Car Allowance ist ja die Benutzung des Privatfahrzeugs für Dienstfahrten, bei der der AG dafür eine Aufwandsentschädigung in Form von einem Gehaltszuschlag bezahlt. Diese Aufwandsentschädigung wird genauso versteuert, wie das normale Gehalt. Es handelt sich dabei aber weiterhin um ein Privatfahrzeug, ist also auch auf eine Privatperson zugelassen. Somit kann man die Anschaffungskosten (Finanzierung) nicht absetzen. Die Kosten für die Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte können von der Steuer abgesetzt werden. Jedoch nicht Fahrten zu Kunden. Dienstreisen z.B. Zu Schulungen können auch abgesetzt werden.
Ist aber auch alles davon abhängig, was der AG in seiner Car Allowance vertraglich zusichert.
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Thema: Car Allowance - Steuerfrage
Hybrid-Darstellung
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12.03.2016, 19:23 #1
Geändert von natas78 (12.03.2016 um 19:24 Uhr)
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