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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Geschäftsform Ltd.

    Am letzten Wochenende war ich mit einem Bekannten ein Bier trinken und wir haben uns über verschiedene Geschäftsformen unterhalten. GmbH, GbR und Co sind ja geläufig, bei Thema Ltd. war ich jedoch komplett blank.

    Jetzt möchte ich diese Bildungslücke schließen. Und bei RLX gibt es bestimmt Mitglieder, die das Thema in- und auswendig kennen und da helfen können.

    Ich möchte gerne wissen
    • was macht eine Ltd. aus (soll ja ähnlich wie eine GmbH sein, aber wo ist der Unterschied genau),
    • wie man sie anlegt (ist ja in UK, aber anlegen kann man sie auch mit einem EU Wohnsitz?),
    • wie man dann sein Einkommen dann hier versteuert (oder muss man das in UK machen),
    • wenn es wie eine GmbH ist, wie es mit Einlagen ist,
    • wo Vorteile sind, wo Nachteile sind (warum eine Ltd. und nicht eine deutsche Geschäftsform),
    • und und und.

    Also alles was Fakten sind.

    Nicht diskutieren möchte ich, dass oft eine Ltd. als weniger seriös eingestuft wird. Das ist mir bekannt (das war das einzige, was ich bei der o.g. Diskussion hätte beisteuern können )und ich fürchte, dass der Thread dann abgleiten wird. Lasst uns einfach auf Fakten fokussieren und es gibt wohl auch viele seriöse Ltd. Was aber durchaus interessant ist, ob eine Ltd. in UK das "normalste" von der Welt ist oder ob das da den gleichen Ruf hat.

    Wer kennt sich aus? Wer hat selber eine Ltd.? Ich bin gespannt.

  2. #2
    Sea-Dweller
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    Hallo Elmar,

    ich hatte mich auch schon einmal mit dieser Rechtsform beschäftigt, mal die Fakten so ganz grob.

    Die Vorteile sind wie bei der GmbH, die Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage. Die Einlage ist allerdings nicht 25T€, sondern es reicht hier 1Pfund. Daher waren die Ltd. sehr beliebt.
    Die Gründung erfolgt im englischen Unternehmensregister, hierzu muss eine Büroadresse in England bestehen, dies übernehmen aber Dienstleister die hierfür eine entsprechende Gebühr (paar 100€) pro Jahr verlangen. Abschlüsse sind nach englischem Recht zu verfassen.
    Wenn man mit der Limited nur in Deutschland tätig ist, dann zahlt man auch seine Steuern in Deutschland.
    Zusätzlich, wenn man einen deutsche Niederlassung hat, ist auch Handelsregister Anmeldung und Gewerbeanmeldung notwendig. Auch fallen entsprechend IHK Beiträge an.
    Allerdings hat man in Deutschland 2008 eine ähnliche Form der Gesellschaft geschaffen, die Unternehmergesellschaft (UG). Diese ist auch Haftungsbeschränkt und kann mit eine 1€ Kapital gegründet werden. Diese wurde speziell als Alternative zur Limited geschaffen und hat die Limited in Deutschland weitgehend verdrängt bzw. weniger Interessant gemacht.
    Wenn ihr ausschliesslich in D tätig sein wollt, dann ist die UG sicherlich eine Alternative zu Limited.
    Gruß
    Markus

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von J.S.
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    Die Limited ist eine Kapitalgesellschaft und als solches mit der GmbH verwandt (Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen). Einer der wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der Haftung ist das notwendige Grundkapital: Während dies bei der GmbH 25.000 Euro sind, ist die Limited klassisch mit "einem Pfund" zu gründen.

    Nachdem die europäische Rechtsprechung euch deutschen Unternehmen die Möglichkeit eröffnet hat, sich nach britischem Recht zu gründen, haben Unternehmen diesen Weg gewählt um die notwendige Grundkapitalisierung der GmbH zu umgehen. Daher kommt auch der leichte Ruf der "Unseriösität" der Ltd in Deutschland. Der Gesetzgeber hat auf diesen Trend mit der Einführung der "UG (haftungsbeschränkt)" reagiert. Damit ist eine Kapitalgesellschaft jetzt auch in Deutschland für einen Euro gründbar. Der wesentliche Unterschied zur Ltd liegt hier wiederum dahin, dass von den Gewinnen Rückstellungen gemacht werden sollen, bis hin zum Grundkapital der GmbH. Die haftungsbeschränkte UG soll also in der Idealvorstellung ein Weg in die GmbH sein.

    Mit der Einführung der UG ist die Zahl der Ltd-Gründungen in Deutschland meines Wissens nach stark zurück gegangen, da der Reiz der "billigen" Gründung wegfällt. Ob die UG einen besseren Ruf hat, ist die andere Frage...

    Edit: Markus war schneller
    Viele Grüße,

    Jonathan

  4. #4
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Finger weg von dem Quatsch
    Grüße

    Bernd

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  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von Son Goku
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    Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
    Finger weg von dem Quatsch
    Wie schrob einst der Nico:

    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    [...] hat nach der Rechtslage gefragt und nicht nach Lebenshilfe.
    Allerbeste Grüße
    Thomas



    "Auch wenn das hier ein riesiges Investitionsgrab wird: Spaß hat's gemacht!"

  6. #6
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    Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
    Finger weg von dem Quatsch
    Begründung? Ich bin auch der Meinung, dass eine UG heute die sinnvollere Wahl darstellt, aber deswegen ist eine Limited nicht per se "Quatsch".

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Ich schrieb nicht, dass ich was machen möchte, sondern es interessiert mich einfach. Danke schon mal an die Antworten.

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Finde ich eine gute Frage: Unterschied/Vorteile/Nachteile Ltd ggü. UG

  9. #9
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    Aus Erfahrung im Bekanntenkreis (in diesem Fall aus dem Bereich Banken): Mit der Ltd. leuchten bei allen Banken und Scoringfirmen die Alarmglocken und Du bekommst schlechtere Werte. Insofern würde ich schon deshalb die Finger davon lassen.

  10. #10
    PREMIUM MEMBER Avatar von Alessio67
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    Zitat Zitat von Mythbuster Beitrag anzeigen
    Aus Erfahrung im Bekanntenkreis (in diesem Fall aus dem Bereich Banken): Mit der Ltd. leuchten bei allen Banken und Scoringfirmen die Alarmglocken und Du bekommst schlechtere Werte. Insofern würde ich schon deshalb die Finger davon lassen.
    +1

    Bin selbst Banker. Ltd´s werden/wurden gern für nicht lupenreine Geldtransaktionen verwendet deren Zweck/Inhaber nicht klar erkennbar sind/sein sollen.
    Just my 2 Cents.
    Gruss Alex numqam retro

  11. #11
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Zitat Zitat von elmar2001 Beitrag anzeigen
    Finde ich eine gute Frage: Unterschied/Vorteile/Nachteile Ltd ggü. UG
    Mir reicht schon die doppelte Publizitätspflicht des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger und beim companies house, wenn das bei der Alternative vor Ort besser ist. Zudem kommt, dass die beim companies house einzureichende Bilanz nach UK GAAP erstellt werden muss......die darf dann zwar so auch beim Bundesanzeiger eingereicht werden - allerdings braucht´s dann noch ne Steuerbilanz für den deutschen Fiskus, da der mit UK GAAP nicht so glücklich ist.
    Das führt jedes Jahr zu Mehrkosten in Relation zur ebenfalls nicht sonderlich vertrauenserweckenden UG.
    Grüße

    Bernd

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  12. #12
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Beste Grüße, Tobias

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  13. #13
    ehemaliges mitglied
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    Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
    Schmarrn
    Na ja, ein guter Freund sitzt im Vorstand einer etwas größeren Bank ... ich denke, er wird wissen, was er sagt, zumindest, wenn es um solche Dinge geht.

    Die gleiche Aussage kam von einem guten Bekannten, Anwalt bei einer Bank.

    Aber trotzdem Danke für Deine fundierte Aussage!
    Geändert von ehemaliges mitglied (13.01.2016 um 13:13 Uhr)

  14. #14
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    Generell kann ich leider aus eigener Erfahrung bestätigen, dass eine Limited bei Banken fast immer schlecht(er) bewertet wird - ganz gleich, wie gut die Bilanzen aussehen mögen und wie alt die Gesellschaft ist. Hier hat man wohl (m.E. eher unbegründet) Angst, im Falle von Ausfällen juristisch nicht zufriedenstellend durchgreifen zu können.

    Wie gesagt, ich sehe heutzutage nicht unbedingt Gründe, die für eine Ltd. sprechen, wenn es eine deutsche UG auch tut. Die Nachteile der Ltd. (bzw. die mit ihr verbundenen Aufwände und verwaltungsbedingten Mehrkosten) wurden ja bereits genannt. Steuerlich ist das Ganze völlig identisch, wenn die Geschäfte hier getätigt werden. Man hat aber zusätzlichen Offenlegungs- bzw. Meldeaufwand in England (+ damit verbundene Gebühren).

    Je nachdem, in welchem Geschäftsfeld man so tätig ist, können einem auch potentielle Geschäftspartner bzw. Kunden ggf. weniger Vertrauen entgegenbringen (ob begründet, sei mal dahingestellt). Kommt halt immer drauf an.

    Kurzum: UG und gut ist.

    edit: Was jetzt natürlich nicht heißt, dass eine UG im Umkehrschluss super vertrauenserweckend ist.
    Geändert von moebius (13.01.2016 um 12:53 Uhr)

  15. #15
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    Irgendwo halt!
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    Elmar meint, dass der Thread abgleiten würde, wenn man über die Seriosität von Ltds. spricht. Kann sein - allerdings ist das gerade in meiner Branche ein Haupterkennungsmerkmal. Vor und während der sogenannten Dotcom-Blase hat ein ganz bestimmter Typus Mensch in meinem geschäftlichen Umfeld Ltds. gegründet. Ich würde heute mal rücklickend ganz pauschal & polemisch sagen, dass das fast ausschliesslich Schmeißfliegen waren, denen die Vokabel unternehmerische Verantwortung fremd war. Die Gründung diente i.d.R. dazu, für die Realisierung einer Schnappsidee und bei etwaigen, folgenden Schadenersatzforderungen, eben keine Haftung übernehmen zu müssen. Daher wohl das Image der Unternehmensform bis heute Getoppt wurde das Gebahren mitunter durch die Gründung einer Bank in Delaware Es möge sich bitte keiner persönlich angegriffen fühlen - ist eben aufgrund der Erfahrungen in der IT Branche in Deutschland nicht ganz einfach mit dieser Unternehmensform ein Bein auf den Boden zu bringen. Wenn eine in Deutschland ansässige Ltd. von mir eine Dienstleistung einkaufen möchte, dann bitte nur per Vorkasse. So viel Vorurteil muss sein
    Geändert von 21prozent (13.01.2016 um 13:37 Uhr)

  16. #16
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    Die Frage ist doch, wem gegenüber ich die Haftung beschränken will.
    Einer Bank oder dem Kunden gegenüber.

    Die Bank macht sich's einfach und holt sich einfach bei einer UG oder Ltd. von dir eine persönliche Bürgschaft für alles was sie dir gibt.
    Und die Bank, bzw. deren Geld wirst du brauchen, wenn du mit 1 EURO eine Firma gründest.
    Denn ohne Startinvests wird's wohl nicht gehen.
    Dass bereits ab Tag 1 Gewinne erwirtschaftet werden, ist eher auch nicht die Regel.

    Mal ganz davon abgesehen, gibt es auch die Möglichkeit einer GmbH, bei der du zum Start nur die Hälfte des Stammkapitals einzahlst.

    Und, meine ganz persönliche Meinung: wer keine 12,5 k hat um ein Unternehmen zu gründen, sollte einfach noch ein bißchen warten.
    Denn sonst bläst dich das nächste laue Lüftchen sowieso aus den Stiefelchen.

    Just my 2 cts.

  17. #17
    Sea-Dweller
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    Nochmal auf Elmar's Frage zurückzukommen.

    Es kann durchaus auch Vorteile haben eine Ltd. zu gründen.
    Wenn ich z.B. der Ort der Leistungserbringung im Ausland stattfindet, also ein klar Auslandbezug besteht, dann kann die Gesellschaft in UK versteuert werden.
    Hier profitiere ich dann von der niedrigen Körperschaftssteuer von 20% und das es keine Gewerbesteuer und IHK Abgaben gibt, also im beschreiben Fall ein klarer Steuervorteil.
    Gruß
    Markus

  18. #18
    Freccione Avatar von Herman
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    Zitat Zitat von sunseeker49 Beitrag anzeigen
    Nochmal auf Elmar's Frage zurückzukommen.

    Es kann durchaus auch Vorteile haben eine Ltd. zu gründen.
    Wenn ich z.B. der Ort der Leistungserbringung im Ausland stattfindet, also ein klar Auslandbezug besteht, dann kann die Gesellschaft in UK versteuert werden.
    Hier profitiere ich dann von der niedrigen Körperschaftssteuer von 20% und das es keine Gewerbesteuer und IHK Abgaben gibt, also im beschreiben Fall ein klarer Steuervorteil.
    Körperschaftsteuer dachte ich immer ist in Deutschland 15%, also niedriger?



    Zitat Zitat von Agent0815 Beitrag anzeigen
    Mir reicht schon die doppelte Publizitätspflicht des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger und beim companies house, wenn das bei der Alternative vor Ort besser ist. Zudem kommt, dass die beim companies house einzureichende Bilanz nach UK GAAP erstellt werden muss......die darf dann zwar so auch beim Bundesanzeiger eingereicht werden - allerdings braucht´s dann noch ne Steuerbilanz für den deutschen Fiskus, da der mit UK GAAP nicht so glücklich ist.
    Das führt jedes Jahr zu Mehrkosten in Relation zur ebenfalls nicht sonderlich vertrauenserweckenden UG.
    Demnach klarer Vorteil für die Steuerberater, weil sie mehr abrechnen können?



    Gar ned so einfach. Ltd hört sich auf jeden Fall lässiger an, als GmbH

  19. #19
    Sea-Dweller
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    Ja stimmt 15%, allerdings kommt auf die Steuer dann noch 5,5% Solidarzuschlag drauf.
    Gruß
    Markus

  20. #20
    Freccione Avatar von Herman
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    Verstehe, danke.
    Die 5,5 gehen aber glaub ich auf die Körperschaftsteuer und nicht vom Einkommen.

    Wären dann 15,825% Steuerbelastung (Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag), oder?
    Also immer noch niedriger?


    Trotzdem kling a Ltd scho lässig!
    Vielleicht hol ich mir ein Autokennzeichen L-TD

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