Nochmal auf Elmar's Frage zurückzukommen.

Es kann durchaus auch Vorteile haben eine Ltd. zu gründen.
Wenn ich z.B. der Ort der Leistungserbringung im Ausland stattfindet, also ein klar Auslandbezug besteht, dann kann die Gesellschaft in UK versteuert werden.
Hier profitiere ich dann von der niedrigen Körperschaftssteuer von 20% und das es keine Gewerbesteuer und IHK Abgaben gibt, also im beschreiben Fall ein klarer Steuervorteil.