Sehe ich genau andersrum, immer widersprechen. Der Richter, der wegen einer Ordnungswidrigkeit eine Beschlagnahmung und Prüfung mit weiteren Kosten, die die Buße weit übersteigen, anordnet, muss erstmal gefunden werden, so die Richter in meinem Freundeskreis. Auch hier ist Verhältnismäßigkeit wieder das Stichwort.
Wichtig ist auch, dass die Polizei nicht über ausreichende Kompetenz zur technischen Bewertung des Fahrzeugs verfügt - Polizisten sind keine Sachverständigen. Die Polizei kann eine Vermutung äussern und die zu bestätigen ist dann Aufgabe eines Sachverständigen.
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13.11.2017, 10:53 #1PREMIUM MEMBER
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14.11.2017, 08:11 #2
Ersetzen wir hier zuerst noch schnell "Vermutung" durch "Verdacht".

Die Polizei muss das mildeste Mittel wählen. Wird die Ordnungswidrigkeit nicht bestritten oder ist eindeutig (hier zum Beispiel Fahren ohne Endtopf), ist eine Begutachtung durch den Sachverständigen nicht erforderlich. Hier wäre zu prüfen, ob ein Verbot der Weiterfahrt ausreicht oder aber eine Sicherstellung zur Verhinderung weiterer OWi erforderlich ist.
Selbstverständlich können Fahrzeuge nach Ordnungswidrigkeiten sichergestellt und auch beschlagnahmt werden, auch wenn zum Beispiel Verkehrsunsicherheit vorliegt.
Häufiger als bei Motorrädern kommt dies bei z.B. bei Lkw- oder Schulbuskontrollen vor.
Wird eine bauliche Veränderung an einer z.B. Abgasanlage bestritten, wäre diese gutachterlich zu prüfen. Womöglich könnte bei einem Mofa hierzu die Sicherstellung des Auspuffes statt des ganzen Fahrzeuges mit dem Zweck der Begutachtung in Frage kommen. Bei einer Sechszylinder-Goldwing mit modifizierten Töpfen zum Beispiel dürfte diese Möglichkeit regelmäßig ausscheiden.
Die Auskunft der Richter aus Max´ Freundeskreis kann ich so nicht ganz bestätigen, womöglich sind aber auch nicht alle befragten Richter Verkehrsrichter.
Weiter ist die Entscheidung über Freigabe nach der Beschlagnahme am nächsten Werktag einzuholen, an Wochenenden und Feiertagen haben oft auch Familienrichter z.B. Bereitschaftsdienst.
Die sind da in der Tat nicht so im Thema.
Die Kosten zum Beispiel der gutachterlichen Untersuchung eines womöglich verkehrsunsicheren Schulbusses übersteigen regelmäßig bei weitem die des Bußgeldes. Wäre also die Höhe des Bußgeldes Maßstab bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit, würde diese Maßnahme von vorn herein ausscheiden. Es wird in der Juristerei also nicht alles in Geld aufgewogen
Gruß Lou
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