Zitat Zitat von Knipser Beitrag anzeigen
Das ist ganz einfach. Wenn der Polizist dich so einschätzt und vermutet, dass du den Einsatz wieder entfernst, dann kann er das. Und zwar aus dem Grund, um DICH vor dieser "Ordnungswidrigkeit" zu schützen. In der Regel macht das kaum jemand, bei Großkontrollen kommt das schonmal vor.
Fahr einfach mal an bestimmten Tagen rund um den Nürburgring oder durchs Johannistal in der Pfalz, dann wirst reden wir nochmal. Gut, sind ein paar Meter ausm Osten aber zum Fahren lohnt es.

Das stimmt nicht, Harry. Ich bin da bei Stefan, jedenfalls grundsätzlich.

Außerdem muss man differenzieren, wie fast immer bei Rechtsfragen.

Wenn Du nicht gerade in unmittelbarer Nähe zu Deinem Wohnort angehalten wirst, DARF der Beamte bei Mängeln, welche die Sicherheit im öffentlichen Strassenverkehr nicht gefährden (z.B. zu lauter Auspuff) die Weiterfahrt nicht untersagen, weil diese Massnahme unverhältnismässig wäre.

Anders kann es sein, wenn Du nur ein paar km entfernt wohnst. Dann nämlich ist es Dir zumutbar - und damit wieder verhältnismässig - das Moped ggfls. mit einem Anhänger zu holen.

Generell kommt es auch mir so vor, dass die Behörden früher strenger reagiert haben, als heute....