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  1. #21
    officially certified Avatar von cardealer
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    wenn der TS früh angefangen hat ist der "Junior" um die 35

  2. #22
    Double-Red Avatar von Nixus77
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    Zitat Zitat von ibi Beitrag anzeigen
    ??? muß man nicht zahlen???
    Nein, Inkassounternehmen können nicht Vollstrecken.

    Ansonsten bin ich der Meinung: Belehrung bringen hier im Forum nichts außer eine schlechte Stimmung.
    Geändert von Nixus77 (27.10.2015 um 17:34 Uhr)
    Gruß Toan

  3. #23
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Es hat schon 2 Leute getroffen in meinem Umfeld die jetzt nicht mehr sind und mich auch schon 1 mal heftig.
    Trotzdem maße ich mir nicht an, andere Menschen zu belehren.
    Das sollten wir hier auch nicht einführen.

    Niemand weiss, ob die Messung tatsächlich richtig war. Niemand von uns hat das Messprotokoll eingesehen. Hier die Leute schon vorverurteilen ist einfach schlecht.
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  4. #24
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    Zitat Zitat von Insoman Beitrag anzeigen
    Wann war der Verstoß - wann hast Du den Bogen bekommen ? - was für eine Antwortfrist hast Du?
    Der Verstoß war am 03.09, Fragebogen kam am 21.10., Antwortfrist eine Woche

    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Du bist nicht verpflichtet, überhaupt zu antworten.
    Und egal, was da steht: nein, Du bist nicht verpflichtet, irgendwie zu reagieren.
    Das bedeutet, den Bogen nicht zurück schicken, auch nicht nur mit den Pflichtangaben zu meiner Person?

    Zitat Zitat von obiwankenobi Beitrag anzeigen
    21 + Tachololeranz sind dann mal locker 75 Innerorts.
    Ist zwar innerorts, allerdings handelt es sich hier eigentlich um eine Umgehungsstrasse.
    Wer die Ecke kennt: Es ist die Hochstrasse zwischen Ludwigshafen und Mannheim, dort ändert sich die Geschwindigkeit von 90 km/h auf üblicherweise 70 km/h, bedingt durch eine Strassenbaustelle im Moment auch in einem Teilbereich derzeit 50 km/h. und dort stand der Blitzer.
    Da, nur auf der Gegenfahrbahn, wurde mein Sohn auch beim ersten mal geblitzt, ebenfalls Baustelle.
    Lohnt sich hier evtl. noch ein Einspruch?

    Und danke für die bisherigen Hinweise.

  5. #25
    ehemaliges mitglied
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    Zitat Zitat von Kalle Beitrag anzeigen
    Es hat schon 2 Leute getroffen in meinem Umfeld die jetzt nicht mehr sind und mich auch schon 1 mal heftig.
    Trotzdem maße ich mir nicht an, andere Menschen zu belehren.
    Das sollten wir hier auch nicht einführen.

    Niemand weiss, ob die Messung tatsächlich richtig war. Niemand von uns hat das Messprotokoll eingesehen. Hier die Leute schon vorverurteilen ist einfach schlecht.
    2x Fehlmessung ... auch wenn es immer wieder Fehlmessungen gibt, deutet es doch auf eine gewisse Neigung hin.

    Gut, ich akzeptiere Deine Meinung bin aber anders erzogen worden. Ich fahre auch gerne schnell, was bei 400 PS auch nicht allzu schwer ist, auch gerne mal zu schnell. Allerdings mache ich seit rund 20 Jahren jedes Jahr ein Sicherheitstraining und weiß, was ich mache und wo ich es mache. Und vor allem: Wenn was mich erwischt, dann habe ich den Arsch in der Hose und stehe dazu und akzeptiere die Konsequenzen. Mein alter Herr hätte mir die Hölle heiß gemacht ...
    By the way ist mein Konto aktuell bei 0 Punkten.

    Gruß,
    Sascha

  6. #26
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Zitat Zitat von Nixus77 Beitrag anzeigen
    Nein, Inkassounternehmen können nicht Vollstrecken.
    lieferant / rechnungssteller gibt nach 2 mahnungen die forderung an ein inkassounternehmen ab - dieser fordert neben den offenen posten noch seine gebühren on top vom zahlungspflichtigen...
    müssen die gebühren bezahlt werden?
    Gruß
    Ibi

  7. #27
    Mil-Sub Avatar von Barnabas
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    Zitat Zitat von Mythbuster Beitrag anzeigen

    Wenn was mich erwischt, dann habe ich den Arsch in der Hose und stehe dazu und akzeptiere die Konsequenzen. Mein alter Herr hätte mir die Hölle heiß gemacht ...


    Gruß,
    Sascha
    Sorry Sascha,

    entweder Du bist wegen persoenlicher Verluste ein defensiver Fahrer, oder Deine vorherige Kritik am Junior des TS ist laecherlich

    Aber hey, just my 2 cents...
    LG,
    Markus
    -----------------------------------------------------------------------------------
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  8. #28
    Double-Red Avatar von Nixus77
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    Zitat Zitat von ibi Beitrag anzeigen
    müssen die gebühren bezahlt werden?
    Soweit ich weiß ja.
    Gruß Toan

  9. #29
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von Barnabas Beitrag anzeigen
    Sorry Sascha,

    entweder Du bist wegen persoenlicher Verluste ein defensiver Fahrer, oder Deine vorherige Kritik am Junior des TS ist laecherlich
    Weder noch: 40.000 Kilometer im Jahr, unfallfrei seit 25 Jahren. Gute Reflexe, das Wissen und die Erfahrung, wo die Grenzen sind. Und in der Regel sehe ich Blitzer immer so zeitig, dass es reicht, um den Wagen zu entschleunigen.

    Rund 1.000.000 Kilometer in verschiedenen Ländern (habe zwei Jahre in den NL gelebt und durfte täglich das Chaos in A'dam genießen, sechs Monate Paris, ein Jahr USA etc.) bringen einen gewisse "Erfahrungsschatz" und auch ein "Gespür" mit, welches man mit ca. 20 einfach nicht haben kann ... ich denke, in jüngeren Jahren sollte man es etwas degressiver angehen lassen ... und notfalls kann da sogar eine Nachschulung hilf- bzw. lehrreich sein. Besser, als wenn es irgendwann knallt. Das ist hier aber offTopic. Möge es für den Junior gut ausgehen und möge der TE familienintern die richtigen Schlüsse daraus ziehen ...

    Gruß,
    Sascha

  10. #30
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  11. #31
    Mythbuster
    Wenn ich so was lese muss ich immer an Chemiker denken (mache grade meinen MSc) die denke, weil die so viel Erfahrung haben, sie könnten gegen Naturgesetze verstoßen, so passieren die schlimmsten Unfälle, da kein Respekt gegenüber der Materie mehr da ist.
    Gruß Jens

  12. #32
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von Hagebuttenweg Beitrag anzeigen
    Mythbuster
    Wenn ich so was lese muss ich immer an Chemiker denken (mache grade meinen MSc) die denke, weil die so viel Erfahrung haben, sie könnten gegen Naturgesetze verstoßen, so passieren die schlimmsten Unfälle, da kein Respekt gegenüber der Materie mehr da ist.
    OK, Du willst es nicht verstehen. Ein letzter Versuch: Aufgrund von Erfahrung, Sicherheitstrainings etc. pp. weiß ich, wo die Grenzen sind. Ich weiß, wann ich mal auf der Autobahn 20 km/h zu schnell fahren kann, nur weil da ein "Lärmschutzgebiet" ist ... aber ich hüte mich, dort, wo Tiere oder Menschen auf die Straße kommen können, schneller zu fahren, als meine Reflexe und die Bremsen es zulassen. Und der Umstand, eine runde Million Kilometer unfallfrei zu sein, sollte reichen. Dabei sollten wir es belassen.

    Ich bin hier raus.

  13. #33
    Obwohl du raus bist möchte ich gerne antworten. Ich verstehe schon ganz gut, aber wir kommen nicht auf einen Nenner, du magst noch so viel Erfahrung in wo drin auch immer haben für dich gelten die gleichen Regeln.
    Gruß Jens

  14. #34
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Zitat Zitat von Alfafahrer Beitrag anzeigen
    Ist zwar innerorts, allerdings handelt es sich hier eigentlich um eine Umgehungsstrasse.
    Wer die Ecke kennt: Es ist die Hochstrasse zwischen Ludwigshafen und Mannheim, dort ändert sich die Geschwindigkeit von 90 km/h auf üblicherweise 70 km/h, bedingt durch eine Strassenbaustelle im Moment auch in einem Teilbereich derzeit 50 km/h. und dort stand der Blitzer.
    Da, nur auf der Gegenfahrbahn, wurde mein Sohn auch beim ersten mal geblitzt, ebenfalls Baustelle.
    Lohnt sich hier evtl. noch ein Einspruch?

    Und danke für die bisherigen Hinweise.
    Ha, die Stelle kenn ich! Immer achte ich drauf, da nicht zu schnell zu fahren, weil da früher ständig Blitzer waren und nie ist da ne Blitze. Immer sag ich meiner Frau da: "Fahr langsamer, da wird gern geblitzt." Immer fährt sie langsamer und nie ist da ne Blitze. Und immer sagt sie: "Immer sagst Du, daß hier ne Blitze sei und nie ist eine Blitze da." Das werd ich ihr umgehend erzählen.

    Tut mir leid für Deinen Junior, die Stelle ist echt blöd und man kann problemlos zu schnell fahren dort. Sind auch keine Schulkinder gefährdet, Belehrungen also völlig unnötig.
    Beste Grüße, Tobias

    Warum hat unser Baby 1 Schnitzelkopf?

  15. #35
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Zitat Zitat von Mythbuster Beitrag anzeigen
    ... Allerdings mache ich seit rund 20 Jahren jedes Jahr ein Sicherheitstraining und weiß, was ich mache und wo ich es mache ..
    Zitat Zitat von Mythbuster Beitrag anzeigen
    ... Gute Reflexe, das Wissen und die Erfahrung, wo die Grenzen sind[/B]. ...
    Zitat Zitat von Mythbuster Beitrag anzeigen
    ... Aufgrund von Erfahrung, Sicherheitstrainings etc. pp. weiß ich, wo die Grenzen sind. ...
    Ist ja gut jetzt.

    Das haben übrigens schon ganz andere geglaubt ...
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  16. #36
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von Mythbuster Beitrag anzeigen
    Weder noch: 40.000 Kilometer im Jahr, unfallfrei seit 25 Jahren. Gute Reflexe, das Wissen und die Erfahrung
    Bei mir sind es 100.000 km im Jahr, seit 35 Jahren unfallfrei. Wissen und Erfahrung wohl auch vorhanden. Letzter Strafzettel vor 4 Jahren wegen falschem parken. Ich würde aber nie von mir behaupten fehlerfrei zu fahren.

    Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
    Ha, die Stelle kenn ich!
    Denk ich mir, wir sind ja fast Nachbarn.

  17. #37
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Zitat Zitat von obiwankenobi Beitrag anzeigen
    es interssiert mich dennoch: warum ist der halter nicht verpflichtet, zu reagieren?
    Andersrum: warum soll er verpflichtet sein, zu reagieren? Der Staat will etwas vom Halter, hier eine Auskunft. Immer wenn der Staat etwas will, braucht er ein Gesetz, in dem steht, dass er darauf Anspruch hat. Es gibt aber keinen gesetzlichen Anspruch des Staats, diese Auskunft vom Halter zu verlangen.

    Aber: Es gibt natürlich eine Zeugenpflicht. Als Zeuge - und der Halter ist hier Zeuge, denn er weiß, wer gefahren ist - ist man zur Antwort verpflichtet, allerdings nur gegenüber dem Amtsgericht oder der Staatsanwaltschaft. Der Polizei gegenüber muss man nichts sagen.

    Zitat Zitat von Alfafahrer Beitrag anzeigen
    Das bedeutet, den Bogen nicht zurück schicken, auch nicht nur mit den Pflichtangaben zu meiner Person?
    Genau, wie gerade gesagt: die Polizei hat keinen Anspruch, das von Dir zu verlangen.

    Zitat Zitat von Alfafahrer Beitrag anzeigen
    Da, nur auf der Gegenfahrbahn, wurde mein Sohn auch beim ersten mal geblitzt, ebenfalls Baustelle.
    Lohnt sich hier evtl. noch ein Einspruch?
    Nein, weil die Einspruchsfrist gegen Bußgelder (meistens) zwei Wochen beträgt.
    Aber Pils seid Ihr beide, nich?

  18. #38
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen

    Nein, weil die Einspruchsfrist gegen Bußgelder (meistens) zwei Wochen beträgt.
    Der Bußgeldbescheid kam am 22.10.

  19. #39
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Oh, OK.
    Aber Pils seid Ihr beide, nich?

  20. #40
    Submariner Avatar von na-tho
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    Hallo H.K.!
    Nico hat hier ja soweit alles perfekt erläutert. Hinzufügen könnte man noch, dass, wie schon geschrieben, du ja ein Zeugnisverweigerungsrecht (Sohn) hast und bei der Polizei hierüber keine Angaben machen musst. Je nach Bundesland werden diese Bußgelder z.B. in erster Linie von einer Zentralen Bußgeldstelle verfolgt (Versenden von Anhörungsbögen etc.). Kommt hierbei keine fristgerechte Rückantwort, kann die Bußgeldbehörde etwa einen eigenen Ermittlungsdienst mit den weiteren Ermittlungen betrauen, oder falls nicht vorhanden die örtliche Polizeidienststelle im Rahmen der Amtshilfe. Und hier gibt es mittlerweile etliche Ermittlungsansätze, die auch entsprechend genutzt werden, den Fahrzeugführer zu ermitteln. Diese wären z.B.

    + Gleichgelagerte Fälle bei der Behörde?
    + Fahrer ist sichtlich jünger, als Halter => Abgleich div. Lichtbilder beim Einwohnermeldeamt (Personalausweis)
    + Einsicht der Familienstruktur (Wer wohnt wo?).
    + Durchsicht div. soz. Netzwerken (Facebook, Instagram etc.) nach div. Bildmaterial.
    + z.B. Befragung der Nachbarschaft unter Vorzeigen der Lichtbilder (auch Nachbar sind Zeugen und haben i.d.R. kein Zeugnisverweigerungsrecht).

    Ich kenne jetzt nicht die Bildqualität, aber du kannst dir sicherlich denken, dass es auch ohne dein Zutun recht einfach wird.

    Vergessen sollte man aber nicht, dass regelmäßig Messungen fehlerhaft sind. Dies kannst du überprüfen lassen.
    Geändert von na-tho (27.10.2015 um 20:14 Uhr)
    Grüße Thomas

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