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    Yacht-Master Avatar von natas78
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    Also um das nochmal klarzustellen. Den Weg zum Arbeitgeber zahlt ja nicht der Arbeitgeber. Diesen Weg kann man sich mit 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten vom FA zurückholen.
    Die Fahrten zum Kunden können vom AG als Reisekosten erstattet werden, was ja auch durch den Car Allowance Vertrag abgegolten ist. Darin verpflichtet man sich ja die Fahrten im privaten PKW zu absolvieren. Wenn der AG keine Reisekostenerstattung vereinbart hat, also auch keine Car Allowance, dann kann man sich die Dienstfahrten zum Kunden mit 30 Cent pro KM zurückholen.
    Man kann sich ja schließlich nicht die Fahrtkosten zweimal bezahlen lassen - einmal durch den AG und dann durch das FA.
    Geändert von natas78 (13.03.2016 um 00:46 Uhr)

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