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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Das ist doch mal ein Wort! Hab aber gerade mal auf deren Homepage nachgeschaut und Beispiele gerechnet. Die Wertsachen-Höchstentschädigungsgrenze liegt wohl bei 50.000 Euro.
    Geändert von Mali (09.04.2019 um 16:03 Uhr)
    Gruß Mali

  2. #2
    GMT-Master
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    Ja, verunsichern tut mich nun der Passus der Antwort, dass auch bei Bestehen einzelner Teile der Uhr aus Gold, Silber, Platin diese als Wertsache gesehen wird. Dann sind 1601, 5513 usw mit Goldindizes oder Goldluenetten schon Wertsachen. Daher meine Replik:

    Sehr geehrter Herr xxxxxx,

    Danke für die Hinweise. Bei vielen Stahluhren sind Kleinteile wie Zeiger oder Teile der Mechanik aus Gold oder Silber aufgrund verbessertem Korrosionsschutzes. Wird also jede Uhr dadurch zur Wertsache, oder nur, wenn ein überwiegender Teil aus diesen Edelmetallen besteht?

    Besten Dank
    Liebe Grüße,

  3. #3
    GMT-Master
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    Habe heute Antwort erhalten bezüglich dem Gold, Silber, Platin Anteil. Meine Mail war:

    Zitat Zitat von goldencolt Beitrag anzeigen
    Danke für die Hinweise. Bei vielen Stahluhren sind Kleinteile wie Zeiger oder Teile der Mechanik aus Gold oder Silber aufgrund verbessertem Korrosionsschutzes. Wird also jede Uhr dadurch zur Wertsache, oder nur, wenn ein überwiegender Teil aus diesen Edelmetallen besteht?

    Besten Dank
    Antwort von NeoDigital:

    gerne komme ich auf Ihr Anliegen zurück.

    Wenn nur Kleinteile aus den genannten Materialien sind, ist die Uhr im Rahmen der Hausratsumme mitversichert. Erst wenn Teile des Gehäuses aus Gold, Platin oder Silber sind, wird die Uhr zur Wertsache.
    Also nach meinem horologischen und sprachüblichen Verständnis habe ich dann selbst mit einer 1601 mit WG Lünette oder einer 16013 in bicolor sowie jeglichen Uhren mit Goldindizes usw Uhren, die als gewoehnlicher Hausrat, versichert sind, da die Gehäuse aus Stahl sind.

    Was meinen die Versicherungsprofis?
    Geändert von goldencolt (12.04.2019 um 10:26 Uhr)
    Liebe Grüße,

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Sehr gut Lukas! Bin gespannt! Befürchte aber dadurch mutieren sie zu Wertsachen.
    Geändert von Mali (09.04.2019 um 16:15 Uhr)
    Gruß Mali

  5. #5
    Ob Deine Versicherung mit ihrer Auslegung des Wiederbeschaffungspreises vor Gericht Bestand hätte
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  6. #6
    Milgauss
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    Zitat Zitat von uhrenfan_rolex Beitrag anzeigen
    Ob Deine Versicherung mit ihrer Auslegung des Wiederbeschaffungspreises vor Gericht Bestand hätte
    Keine Ahnung, wie man hier an der Diskussion sieht, gibt es viele Meinungen, auch anscheinend unter den Versicherungen. Ich habe mal gelernt, dass Recht haben und Recht bekommen sehr unterschiedliche Dinge sein können

    Bevor ich es darauf ankommen lasse und diverse Jahre darauf warte ggf. Recht zu bekommen, spare ich mir Zeit und Nerven und suche mir eine Versicherung, mit der ich diese Dinge vorab klären kann und suche mir ggf. noch eine Wertsachenversicherung on Top. Ich weiß jetzt zumindest, was und wie ich meine Versicherung anpassen muss.

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Die Versicherung muss den Wiederbeschaffungswert zahlen, also den aktuellen Graumarktpreis nicht den Listenpreis. So wurde es von meiner Versicherung bestätigt.
    Gruß Mali

  8. #8
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Zitat Zitat von Mali Beitrag anzeigen
    Die Versicherung muss den Wiederbeschaffungswert zahlen, also den aktuellen Graumarktpreis nicht den Listenpreis. So wurde es von meiner Versicherung bestätigt.
    So ist es.

    Die Hausratversicherung reguliert den Schaden zum Wiederbeschaffungswert.

    Wird Dir eine Stahldaytona gestohlen, die Du letzte Woche vom Konzi zum LP gekauft hast und er kann Dir nicht innerhalb einer "moderaten" Zeit eine neue anbieten, kannst Du Dir eine andere neue beim Grauen für den Marktpreis kaufen und bekommst den KP vollumfänglich erstattet.

    Gegenbeispiel:

    Du kaufst Dir einen Flachbildfernseher im Media Markt für 5k und er kostet eine Woche später nur noch 3k, bekommst Du auch nur noch 3k reguliert.


    Deckung durch Deine Police natürlich vorausgesetzt.


    In jeden Fall hilft es natürlich immer, Alles mit seiner Versicherung en Detail abzusprechen und gegebenenfalls im Vorfeld eine komplette Aufstellung der Wertsachen dort einzureichen. Dann gibt es im Schadenfall auch keine Probleme mit der Regulierung.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

  9. #9
    Milgauss
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    Zitat Zitat von Submarimarianer Beitrag anzeigen
    So ist es.

    Die Hausratversicherung reguliert den Schaden zum Wiederbeschaffungswert.

    Wird Dir eine Stahldaytona gestohlen, die Du letzte Woche vom Konzi zum LP gekauft hast und er kann Dir nicht innerhalb einer "moderaten" Zeit eine neue anbieten, kannst Du Dir eine andere neue beim Grauen für den Marktpreis kaufen und bekommst den KP vollumfänglich erstattet.

    Es wäre schön, wenn es auch wirklich so wäre. Wenn deine Hausratversicherung es so handhabt und du es schriftlich bekommen hast, bist du fein raus. Ich denke, das klappt eher nur bei einer Wertsachenversicherung.

    In meinen Versicherungsbedingungen (sowie auch in den meisten, die ich mir angeschaut habe) steht

    "Versicherungswert:
    a. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
    Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). Dabei berücksichtigen wir auch einen Technologiefortschritt.
    Für Antiquitäten und Kunstgegenstände ist Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
    Falls Sachen in Ihrem Haushalt nicht mehr zweckgemäß zu verwenden sind, gilt: Versicherungswert ist der Verkaufspreis, den Sie dafür erzielen können (gemeiner Wert).
    Sofern die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist, gilt: Bei Ermittlung des Versicherungswerts dieser Sachen werden höchstens die jeweiligen Entschädigungsgrenzen berücksichtigt."

    Versichert ist also nur der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte, also nicht "der gleichen Sache" oder Marke. Ist halt eine Hausratversicherung. Hat man also seine Stahlsportie zum gewöhnlichen Zeitmesser degradiert, damit er noch zum Hausrat zählt, wird es spannend. Ich denke, so wird es schwer den Graupreis statt des LP zu erhaltenden. Geht eine seltene 5stellige Sub aus dem Hausrat abhanden, würde es mich auch nicht wundern, wenn nur der LP Preis des aktuellen 6-stelligen Modells (Sache gleicher Art und Güte) erstattet wird.

    Bevor ein falscher Eindruck entsteht, ich bin kein Versicherungsmakler sondern nur besorgt. Stahlschrank, Fotos/Doku usw. ist schon lange alles erledigt. Jetzt fehlt nur noch eine HV, die mir bestätigt, dass das was hier einige geschrieben haben, z. B. dass bei nicht Verfügbarkeit zum LP auch der Wiederbeschaffungspreis über den Graumarkt bzw. sofern nicht mehr erhältlich der aktuelle Marktpreis erstattet wird. Meine tut es jedenfalls nicht und ich will das auch nicht vor Gericht testen müssen. Ich würde mich daher über eine PN mit einer Empfehlung für eine HV, die sowas schriftlich bestätigt freuen. Bisher habe ich keine gefunden. Eine mündliche Aussage vom Versicherungsvertreter empfinde ich nicht als ausreichend.

  10. #10
    ...sehe ich auch so...
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  11. #11
    Deepsea
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    Na denn......
    Gut ist es schriftlich zu haben.
    Vor Gericht zählen nur Vergleichsurteile,
    Oder Argumente der jeweiligen Anwälte.

    Besser ist nie einen Schadensfall zu haben.

    Gruß Stefan

  12. #12
    Yacht-Master
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    Komplette Aufstellung mit Fotos, Preis und Dokumentation ist ein Muss.

    Aufgrund der Höhe meiner Hausratversicherung war der Leiter des örtlichen Versicherungsbüros zusammen mit einem Herrn von der Regionalstelle bei mir vor Ort und haben sich alles zeigen lassen, notiert und Fotos gemacht. Das ist ab einer bestimmten Höhe bei der Versicherung Pflicht und hilft mir als Versicherten auch, dass ich im Schadensfall eine Sicherheit/Nachweis haben.
    Bei einem aktuellen Fall z.B. (beschädigte Tür) wurde das sofort reguliert, weil der Versicherer mir mitteilte, dass er sich ein von ihm gemachtes Foto der Tür rausgesucht hat und damit alles klar ist.

    Auch wenn bei euch niemand "von sich aus" kontrollieren möchte, kann ich es sehr empfehlen, euren Versicherungsberater mal auf einen Kaffee einzuladen und ihn in diesem Zuge zu bitten, doch mal euren Hausrat anzuschauen und wenn möglich auch Fotos davon zu machen.

    Versichert ist grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert. Wie oben mitgeteilt ist der bei Elektronik nach ein paar Jahren oft nur noch ein Bruchteil des Neupreises, bei Kunst, Schmuck, edlen Möbeln usw. kann es natürlich genau in die andere Richtung gehen.

    Auch bei Schließfachversicherungen sollte man eine genaue Dokumentation und Fotos machen sowie ab einem bestimmten Wert dem Versicherer auch mitteilen, was man im Schließfach hat oder eventuell sogar zeigen.

    Das ist natürlich alles für die "Privatsphäre" nicht so gut, aber wer der Versicherung jetzt nicht genau mitteilt oder beweist, was er hat, darf sich im Schadensfall nicht wundern, wenn ihm nicht oder nicht zu 100% geglaubt wird.
    Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen. - Maurice Chevalier

  13. #13
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Peter

    Bekennender Längsdenker

  14. #14
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Sehr interessant. Frag mal konkret nach, ob Du für eine Einzeluhr z.B. Nautilus Modell aus Stahl, die z.B. 70.000 Euro kostet bzw. diesen Wiederbeschaffungswert hat, ein Tresor in der Wohnung brauchst oder nicht, obwohl sie ja lt. deren Verständnis als Hausrat gilt. Würde mich sehr interessieren. Bei anderen Versicherungen wäre nämlich aufgrund der Schmuck-/Wersachensachen-Einkategorisierung bei 50.000 Schluss.

    Vielen lieben Dank vorab Lukas für Deine Bemühungen. Vielleicht wäre NeoDigital aufgrund dieses Vorteils auch für andere Members eine Überlegung wert.
    Geändert von Mali (12.04.2019 um 10:39 Uhr)
    Gruß Mali

  15. #15
    Zitat Zitat von Mali Beitrag anzeigen
    ...Vielen lieben Dank vorab Lukas für Deine Bemühungen. Vielleicht wäre NeoDigital aufgrund dieses Vorteils auch für andere Members eine Überlegung wert.
    Kann mich nur bedankend anschließen!

    ...aufgrund der Aussage der Versicherung würde ich Lünetten mit zum Gehäuse zählen...und Bicolor Uhren tendenziell auch den Wertsachen zuordnen...da das Band Teil der Uhr ist und der Wert der Uhr insgesamt maßgeblich auch durch den Goldanteil des Bandes bestimmt wird...aber was weiß ich schon

    Bin gespannt auf die zu erwartende Antwort...
    Geändert von uhrenfan_rolex (12.04.2019 um 12:59 Uhr)
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  16. #16
    GMT-Master
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    Mali, danke fuer den Input!
    Ab 01.05. brauch ich die HRV, also bis dahin, hoffe ich, das geklaert zu haben

    Sehr geehrter Herr xxxx,

    Vielen Dank!

    Da ich als Uhrensammler mit vielen anderen Sammlern im Austausch stehe, haben einige das Interesse an einer NeoDigital Versicherung geäußert.

    Abschließend erlaube ich mir daher eine konkrete Frage:

    Eine Patek Philippe Nautilus Ref. 5711/1A-010 mit Stahlgehaeuse und Stahlarmband (https://www.patek.com/de/kollektion/...us/5711-1A-010) kostet derzeit zirka 60.000 - 70.000 Euro. Die Uhr wäre nach unserem bisherigen Schriftverkehr also gewöhnlicher Hausrat, da weder Gold, Silber oder Platin und wäre somit gemäß Versicherungsbedingungen NeoDigital L als gewöhnlicher Hausrat - auch unverschlossen - bis zur vollen Höhe des Wiederbeschaffungswert von derzeit 60.000-70.000 Euro versichert.

    Wenn Sie mir das bejahend beantworten können, haben Sie neben mir sicher auch viele andere Neukunden.

    Mit freundlichen Grüssen,
    Liebe Grüße,

  17. #17
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Spitzenmäßig Lukas! Tausend Dank! Bin sehr sehr gespannt!
    Gruß Mali

  18. #18
    Yacht-Master
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    Ich bin gespannt was dabei raus kommt bzw. ob man dir überhaupt direkt konkret antwortet.

    Wenn es um entsprechende Summen bei kleinen beweglichen Gegenständen geht, werden Versicherungen oft kleinlaut. Man darf nicht vergessen, dass "Durchschnittsmenschen" in ihrer Wohnung oft nicht einmal die Mindestsumme von 650 € pro Quadratmeter haben. Wenn jemand alle Möbel von Ikea und alle Klamotten von H&M hat, kommt da auch bei viel Zeug kein hoher Wert zusammen.
    Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen. - Maurice Chevalier

  19. #19
    GMT-Master
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    Tom, ich denke auch, dass wieder mit den Versicherungsbedingungen geantwortet wird. Aber ehrlich, nach dem Schriftverkehr gibt es für mich nicht viel Auslegungsspielraum.

    Vielleicht werde ich ja noch zum guten Versicherungsnehmer, da meine Moebel alle von IKEA und Kleidungsstuecke alle von HundM sein werden
    Liebe Grüße,

  20. #20
    GMT-Master
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    Bin froh, sich hier unter gleich geplagten austauschen zu können, ansonsten wären mit so manche Sache ja nie in den Sinn gekommen, aber das stete Nachfragen hat sicher seinen Sinn.

    Bei bicolor gebe ich Dir Recht, uhrenfan, da denke ich auch, dass sie es als Wertsache auslegen werden. Ob WG Lünette reicht? Schwer zu sagen.
    Liebe Grüße,

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