Vom Verständnis würde ich sagen Brutto! Den Brutto ist ja der effektive Einsatz des Arbeitgebers!
Absetzen kann sie doch die Gesamtsumme je nach Fortbildungsart als Werbungskosten, bzw. Sonderausgaben. Unerheblich wer was wo wie dazu geschustert hat.
Gruß
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11.11.2015, 00:45 #1
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Rückzahlung von Fortbildungszuschuss aus Brutto oder Netto versteuert oder unverst???
Hallo,
eventuell hatte jemand ja schon einmal eine ähnliche Situation.
Meine Schwester hat von ihrem Arbeitgeber einen monatlichen Zuschuss zu einem berufsbegleitenden Studium erhalten, der zurückgezahlt werden muss, wenn sie zu frühzeitig ausscheidet. Leider werden wir überhaupt nicht schlau daraus wieviel zurückgezahlt werden müsste.
Es wurde vereinbart nach Abschluss des Studiums pro Monat 1/12 zu erlassen sprich nach 12 Monaten müssten sie gar nichts mehr zurückzahlen.
Wieviel genau sie aber zurückzahlen müssten bekommen wir auch nicht so recht heraus. Der Arbeitgeber hat die Hälfte der Studiengebühren getragen, diese wurden ihr allerdings nicht Netto / steuerneutral ausgezahlt sondern Brutto sprich der Betrag wurde auf das Brutto aufgeschlagen, effektiv angekommen sind bei ihr also ca. 1/4 der der Studiengebühren. Wenn Sie nun frühzeitig ausscheiden würde, muss sie dann zurückbezahlen was Brutto auf dem Gehaltszettel stand oder was Netto auf dem Zettel stand? In beiden Fällen auch die Frage, kann dies mit den noch ausstehenden Gehaltszahlungen verrechnet werden?
Also:
Brutto Lohn - Brutto Auszahlung der Fortbildungskosten (würde das zu versteuernde Einkommen mindern?)
oder
Brutto Lohn - Netto Auszahlung der Fortbildungskosten (würde das zu versteuernde Einkommen mindern?)
oder
Voll die Brutto Kosten aus dem Netto
oder
Voll die Netto Kosten aus dem Netto
?
Kann der Betrag in welcher From auch immer er gezahlt werden muss irgendwie in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden?
Danke
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11.11.2015, 10:14 #2
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11.11.2015, 10:48 #3
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Themenstarter
Danke erstmal für Deine Einschätzung.
Brutto mit den Brutto Zahlungen verrechnet oder Brutto Betrag aus bereits versteuertem Einkommen?
Also sprich:
X Euro Gehalt Brutto - Zuschuss Brutto was übrig bleibt Netto auszahlen
oder
X Euro Gehalt Brutto, Auszahlung Netto und aus dem Netto wiederum das Brutto zurück an den Arbeitgeber
?
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11.11.2015, 11:48 #4
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Rückzahlungsverpflichtungen an Bedingungen zu knüpfen ist gar nicht so leicht und häufig sind solche Klauseln im Vertrag schlicht ungültig. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, sich von jemand Sachkundigen beraten zu lassen, z.B. einem Arbeitsrechtsanwalt.
Rückzahlungsverpflichtungen müssen transparent gestaltet sein, um überhaupt Bestand zu haben, ausserdem muss die Berechnungsgrundlage der Rückzahlungen klar beziffert sein. Aus Deiner Erzählung sehe ich das nicht gegeben, denn sonst müsstet Ihr nun nicht über die Höhe der Rückzahlung rätseln.
Der DGB hat HIER (klick mich!) dazu was zusammen gefasst.
Unter Umständen hat der Arbeitgeber schon bei der Versteuerung der Studiengebühren was verbaselt: Studiengebühren sind beitragsrechtlich kein Entgelt, sofern es sich nicht um Arbeitslohn handelt. Das ist dann der Fall, wenn es sich um ein Ausbildungsverhältnis handelt, also die Studiengebühren und damit das dazugehörige Studium Gegenstand des Beschäftigungsverhältnisses ist. Bei Werksstudenten und Studenten an einer dualen Hochschule ist das immer der Fall, bei vielen berufsbegleitenden Studiengängen auch.
Wie gesagt, ihr solltet einen Fachmann/-frau konsultieren...
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11.11.2015, 14:02 #5
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Themenstarter
Das diese Vereinbarungen oft keinen Bestand haben ist mir auch bekannt aber um noch mal etwas näher auf die Rahmenbedingungen einzugehen:
- Das ganze nannte sich Fortbildungsunterstützung und wurde als das Arbeitsverhältnis bereits ein paar Jahre lief aufgesetzt (kein Ausbildung etc. dort gemacht)
- Geregelt ist darin das sie berufsbegleitend ein MBA Studium absolviert und der Arbeitgeber sich zu 50% an den Studiengebühren beteiligt
- Ab Abschluss des Studiums wird pro Monat Betriebszugehörigkeit 1/12 der Summe beim Verlassen der Firma "erstattet", nach 12 Monaten könnte man also ohne Rückerstattung ausscheiden
Was eben nicht näher geregelt ist, ist die Art der Auszahlung. Meine Schwester ging ursprünglich davon aus das sie die Hälfte der Gebühren Netto erhalten würde. Jetzt hat man mal nachgerechnet und wir sind darauf gekommen, das sie es als zusätzlichen Brutto Lohn erhalten hat der dann ganz normal versteuert wurde.
Wie Du schon richtig aufführst, müsste man erstmal schauen ob überhaupt etwas zurückgezahlt werden müsste, falls dies der Fall sein sollte wäre es aber schon interessant vorher zu wissen ob dies nun aus dem Brutto oder dem Netto geht bzw. der Brutto oder Netto Betrag zurückgezahlt werden müsste, dies halbiert bzw. verdoppelt die Summe gleich mal je nach Sichtweise. Das kann vermutlich auch ein Anwalt abschätzen.
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11.11.2015, 14:10 #6
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Das ist ja das Dilemma. Ihr könnt nicht abschätzen, wie groß das finanzielle Risiko durch eine eventuelle Rückzahlung der Ausbildungskosten ist. Damit verstößt die Vereinbarung gegen das Transparenzgebot...
Den berufsbegleitenden MBA würde ich auch als Ausbildung betrachten, weil der MBA prinzipiell den Zwecken des Arbeitgebers dienlich ist. Ein berufsbegleitendes Studium sei nur dann keine Ausbildung, wenn das Studium in keinerlei Zusammenhang zur Tätigkeit stünde, ließt man zu solchen Konstellationen immer wieder.
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11.11.2015, 18:55 #7
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Themenstarter
Ich verstehe. Zeigt mal wieder deutlich das man ohne die Begleitung eines Rechtsanwalts nichtmal das Bett verlassen sollte.
Werden wohl mal die Rechtsschutz bemühen da scheint eine Erstberatung zumindest ohne Herabstufung abgedeckt zu sein.
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11.11.2015, 20:55 #8
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11.11.2015, 21:03 #9
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Mal anders gefragt,will sie da denn weg ?
VG
Udo
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11.11.2015, 21:14 #10
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11.11.2015, 21:46 #11ehemaliges mitgliedGast
Was ich nie verstehen werde:
Man geht einen Deal ein - und nachher wird geraten aus der Vereinbarung (nach anwaltlicher Beratung) auszubrechen...
... nicht mein Verständnis von fairem Umgang miteinander.
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11.11.2015, 21:56 #12
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11.11.2015, 22:06 #13
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11.11.2015, 22:08 #14
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11.11.2015, 23:34 #15
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12.11.2015, 08:22 #16
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12.11.2015, 11:05 #17ehemaliges mitgliedGast
Wieso wurde von AN-Seite dann unterschrieben, wenn nicht klar/ist welche Verpflichtung man damit eingeht?
In der Regel ist es doch so:
Beide Seiten betrachten das Thema eh als Formalie und nehmen es nicht weiter ernst..
... erst recht bei einer so kurzen Dauer von 12 Monaten.
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12.11.2015, 11:33 #18
Dass der "Zuschuss" brutto erfolgt ist klar.
Ist ein Gehaltsbestandteil oder jedenfalls eine Vorteilsgewährung, die zu versteuern ist.
Die "Rückabwicklung" muss nach meiner Ansicht analog - also auch brutto - erfolgen und mindert damit automatisch die Einkünfte.Jürgen
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12.11.2015, 11:43 #19
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So funktioniert Gesetz in Deutschland aber nicht, sondern schützt eben auch den, der die Folgen seiner Handlung nicht abschätzen kann und so etwas einfach mal unterschreibt. Nur, weil man jemand dazu bringen kann, einen für ihn nachteiligen Vertrags(-sbestandteil) anzunehmen, heißt das nicht, dass man dazu das Recht hätte.
Du hast sicher recht, dass beide Seiten das als Formalie betrachten, aber häufig genug fühlen sich die Arbeitnehmer auch gedrängt, etwas zu unterschreiben und fürchten um das Bild, das der Arbeitgeber von ihnen hat, verstehen die Folgen eines Vertrags nicht oder es ist ihnen im Moment schlicht egal, weil sie das Risiko (fälschlich) für nicht existent halten.Geändert von Chefcook (12.11.2015 um 11:45 Uhr)
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12.11.2015, 11:49 #20ehemaliges mitgliedGast
Da bin ich nun wiederum bei dir Max..
... wobei man bei einem MBA-Studenten unterstellen kann, dass er/sie versteht was unterschrieben wird.
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