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  1. #21
    Sea-Dweller
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    Ich habe Firmenwagen und Homeoffice und bezahle nur 1% Versteuerung.

    Geht's noch günstiger?
    Gruß aus dem Teuto
    Ralf

  2. #22
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    Zitat Zitat von RacingTurtles Beitrag anzeigen
    Mir hat mein "neuer" Arbeitgeber erzählt, dass der Wegfall der 0,003% per km schon seit ende 2014 nicht mehr funktioniert auch bei HomeOffice und Aussendiensttätigkeit
    Vielleicht kann hier mal einer Licht ins Dunkel bringen, würde mich auch sehr interessieren...
    Soweit ich mich erinnere hängt ist dies abhängig ob Du eine erste Tätigkeitsstätte hast.
    Google hat hier folgenden Link ausgeworfen: http://www.lohn-info.de/erste_taetigkeitsstaette.html
    (dauerhaft mindestens 2 Arbeitstage bzw. >90 Tage pro Jahr, bzw. mindestens 1/3 der wöchentlichen Arbeitszeit, oder auch beim Kunden vor Ort bei mind. 3 Tage die Woche und Einsatz von Anfang an für >48 Monate geplant)

  3. #23
    PREMIUM MEMBER Avatar von november bravo
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    Hallo.

    habe das gerade mit HR durch:

    Sobald du <20% in einer Geschäftsstelle bist, fallen die KM weg.
    D.h. max. einen Tag pro Woche.

  4. #24
    Comex
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    Hallo zusammen, darf ich mich mit einer Firmenwagen Frage anschließen?

    Firmenwagen wird mit 1% Regel versteuert.

    Ich mache nun eine Weiterbildung (2. Studium, ähnlich MBA), welches steuerlich anerkannt wird.

    Darf ich die mit dem Firmenwagen zurückgelegten KM zum Studienort als Fahrtkosten ansetzen?
    Viele Grüße, Florian!

  5. #25
    Comex
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    Hat jemand eine Idee?
    Viele Grüße, Florian!

  6. #26
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von Fluzzwupp Beitrag anzeigen
    Hat jemand eine Idee?
    Ja, ich hab ne Idee: Nein, kanns´t die km nicht geltend machen.
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  7. #27
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    Floh, das ist ja genau der Sinn. Pauschalversteuerung deckt die Privtfahrten ab. Du hast ja auch keine Kosten für die Fahrt zur Weiterbildung, da du diese ja mit dem Firmenwagen machst. Da würde ich die Finger von lassen, dem FA gegenüber zu argumentieren, dass du"natürlich mit deinem Privatwagen" die Fahrt gemacht hast. Ist es nich Wert - glaube mir

  8. #28
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
    Mit Verlaub, der AG der das noch macht, lebt hinterm Mond oder opfert seine Zeit wichtigeren Überlegungen wie z.B. "open space"
    Bernd, ich meine viele Modelle zu kennen - aber deines würde mich interessieren (insofern es sauber gegenüber dem FA "darstellbar" ist.).

  9. #29
    PREMIUM MEMBER Avatar von november bravo
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    Zitat Zitat von Atzi Beitrag anzeigen
    Bernd, ich meine viele Modelle zu kennen - aber deines würde mich interessieren (insofern es sauber gegenüber dem FA "darstellbar" ist.).
    Ich gehe davon aus, dass er Homeoffice Arbeitsverträge meint. Ist ein gängiges Modell, egal, wo der AN tatsächlich arbeitet.
    Geändert von november bravo (26.03.2016 um 21:36 Uhr)

  10. #30
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von Atzi Beitrag anzeigen
    Bernd, ich meine viele Modelle zu kennen - aber deines würde mich interessieren (insofern es sauber gegenüber dem FA "darstellbar" ist.).
    Claus, ist nicht meine Modell - ist eigentlich Standard:
    Den geldwerten Vorteil für die Überlassung des PKWs für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann der AG pauschal versteuern (15%) soweit diese als WK abzugsfähig wären. Nur der überschießende Betrag unterliegt dann der individuellen Besteuerung. Sofern der AN die SV-Grenzen noch nicht erreicht hat, erspart man sich dadurch de facto die SV-Beiträge auf die pauschal zu versteuernden Beträge. Der AG kann damit die Pauschalsteuer finanzieren - der AN hat eine definitive Entlastung. Bei der Steuer bringt es nur was, wenn der AN den AN-Pauschbetrag nicht mit anderen WK schon überschritten hat. Hier erfolgt ja durch die Steuererklärung - anders als bei der SV - am Jahresende eine "Nachbetrachtung".
    Grüße

    Bernd

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  11. #31
    Comex
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    Zitat Zitat von Atzi Beitrag anzeigen
    Floh, das ist ja genau der Sinn. Pauschalversteuerung deckt die Privtfahrten ab. Du hast ja auch keine Kosten für die Fahrt zur Weiterbildung, da du diese ja mit dem Firmenwagen machst. Da würde ich die Finger von lassen, dem FA gegenüber zu argumentieren, dass du"natürlich mit deinem Privatwagen" die Fahrt gemacht hast. Ist es nich Wert - glaube mir
    Es ist aber in dem Fall eine steuerlich absetzbare Fahrt, da ich zum Zweitstudium fahre. Dachte das koennte ich quasi gegen die Pauschalversteuerung rechnen.
    Viele Grüße, Florian!

  12. #32
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von Fluzzwupp Beitrag anzeigen
    Es ist aber in dem Fall eine steuerlich absetzbare Fahrt, da ich zum Zweitstudium fahre. Dachte das koennte ich quasi gegen die Pauschalversteuerung rechnen.
    Hat Claus doch geschrieben: Die Pauschalversteuerung deckt private Fahrten ab. Deine Fahrten sind jedoch nicht privat; sie dienen der Einkunftserzielung .................. insofern prinzipiell auch abzugsfähig - nur entstehen dir ja eben keine eigenen Kosten
    Grüße

    Bernd

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  13. #33
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    Klar ich zahl doch jeden Monat Steuern auf den Wagen und nutz ihn in dem Fall eben nicht privat.
    Viele Grüße, Florian!

  14. #34
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von Fluzzwupp Beitrag anzeigen
    Klar ich zahl doch jeden Monat Steuern auf den Wagen und nutz ihn in dem Fall eben nicht privat.
    Für den Fall zahlst Du aber eben auch keine Steuern !
    Kannst Du aber ändern - red mal mit deinem AG: Wenn er neben der Privatnutzung und der Fahrten zw. Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auch noch die Fahrten zum Zweitstudium zusätzlich lohnversteuert, kannst Du die dann auch als Werbungskosten geltend machen .
    Grüße

    Bernd

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