Ergebnis 1 bis 14 von 14
  1. #1
    Freccione Avatar von blarch
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    Versicherungsleistung MwSt

    Hallo Zusammen

    Bei meinen Eltern hat es ziemlich schlimm gehagelt und die ganzen Häuser in der Gegend wurden beschädigt. Die Versicherung war damals total ausgelastet und konnte nicht sofort einen Gutachter vorbei schicken. Mein Vater wurde gebeten Offerten von Handwerkern einzuholen. Auf dieser Grundlage (Offerten der Handwerker) und eines Kurzgutachten (der Gutachter kam später kurz vor Ort vorbei) wurde der Schaden bewilligt. Mein Vater gab die Reparaturen in Auftrag.

    Der Schaden ist repariert, die Rechnungen wurden von meinem Vater bezahlt und nach langem hin und her mit der Versicherung (das ist eine andere Geschichte) wurden die Rechnungen von der Versicherung akzeptiert und meinem Vater gutgeschrieben. Allerdings wurde dabei die MwSt. von den Rechnungsbeträgen abgezogen.

    Ich kenne dieses Vorgehen bei KFZ Schäden wenn man sich die Schadensumme auf Grund des Kostenvoranschlages auszahlen lässt und dann selber entscheidet ob man ihn reparieren lässt oder nicht. Allerdings ist dies hier meiner Meinung nach ein anderer Fall. Der Schaden wurde repariert und die Rechnungen von meinem Vater (inkl. MwSt.) beglichen.

    Ist die Versicherung berechtigt in diesem Fall die MwSt. abzuziehen?
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  2. #2
    Officially Certified Hell Driver 2015, 2016, 2018, 2019 & DoT Winner 2022 Avatar von biffbiffsen
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    Ich kenn das so bei Gewerbekunden.

    Bei meinem Wasserschaden habe ich auch nur Netto bezahlt bekommen, bei privaten Geschichten grundsätzlich inkl. MwSt.
    Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen

    Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!

  3. #3
    Day-Date Avatar von Waschi.1
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    Komische Sache.. normal wäre zu unterscheiden ob das Objekt gewerblich oder privat genutzt wird. Wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist ,hat die private Immobilie damit eigentlich nichts zu tun. Hat er die Rechnungen eingereicht oder die Kostenvoranschläge ? Wenn letzteres ,könnte es sein das sie netto gezahlt haben da die MwSt ja nicht tatsächlich angefallen ist.


    Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
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  4. #4
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    Zitat Zitat von biffbiffsen Beitrag anzeigen
    Ich kenn das so bei Gewerbekunden.

    Bei meinem Wasserschaden habe ich auch nur Netto bezahlt bekommen, bei privaten Geschichten grundsätzlich inkl. MwSt.
    kenne ich auch nur so. hat dein vater angegeben, dass die immobilie gewerblich genutzt wird? wenn nicht, muss die versicherung die mwst zahlen. da sollte noch einmal nachgefasst werden, so dass die zweite zahlung die mwst enthält.
    Glaube nicht alles, was Du denkst!

  5. #5
    Freccione Avatar von blarch
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    Das Haus ist das private Haus meiner Eltern und sie sind nicht Vortsteuerabzugsberechtigt.

    Es gab einen Kostenvoranschlag von einem Unternehmer auf dieser Grundlage wurde der Schaden bewilligt. Dieser Unternehmer hatte dann aber keine Zeit und deshalb wurde von meinem Vater ein anderer Unternehmer damit beauftragt. Diese Rechnung wurde dann von meinem Vater inkl. MwSt. bezahlt und nun auch von der Versicherung, aber exkl. MwSt., beglichen.

    Ich bin eben auch der Meinung, dass die Versicherung inkl. MwSt. zahlen muss. Bevor ich aber dort Terror mache, wollte ich sicher sein und hier mal nachfragen.
    Gruss Wolfgang
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  6. #6
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Die Versicherung erstattet den Schaden !
    Bei einem vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer ist der Schaden der Nettobetrag, da er ja die Vorsteuer vom FA erstattet bekommt - bei allen anderen (Privat oder nicht vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer) ist der Schaden der Bruttobetrag.
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

  7. #7
    Freccione Avatar von lachender
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    genau so wie Bernd und die anderen Members geschrieben haben. ggf. ein kleiner Fehler seitens der -versicherung. ein anfruf sollte das klären.
    gruß lachender

  8. #8
    Freccione Avatar von blarch
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    Besten Dank für die Bestätigung, dass mein Gedankengang nicht ganz falsch war.

    Werde nächste Woche dort mal anrufen.
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  9. #9
    Daytona Avatar von Smoke
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    §249 Abs. 2 BGB gilt auch für Privatleute.
    Wenn der Schaden tatsächlich behoben wurde und die USt auch entrichtet wurde, ist sie zu ersetzen.

    Macht nur einen Unterschied, wenn der Private sich den Schaden ersetzen lässt ohne tatsächlich zu reparieren.

    Bei Vorsteuerabzugberechtigten fällt die USt in der Regel gar nicht an, wie Bernd schrieb.
    Jürgen

  10. #10
    Freccione Avatar von blarch
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    So, mittlerweile habe ich es geschafft, dass die Versicherung die MwSt. zurückerstattet. Allerdings habe ich jetzt einen anderen Streitfall.

    Die Versicherung möchte nicht die Aufsparrendämmung des Daches zahlen, da diese gemäss dem Gutachter teurer ist als eine Zwischenparrendämmung. Allerdings sprechen zwei Gründe gegen eine Zwischensparrendämmung.

    1. Die Anschlüsse für die Dampfsperren hätten fachgerecht nur von innen angebracht werden können. Dies hätte bedeutet, dass die gesamte Innenverkleidung demontiert hätte demontiert werden müssen, was in jedem Fall teurer geworden wäre.
    2. Bei einer Zwischensparrendämmung hätte aufgrund der Spartenstärke nur eine ca. 80mm starke Dämmung eingebracht werden können, was nicht mehr dem Stand der Technik entspricht.

    Frage:
    Wie verhält es sich wenn z.B. eine 20 Jahre alte Dämmung, welche damals zwar "up-to-date" war, heute aber nicht mehr dem aktuellen Ausführungsstandard entspricht, ersetzt werden muss. Zahlt die Versicherung dann "nur" den Preis für die alte Dämmung oder muss diese die Dämmung nach dem aktuellen Standard zahlen?

    Wenn ja, auf was beruft man sich, wenn man die "bessere" Dämmung gezahlt haben möchte?
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  11. #11
    Ich denke mal, die Versicherung zahlt den Zeitwert der Dämmung. Aufsparrendämmung ist teurer, das wird sie nicht zahlen (wollen). Und ohne Absprache würde ich das auch nicht wollen, schließlich wurde mal eben das Haus saniert und in einen besseren Zustand versetzt als der, der zu Schaden gekommen ist, und ohne Zustimmung des Versicherers. Ich glaube kaum, dass man auf eine bessere Dämmung Anspruch hat. Aber vielleicht sehen das Juristen anders. Jedenfalls interessant, was dabei herauskommen wird.
    77 Grüße!
    Gerhard

  12. #12
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    Versicherung zahlt die Instandsetzung der alten vorhandenen Dämmung. Isover, Rollisol, etc. sind ja nach wie vor erhältlich. Verbesserungen (Aufsparrendämmung) kann, aber muß sie nicht bezahlen. Verhandlungssache.

    LG

    Michael
    "Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein

  13. #13
    Freccione Avatar von blarch
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    Erst mal Danke für die Einschätzung.

    Das blöde ist nur, dass es ein sehr grosses Ereignis (Hagel) war und eigentlich alle Versicherungen überlastet waren. Zuerst wurden nur die akuten Schadensfälle von den Versicherungen beurteilt, bei meinem Vater war der Gutachter erst ein paar Wochen später. Die Einschätzung war sehr wage und nicht konkret. Der Fehler den mein Vater gemacht hat ist, dass er bei der Reparatur nicht nochmals bei der Versicherung das OK eingeholt hat und die Schadensreparatur selber in Auftrag gegeben hat.

    Ich werde der Versicherung mal zurück schreiben und schauen was sie meinen.
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________

  14. #14
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    .

    Edit: Erst lesen, dann fragen.

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