Soweit ich mich erinnere hängt ist dies abhängig ob Du eine erste Tätigkeitsstätte hast.
Google hat hier folgenden Link ausgeworfen: http://www.lohn-info.de/erste_taetigkeitsstaette.html
(dauerhaft mindestens 2 Arbeitstage bzw. >90 Tage pro Jahr, bzw. mindestens 1/3 der wöchentlichen Arbeitszeit, oder auch beim Kunden vor Ort bei mind. 3 Tage die Woche und Einsatz von Anfang an für >48 Monate geplant)
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15.03.2016, 15:04 #21
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Ich habe Firmenwagen und Homeoffice und bezahle nur 1% Versteuerung.
Geht's noch günstiger?Gruß aus dem Teuto
Ralf
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15.03.2016, 16:30 #22
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22.03.2016, 18:06 #23
Hallo.
habe das gerade mit HR durch:
Sobald du <20% in einer Geschäftsstelle bist, fallen die KM weg.
D.h. max. einen Tag pro Woche.
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24.03.2016, 13:18 #24
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Hallo zusammen, darf ich mich mit einer Firmenwagen Frage anschließen?
Firmenwagen wird mit 1% Regel versteuert.
Ich mache nun eine Weiterbildung (2. Studium, ähnlich MBA), welches steuerlich anerkannt wird.
Darf ich die mit dem Firmenwagen zurückgelegten KM zum Studienort als Fahrtkosten ansetzen?Viele Grüße, Florian!
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26.03.2016, 09:28 #25
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Hat jemand eine Idee?
Viele Grüße, Florian!
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26.03.2016, 09:41 #26
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26.03.2016, 09:48 #27ehemaliges mitgliedGast
Floh, das ist ja genau der Sinn. Pauschalversteuerung deckt die Privtfahrten ab. Du hast ja auch keine Kosten für die Fahrt zur Weiterbildung, da du diese ja mit dem Firmenwagen machst. Da würde ich die Finger von lassen, dem FA gegenüber zu argumentieren, dass du"natürlich mit deinem Privatwagen" die Fahrt gemacht hast. Ist es nich Wert - glaube mir
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26.03.2016, 09:49 #28ehemaliges mitgliedGast
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26.03.2016, 21:34 #29
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27.03.2016, 12:55 #30
Claus, ist nicht meine Modell - ist eigentlich Standard:
Den geldwerten Vorteil für die Überlassung des PKWs für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann der AG pauschal versteuern (15%) soweit diese als WK abzugsfähig wären. Nur der überschießende Betrag unterliegt dann der individuellen Besteuerung. Sofern der AN die SV-Grenzen noch nicht erreicht hat, erspart man sich dadurch de facto die SV-Beiträge auf die pauschal zu versteuernden Beträge. Der AG kann damit die Pauschalsteuer finanzieren - der AN hat eine definitive Entlastung. Bei der Steuer bringt es nur was, wenn der AN den AN-Pauschbetrag nicht mit anderen WK schon überschritten hat. Hier erfolgt ja durch die Steuererklärung - anders als bei der SV - am Jahresende eine "Nachbetrachtung".Grüße
Bernd
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27.03.2016, 13:03 #31
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27.03.2016, 13:14 #32Grüße
Bernd
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27.03.2016, 15:39 #33
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Klar ich zahl doch jeden Monat Steuern auf den Wagen und nutz ihn in dem Fall eben nicht privat.
Viele Grüße, Florian!
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27.03.2016, 20:41 #34
Für den Fall zahlst Du aber eben auch keine Steuern !
Kannst Du aber ändern - red mal mit deinem AG: Wenn er neben der Privatnutzung und der Fahrten zw. Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auch noch die Fahrten zum Zweitstudium zusätzlich lohnversteuert, kannst Du die dann auch als Werbungskosten geltend machen.
Grüße
Bernd
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