Ab dem 1. Mai 2017 sind in der Schweiz neu folgende Insektenarten als Lebensmittel zugelassen: Mehlwürmer (Tenebrio molitor) im Larvenstadium, Grillen (Acheta domesticus) und Wanderheuschrecken (Locusta migratoria).

Ich war am heutigen Apéro echt froh, dankend mit dem Hinweis auf die Fastenzeit abzulehnen