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  1. #21
    Sea-Dweller
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    784
    Nicht ganz, da ja noch die Gewerbesteuer dazu kommt, die ist zwar vom Hebesatz abhängig, beträgt aber mindestens 7% vom Ertrag.

    Ja die 5,5% kommen auf die Steuer drauf.
    Gruß
    Markus

  2. #22
    Sea-Dweller Avatar von 2305
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    801
    Zitat Zitat von Herman Beitrag anzeigen
    Verstehe, danke.
    Die 5,5 gehen aber glaub ich auf die Körperschaftsteuer und nicht vom Einkommen.

    Wären dann 15,825% Steuerbelastung (Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag), oder?
    Also immer noch niedriger?


    Trotzdem kling a Ltd scho lässig!
    Vielleicht hol ich mir ein Autokennzeichen L-TD
    Vereinfacht kannst Du mit 30% Steuerbelastung (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) rechnen.

  3. #23
    Comex Avatar von raul
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    18.371
    Sicher gibt es auch viele seriöse Ltd., die meisten davon haben dann aber auch eine höhere Einlage. Als "Gründer" hat die Ltd/UG ganz klar den Vorteil, dass ich kein Kapital binde, und im Zweifel den Laden auch ohne allzu großes finanzielles Risiko wieder dicht machen kann! Wie schon beschrieben habe ich wohl immer dann einen Nachteil, wenn Kunden, Lieferanten, Banken etc. auf meine Bonität angewiesen sind. Wer vertraut schon einer Gesellschaft, welche grad mal mit 1€ , den sich alle Gläubiger teilen können, haftet.

    Ich bin selbst in der gewerblichen Vermietung tätig. Ein Mieter als Ltd, UG, und oft auch neu gegründete GmbH bekommt bei uns nur mit zusätzlichen Sicherheiten (z.B. persönliche Haftung) eine Fläche.

    Wenn man also auf die o.g. Klientel etc."angewiesen" ist, sollte man sich das Thema Ltd lieber noch mal durch den Kopf gehen lassen. Das Ganze unabhängig von irgendwelchen steuerlichen Vorteilen.
    Grüße Stefan
    ...offizieller "R-L-X fährt Rennrad 1.0, 2.0, 3.0 und 4.0" - Teilnehmer
    JUST TRI IT

  4. #24
    Daytona Avatar von Agent0815
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    Es gibt steuerlich keinen Unterschied zwischen Ltd., UG oder GmbH !
    Grüße

    Bernd

    I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"

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