Hätte da mal ein, zwei Fragen zum Thema Denkmalschutz, genauer "Ensembleschutz" im Land Hessen.
Gibt's hier jemanden, der sich mit sowas auskennt? Dann würde ich mich über eine PN sehr freuen.![]()
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30.09.2015, 11:48 #1
"Ensembleschutz" / Denkmalschutz - kennt sich da jemand mit aus?
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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30.09.2015, 12:07 #2
Schreib mal den HansE an. Der tummelt sich unter anderem in diesem Bereich.
Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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30.09.2015, 12:18 #3
Breites Thema - wenn´s um das Theam Steuern geht, kann ich berufsbedingt und aus Erfahrungen mit meiner eigenen Hütte weiterhelfen. Wenn´s um das Thema Zuschuss geht, eher weniger - das ist von Bundesland zu Bundesland - in Abhängigkeit von der Kassenlage - verschieden
Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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30.09.2015, 12:36 #4
Weder noch. geht mehr darum, worauf sich das alles bezieht bzw. nicht bezieht, ergo was man damit machen darf oder nicht darf.
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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30.09.2015, 12:39 #5
Hi Percy,
auf die Schnelle konnte ich das schon mal "fischen":
Das Hessische Denkmalschutzgesetz unterscheidet Kulturdenkmäler in Einzelobjekte (Gebäude oder sonstige Sachen, Sachteile oder Sachgesamtheiten) und Teile von Gesamtanlagen (Ensembleschutz). Für alle baulichen Maßnahmen an beziehungsweise in Kulturdenkmälern sowie in deren Umgebung und für alle Maßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild von (historischen) Gebäuden in Gesamtanlagen betreffen, sind vor Beginn der Ausführung denkmalrechtliche Genehmigungen einzuholen. Eine detaillierte Beratung vor Einreichen des Genehmigungsantrages wird empfohlen.´
Wichtig: Auch für Maßnahmen, die nach der Hessischen Bauordnung (HBO) nicht mehr "baugenehmigungspflichtig" sind, kann die denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich sein (zum Beispiel für Außenanstriche, Fenstererneuerung, Sanierungen im Innern von Kulturdenkmälern). Verstöße gegen die denkmalrechtlichen Bestimmungen können mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
Rheinische Grüße, Frank
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30.09.2015, 12:43 #6
Das hattest Du sicher schon selbst gefunden.
Hier im Nordosten geht Ensembleschutz zum Teil sehr weit bis hin zur Art von Einfriedungen von Beeten und der Art ihrer Bepflanzung.You can't always get what you want...
Beste Grüße aus Greifswald
Dirk
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30.09.2015, 12:48 #7
Das ist schonmal interessant.
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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01.10.2015, 09:04 #8
Du musst eh sämtliche Maßnahmen - egal ob Einzeldenkmal oder Ensemble mit der jeweiligen Landesbehörde abstimmen. Du erhältst von denen eine Art denkmalrechtliche Baugenehmigung in der alle Maßnahmen aufgelistet sind.
Grüße
Bernd
I´m on a "highway to hell" 'cause "hell ain't a bad place to be"
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01.10.2015, 09:55 #9
Was geht und was nicht geht, ist schriftlich genau definiert und bei der Behörde erhältlich. Allerdings gibt es auch immer einen gewissen Ermessensspielraum innerhalb der Behörde. Deshalb ist es wichtig, möglichst früh das Gespräch zu suchen und die Beamten einzubinden. Mit dem Hamburger Denkmalschutzamt habe ich nur gute Erfahrungen gemacht, wenn man mal von einer gewissen Überlastung absieht. Auch die Stadtentwicklungsbehörde, die für Erhaltungsverordnungen zuständig ist (ähnlich Ensembleschutz) hilft Lösungen zu finden, mit denen Bauherr und Stadt leben können.
Grüße aus Hamburg
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01.10.2015, 10:00 #10
Unser Haus ist ein Kulturdenkmal und bei jeder Umbaumaßnahme lasse ich die Dame von der Denkmalbehörde kommen und wir besprechen bei Kaffee und Kuchen
, was und wie es gemacht werden darf. Ist häufig ein geben und nehmen, wir haben aber immer einen guten Kompromiss gefunden.
Gruß
Robert
Entweder man lebt, oder man ist konsequent!
Erich Kästner
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