Zitat Zitat von harleygraf Beitrag anzeigen
Danke.
Okay, da wir das Schwimmbad im Haus haben, wird das wohl leider nicht klappen....
Theoretisch schon...

Du lässt einen Außenwasserhahn mit separatem Außenwasserzähler installieren und vom regionalen Wasser-/ Abwasserverband genehmigen. Dann befüllst Du dein Schwimmbad ausschließlich mit einem Gartenschlauch über genau diesen Außenwasserhahn. (Du kannst damit natürlich auch alles Andere im Garten bewässern, z.B. automatische Rasenbewässerungsanlage, etc. ) Wenn Du dann auch das Wasser aus deinem Schwimmbad über deinen Garten "entsorgst" und nicht in das Abwassernetz einleitest, hast Du dich sogar absolut korrekt verhalten.

Ich vermute allerdings, Du hast bei deinem Schwimmbad eine automatische Wasserversorgung bzw. -entsorgung, die selbständig befüllt, wenn z.B. durch Verdunstung oder nach Rückspülung der Filteranlage der Wasserstand gesunken ist. Und die Rückspülung / Reinigung oder gar Entsorgung des Wassers bei einem vollständigen Wassertausch erfolgt vermutlich auch über deine Haus-Abwasserleitung?! Dann wäre dieses tatsächlich nicht im Sinne der "Befreiung von Abwassergebühren eines Außenwasserhahns" und somit in der Tat nicht möglich.

Gruß
Dirk