Es geht um eine ca. 35 Jahre alte Immobilie auf einem Erbpachtgrundstück. Der Erbpachtgeber muss lt. Erbpachtvertrag dem Verkauf zustimmen bzw. auf sein Vorkaufsrecht verzichten.

Tut er dies, tritt dann der Käufer in den bestehenden Vertrag ein oder kann der Erbpachtgeber den Vertrag mit dem Käufer neu verhandeln?