interessante Frage! kann zwar nichts dazu beitragen, aber bin diesbez. bei dir und gespannt auf Antworten...
Ergebnis 1 bis 20 von 26
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29.09.2015, 20:07 #1
Recht am Bild - Grabsteinsammlung online
Ich bin beim Surfen auf diese Website gestoßen: http://grabsteine.genealogy.net/
Hierin fand ich auch den Grabstein meines Vaters.
Wie ich bei weiteren Recherchen feststellen musste, weigert sich diese Verein den Bitten der Hinterbliebenen diese Bulder von der Website zu nehmen nachzukommen.
Ich finde dieses sehr bestürzend. Zumal die Brüder auch anfangen den Friedhof auf dem wir im April diesen Jahres meine Mutter begraben mussten fotomäßig zu erfassen.
Habe ich wirklich keine Möglichkeit denen es zu untersagen ungefragt die Daten meiner verstorbenen Eltern für jedermann sichtbar ins Netz zu stellen?Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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29.09.2015, 20:24 #2
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29.09.2015, 20:33 #3
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Recht am Bild dürfte beim Fotograf des Grabsteins liegen. Ob durch die Publikation des Grabsteins im Web eine Störung der Totenruhe vorliegt, wage ich zu bezweifeln, kann das so aber nicht abschliessend beantworten.
Geändert von avalanche (29.09.2015 um 20:35 Uhr)
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29.09.2015, 20:37 #4
Ein Stein ist keine Person, hier ist das erst mal problematisch.
Aber der Stein ist ein Design eines Künstlers, der kann hier das untersagen. Also mal an den Bildhauer wenden.
Und der Friedhof ist ja vermutlich kein öffentlicher Grund, sondern gehört jemanden (Stadt, Kirche, ...) und die können natürlich verbieten da zu fotografieren und können auch auch verlangen das zu löschen. So wie man ein Schloss per Panoramafreiheit von der Straße i.d.R. fotografieren kann, ein Foto von deren Grundstück aber u.U. verboten sein kann.
So würde ich es sehen.
Aber ist es jetzt wirklich so schlimm, dass es sich da lohnt, mit einem Anwalt vorzugehen. Ohne auf gutes Zureden werden die Betreiber ja anscheinend nicht aktiv. Ergo bleibt nur die Keule.
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29.09.2015, 20:41 #5
Ich bin wahrlich auch kein Experte auf dem Gebiet, aber sind die auf einem Grabstein üblicherweise zu findenden Daten (Name, Geburts- und Todestag) nicht über die Personenstandsregister ohnehin für jeden einsehbar? Und es kann ja auch jeder über jeden Friedhof gehen und diese Angaben sehen. Aber dann, selbst Google Street View macht KFZ-Kennzeichen unkenntlich, und das bestimmt nicht aus eigener höherer ethischer Überzeugung.
Ob ich eine solche Bildersammlung geschmackvoll finde, das steht auf einem ganz anderen Blatt.
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29.09.2015, 20:45 #6
Im Gegensatz zu einem Grabstein ist ein Automobil.
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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29.09.2015, 20:59 #7
Der Betreiber der Homepage schreibt folgendes
Dürfen wir das?
Wir haben uns zu Beginn des Projektes über die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Grabsteinbildern beraten lassen. Mit dem Aufstellen eines Grabsteins ist die Öffentlichkeit hergestellt, zudem werden Daten verstorbener Personen vom Schutzbereich der datenschutzrechtlichen Vorschriften ausdrücklich nicht erfasst. Dennoch haben wir uns mit Rücksicht auf trauernde Angehörige dazu entschlossen, das traditionelle Trauerjahr zu respektieren. Deshalb zeigen wir keine Grabsteinbilder von Personen, die im laufenden oder vorhergehenden Jahr verstorben sind.
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29.09.2015, 21:01 #8
Ich finde das jetzt nicht so schlimm.
Das einzige was mich stoert, dass die ganzen Ahnenforschungen (zumindest in den USA) oft auf die LDS-Sekte (Mormonen) zufueckzufuehren sind und diese Datenbanken mit "Stammbaeumen" erstellen.
Das ist ein Riesenprojekt und wird auch weltweit finanziell unterstuetzt!
Hier ein Link:
https://en.wikipedia.org/wiki/Family_History_LibraryGeändert von RBLU (29.09.2015 um 21:08 Uhr)
Gruss,
Bernhard
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29.09.2015, 21:02 #9
Aber es handelt sich m.E. Um eine andere Qualität der Öffentlichkeit. Ich finde es aber auch befremdlich, wenn man dort den Wünschen der Angehörigen auf Löschung nicht nachkommt
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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29.09.2015, 21:09 #10
Warum stellt man einen Grabstein mit Namen und Geburts- und Todesdatum überhaupt auf? Doch warscheinlich um der Welt kund zu tun, wer dort begraben ist.
Jetzt nimmt die Welt davon Kenntnis und es ist wieder nicht gut
Mein Vater wünschte sich ein anonymes Urnengrab. Das hat er bekommen und mich vor solchen Problemen verschont
Stand alles im Roadbook
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29.09.2015, 21:09 #11ehemaliges mitgliedGast
Hi,
ich fürchte, es kommt auf die Fiedhofsordnung an. Sollte da das Fotografieren nicht untersagt sein, dürfte die Veröffentlichung in der Tat erlaubt sein, da das Recht am eigenen Bild mit dem Tod erlischt. Man könnte es natürlich mit Störung der Totenruhe versuchen, aber ob man das durch bekommt?
Auf jeden Fall ist es befremdlich und unterste Schublade, nicht den Wünschen der Familie nachzukommen, da fehlen mir die Worte.
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29.09.2015, 21:13 #12
Ich frage mich was eigentlich stoert: 1) Das Bild des Grabsteins oder 2) die Information auf dem Grabstein bzw. deren Verwendung in der Ahnenforschung?
Gruss,
Bernhard
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29.09.2015, 21:18 #13
Mich stört es die Daten meiner Eltern, die mit dem Internet überhaupt nix zu tun hatten in selbigen wiederzufinden.
Meine Mutter lebte sehr zurückgezogen. Sie wollte nicht einmal Zeitungsanzeigen haben. Das Internet war für sie Teufelszeug.
Ich finde es ist etwas anderes, wenn jemand über einen Friedhof geht und dort schaut oder irgendwo am anderen Ende der Welt einfach nur auf eine Website gucken muss.
Zudem finde ich auch, dass man einer Bitte auf Löschung ohne weitere unwürdige Diskussion nachkommen sollteGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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29.09.2015, 21:30 #14
Hier noch ein interessanter Link exakt zu dem Thema:
http://wiki-commons.genealogy.net/im...urnal_Brhv.pdfGruss,
Bernhard
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29.09.2015, 22:44 #15
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29.09.2015, 22:47 #16
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29.09.2015, 22:59 #17
Was soll der Betreiber denn machen, wenn sich drei Hinterbliebene melden? Der Erste will es gelöscht haben, der Zweite will es unbedingt im Internet haben und dem Dritten ist es egal
Es mag zwar sein, dass es dem einen oder anderen Angehörigen pietätlos erscheint, aber verboten ist es wohl nicht.
Stand alles im Roadbook
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29.09.2015, 23:05 #18
- Registriert seit
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- Beiträge
- 486
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30.09.2015, 03:38 #19
Was facebook & co. nicht mehr schafft zu sammeln, wird wohl so zumindest irgendwann möglich gemacht ergänzt zu werden.
(und ja, das stört mich ebenfalls)Gruß,
René
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30.09.2015, 05:53 #20
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