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  1. #1
    Yacht-Master Avatar von Herr Vorragend
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    Grundsteuerschuld/Hausverkauf

    Eine Frage an die Profis

    Wir haben unser Haus in D im März verkauft. Nun schreibt uns die Gemeinde folgendes:

    'Wer am 01. Januar Eigentümer und damit Grundsteuerschuldner ist, schuldet die gesamt Jahressteuer und muss für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Grundsteuer sorgen.'

    Ist das so? Der Betrag ist zwar nicht riesig, verstehen kann ich die Vorgehensweise allerdings nicht.
    Grüsse Jörg
    Vergiss nie woher du kommst, du könntest morgen zurück müssen.

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  2. #2
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    Das ist so richtig, wenn auch nicht unbedingt nachvollziehbar. Ich habe mir von einem Käufer die Steuer zeitanteilig erstatten lassen. Das war so schon im Notarvertrag festgelegt. Nachträglich kannst Du wohl nur auf den Goodwill des Käufers hoffen.

  3. #3
    Sea-Dweller Avatar von fugazi
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    Ja, das ist wirklich so. Bei einem Verkauf/ Kauf, wird im Idealfall die Grundsteuer anteilig umgelegt. In deinem Fall, du bezahlst 3/12 der Grundsteuer, der Neueigentümer 9/12.
    Die Gemeinde ist in deinem Fall aber ein bisschen spät dran...
    Geändert von fugazi (07.04.2016 um 20:21 Uhr)
    Schöne Grüße, Bernd

    Gentlemen, synchronize your watches!

  4. #4
    Yacht-Master Avatar von Herr Vorragend
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    OK, danke.

    Spät dran sind die nicht, wir wollten anteilige Erstattung.
    Grüsse Jörg
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  5. #5
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    Schau mal in den Kaufvertrag rein, ob es nicht doch anders geregelt ist...die Erstattungspflicht besteht ungeachtet von der Anforderung der Gemeinde.
    Grüsse, Jan

    He was ambushed with a cake.

  6. #6
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  7. #7
    Yacht-Master Avatar von Herr Vorragend
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    Danke Stefan, das hilft mir schon mal weiter.

    In unserem Kaufvertrag steht, dass sämtliche Lasten per sofort auf den Käufer übergehen.
    Grüsse Jörg
    Vergiss nie woher du kommst, du könntest morgen zurück müssen.

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  8. #8
    Double-Red
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    Was du mit dem Käufer vertraglich vereinbart hast, wird die Gemeinde wenig interessieren.

    Ich denke, du mußt bezahlen und darfst dir vom Käufer die Summe selber eintreiben.
    Beste Grüße,
    Michael


    "Thank you, Mr. Speaker"

  9. #9
    Day-Date Avatar von Thunderstorm-71
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    Das gilt für alle Kosten/Gebühren, die Du vorschüssig für das ganze Jahr geleistet hast (z. B. Versicherungen): die anteiligen Beträge, welche über den Übergabetermin hinaus gehen, kannst Du Dir vom Käufer erstatten lassen.
    Sollte in einem Kaufvertrag "serienmäßig" auch bereits so geregelt sein, damit es hinterher keinen Hickhack gibt.
    Lasky
    http://www.r-l-x.de/forum/image.php?u=38527&type=sigpic&dateline=1421667968

  10. #10
    Daytona Avatar von Agent0815
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    öffentlich-rechtlich:

    Du bist Schuldner der GrSt: § 10 I GrStG
    Der Erwerber haftet neben Dir für die Steuer: § 11 II GrStG
    Die GrSt lastet dinglich als öffentliche Last auf dem Grundstück: § 12 GrStG

    zivilrechtlich:
    Nutzen, Lasten und Gefahren gehen über mit...................?
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  11. #11
    Zitat Zitat von mws Beitrag anzeigen
    Was du mit dem Käufer vertraglich vereinbart hast, wird die Gemeinde wenig interessieren.

    Ich denke, du mußt bezahlen und darfst dir vom Käufer die Summe selber eintreiben.
    +1
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  12. #12
    Freccione Avatar von Street Bob
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    ... ist so richtig und hier schon mehrfach praktiziert. Die Formulierung diesbezüglich im Notarvertrag ist entscheidend.
    Die Gemeinde handelt im Sinne der Verwaltungsvereinfachung für mich nachvollziehbar richtig und entbindet den Erwerber keinesfalls von seiner Zahlungspflicht an Dich, so nichts anderes im Notarvertrag vereinbart ist.
    Höflich anschreiben und in Rechnung stellen, bei Weigerung SOFORT Anwalt.
    Dies war bei uns bei allen Verkäufen bislang das Haupt-Streitthema.
    Gruß Lou

    First member of the Rolex Madness Social Club

  13. #13
    Deepsea Avatar von MartinLev
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    wir haben uns im März 2016 ein 2 Familienhaus (vermietet) zur Geldanlage gekauft.
    Beide, sowohl Verkäufer als auch wir, haben dem Notar klar gesagt, dass alle Kosten anteilig mit Stichtag des Eingentumüberganges verrechnen.
    So, wie er sagte, sei es auch stets gedacht. Es wurde aber zusätzlich mit einem entsprechenden Satz definiert.

    Dennoch habe ich eine Frage: kennt jemand Verjährungsfristen zu diesem Thema?

    Danke und LG

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