderungen an das Beweismaß übersteigen und damit auch der Versicherungsschutz leer laufen, würden diese Belege zusätzlich zur Aussage des fachkundigen Zeugen als Nachweis benötigt, auch wenn dieser zweifelsfrei die Echtheit bestätigt hat. Ansonsten müsste dies über die Versicherungsbedingungen vereinbart werden."
    LG
    Günni

  8. #328
    Deepsea Avatar von madmax12345
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    Zitat Zitat von gm_2000 Beitrag anzeigen
    Für Uhren aus der aktuellen Kollektion wird wohl immer der Listenpreis herangezogen egal wie die Verfügbarkeit aussieht. Sind ja theoretisch beim Händler erhältlich. Wenn jemand eine Versicherung kennt die dies nicht so handhabt immer her damit
    Genau die Info hab ich auch.

    Laut meinem Berater macht Hiscox das. Lassen die sich aber auch bezahlen.
    Viele Grüße
    Max
    King of Games

    <a href=http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=104559&sid= target=_blank>King of Games</a>

  9. #329
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Also in meiner Police steht ganz klar: Hausrat zum Wiederbeschaffungspreis (Neuwert). Und das ist bei einer Stahldaytona einfach nicht der Listenpreis.
    Gruß Mali

  10. #330
    Mil-Sub Avatar von steboe
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    Hier...grad Diskussion mit Hiscox!!! Die meinen Uhren seien generell Schmuck!!!!
    21 mach ich noch mit...
    under Milkwood
    LG
    Stephen😎

  11. #331
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von gm_2000 Beitrag anzeigen
    Für Uhren aus der aktuellen Kollektion wird wohl immer der Listenpreis herangezogen egal wie die Verfügbarkeit aussieht. Sind ja theoretisch beim Händler erhältlich. Wenn jemand eine Versicherung kennt die dies nicht so handhabt immer her damit
    Sorry, totaler Quatsch, was Du schreibst.


    Reguliert wird der Wiederbeschaffungswert vom Schadenstag, ermittelt durch einen Sachverständigen der Versicherung.

    Ausreichende Deckungssumme Deiner Hausrat und Deckungszusage im Schadenfall vorausgesetzt.


    Im Falle ein Stahldaytona sind das dann statt 11k Liste 22k Marktwert, oder was eben so eine Stoppuhr kostet.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  12. #332
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von steboe Beitrag anzeigen
    Hier...grad Diskussion mit Hiscox!!! Die meinen Uhren seien generell Schmuck!!!!
    21 mach ich noch mit...
    Hast Du eine HUK bei Hiscox?
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  13. #333
    Date Avatar von gm_2000
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    Zitat Zitat von Schmackofatz Beitrag anzeigen
    Sorry, totaler Quatsch, was Du schreibst.


    Reguliert wird der Wiederbeschaffungswert vom Schadenstag, ermittelt durch einen Sachverständigen der Versicherung.

    Ausreichende Deckungssumme Deiner Hausrat und Deckungszusage im Schadenfall vorausgesetzt.


    Im Falle ein Stahldaytona sind das dann statt 11k Liste 22k Marktwert, oder was eben so eine Stoppuhr kostet.
    Ich denke nicht das dies totaler Quatscht ist sondern Realität im Schadenfall. In der Hausrat ist meist der Neuwert versichert. Und dies ist bei Uhren aus der aktuellen Kollektion der aktuelle Listenpreis und nicht der Marktwert.

    Zitat Zitat von Mali Beitrag anzeigen
    Also in meiner Police steht ganz klar: Hausrat zum Wiederbeschaffungspreis (Neuwert). Und das ist bei einer Stahldaytona einfach nicht der Listenpreis.
    Ich würde dies auch so sehen da man faktisch die Uhr eben nicht zum Listenpreis kaufen kann. Aber genau diese Diskussion wirst du mit deiner Versicherung führen weil die das anders sehen werden.

    Wenn ihr dies also von eurer Versicherung schriftlich habt, dass der Marktwert statt dem Neuwert reguliert wird hätte ich gerne gewusst bei welcher Versicherung dies möglich ist. Bin nämlich auch noch auf der Suche nach einer neuen.

    Gruß Guido
    Geändert von gm_2000 (15.01.2021 um 19:19 Uhr)

  14. #334
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Dann frag doch schriftlich mal bei Neodigital nach.
    Wenn ich auf meine Stahluhr zum Listenpreis 10 Jahre warten muss im Schafensfall hat das nichts mit Wiederbeschaffung zu tun. Das wird auch im Zweifelsfall ein Gericht oder versierter Anwalt mit Fachgebiet Versicherungsrecht so sehen.
    Gruß Mali

  15. #335
    Date Avatar von gm_2000
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    Mali

    Die Neodigital habe ich bereits schriftlich angefragt. Die Antwort lautet:

    "Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird der Versicherungswert nach Klausel A 14.1 zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ersetzt:

    A 14.1.1 Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung. Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen."


    Es wird wie gesagt immer auf den Neuwert verwiesen. Um einen Anwalt kommt man da also sicher nicht drum herum wenn man es nicht vorher schriftlich hat. Ich habe im Übrigen exakt den Fall der Daytona beschrieben und gefragt wie reguliert wird da der Marktpreis eben ca. das Doppelte des Listenpreises beträgt.
    Gruß Guido

  16. #336
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Ich weiß nicht wie sich Neodigital im Schadensfall dann verhält. Zur Not würde ich aber mit aller Macht dagegen angehen. Und ich denke die Chancen stehen gut.
    Gruß Mali

  17. #337
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von gm_2000 Beitrag anzeigen
    Ich denke nicht das dies totaler Quatscht ist sondern Realität im Schadenfall. In der Hausrat ist meist der Neuwert versichert. Und dies ist bei Uhren aus der aktuellen Kollektion der aktuelle Listenpreis und nicht der Marktwert.
    Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich hier noch unbeliebter mache...

    Mein Tipp an die Ungläubigen und Zweifler: Lasst Euch einfach mal von einem echten Fachmann beraten, dann kommt die Erkenntnis.

    "Denken" und "glauben zu wissen" heißt im Klartext, es nicht zu wissen.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  18. #338
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von gm_2000 Beitrag anzeigen
    Mali

    Die Neodigital habe ich bereits schriftlich angefragt. Die Antwort lautet:

    "Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird der Versicherungswert nach Klausel A 14.1 zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ersetzt:

    A 14.1.1 Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung. Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen."


    Es wird wie gesagt immer auf den Neuwert verwiesen. Um einen Anwalt kommt man da also sicher nicht drum herum wenn man es nicht vorher schriftlich hat. Ich habe im Übrigen exakt den Fall der Daytona beschrieben und gefragt wie reguliert wird da der Marktpreis eben ca. das Doppelte des Listenpreises beträgt.

    Dann überlass' doch einfach die Wiederbeschaffung den Sachbearbeitern von Neodigital, die machen das gerne für Dich.

    Ein Anruf beim örtlichen Konzi und drei Tage später hast Du eine neue Stahldaytona.
    Peter

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  19. #339
    Date Avatar von gm_2000
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    Ich würde dir ja gerne glauben Peter aber dann untermauere deine Aussage doch etwas. Im Zweifel gelten nun mal die Versicherungsbedingungen und nicht die Aussagen von "echten Fachmännern". Aktuell sieht es für mich halt so aus als ob du auch nur "denkst" oder "zu wissen glaubst".
    Gruß Guido

  20. #340
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von gm_2000 Beitrag anzeigen
    Ich würde dir ja gerne glauben Peter aber dann untermauere deine Aussage doch etwas. Im Zweifel gelten nun mal die Versicherungsbedingungen und nicht die Aussagen von "echten Fachmännern". Aktuell sieht es für mich halt so aus als ob du auch nur "denkst" oder "zu wissen glaubst".
    Hast PN.
    Peter

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