Nur mal am Rande: Natürlich muss man die Rechnung nach Warenerhalt zahlen ... der Rest ist dann eine Sache der Gewährleistung dem Händler gegenüber, Stichwort Nachbesserung etc. pp. ... wenn diese Nachbesserungsversuche nicht fruchten, wird das Geschäft halt wieder rückabgewickelt.
Da hier offenkundig im Laden gekuft wurde, ist auch der Kunde in der Pflicht, die Lampe (auf eigene Kosten) in den Laden zu schaffen.
Ganz ehrlich, das Kundenverhalten kann ich (als Selbständiger) nicht so ganz nachvollziehen ... und entweder habe ich die Geschichte nicht richtig verstanden oder mir fehlt die Einsicht, inwiefern der Händler nichts im Einzelhandel verloren hat ...
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Baum-Darstellung
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28.11.2015, 14:30 #11ehemaliges mitgliedGast
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