Zitat Zitat von elmar2001 Beitrag anzeigen
Finde ich eine gute Frage: Unterschied/Vorteile/Nachteile Ltd ggü. UG
Mir reicht schon die doppelte Publizitätspflicht des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger und beim companies house, wenn das bei der Alternative vor Ort besser ist. Zudem kommt, dass die beim companies house einzureichende Bilanz nach UK GAAP erstellt werden muss......die darf dann zwar so auch beim Bundesanzeiger eingereicht werden - allerdings braucht´s dann noch ne Steuerbilanz für den deutschen Fiskus, da der mit UK GAAP nicht so glücklich ist.
Das führt jedes Jahr zu Mehrkosten in Relation zur ebenfalls nicht sonderlich vertrauenserweckenden UG.