Wahrscheinlich willigt man mit Kauf der Fahrkarte in Geschäftsbedingungen ein, die eine Obergrenze vorsehen - gestaffelt nach Verspätungszeit. Die Juristen wissen da bestimmt mehr. Nebenbei stelle ich mir die Frage, was wäre, wenn man mit dem Auto unterwegs gewesen wäre und in einem Stau gewartet hätte? Da müsste ich das hinnehmen - ohne Ersatzzahlungen. Bei der Bahn erwarte ich natürlich eine Dienstleistung, nämlich die pünktliche Ablieferung am Zielort. Bin gespannt, was die Juristen sagen.
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29.12.2015, 17:23 #1
Die Bahn und ihre Verspätungen
Ich hatte ich einen Termin Stuttgart.
Dauer des Termins 2h.
Ich entschied mich für die Bahn.
Abfahrt in Köln 10:00, Ankunft in Stuttgart 12:30.
ICE hatte allerdings aufgrund einer "Suizig gefährdeten Person" 1,5h Verspätung.
Ankunft in Stuttgart 14:00.
Leider verpasste ich das Meeting mit dem GF der Unternehmung.
Wir vereinbarten einen anderen Termin an einem anderen Tag.
die Bahn bietet mir nun 25% Erstattung des Fahrpreises an.
Frage:
Macht es Sinn die Bahn zu konfrontieren mit:
1. Der Erstattung des gesamten Fahrpreises (290€ für 1. Klasse Ticket)
2. Mit Lohnausfall für einen Tag (bin Freiberufler, Tagessatz kann ich nachweisen)
Oder soll ich mir Aufregung sparen?
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29.12.2015, 17:52 #277 Grüße!
Gerhard
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29.12.2015, 17:55 #3
Spar Dir die Aufregung, bist halt zu spät losgefahren.
Lohnausfall für einen Tag gibts bei einem verpassten Meeting von 2 Stunden hoffentlich eh nicht.
Sonst schul ich um!Geändert von Herman (29.12.2015 um 17:57 Uhr)
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29.12.2015, 17:56 #4
Die Entschädigung ist den AGB klar geregelt, 25% ab 60 min und 50% ab 120 min. Bei Suizid-Gefährdung könnten sie sich zudem noch auf höhere Gewalt berufen. Also Aufregung sparen.
Ciao, Carlo
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29.12.2015, 18:54 #5
Das passiert doch 100.000 fach. Auch als Autofahrer.
Ich seh da keine Erfolgchance. Verfüge aber nicht über einschlägiges Fachwissen, allenfalls Bissle common sense.
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30.12.2015, 03:08 #6
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Naja wenn sich einer vor den Zug wirft kann ausnahmsweise die DB ja wirklich nichts für die Verspätung,
abgesehen davon Termin wegen 1.5h verdengelt, da würde ich Deine Terminplanung sowieso als recht sportlich betrachten
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30.12.2015, 08:04 #7
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30.12.2015, 10:45 #8
Hm, bei suizidbedingter Verspätung würd ich Deine Forderung wohl eher dem Selbstmörder präsentieren. Es sei denn, Du kannst beweisen, dass er aufgrund seiner Verzweiflung ob eines verspäteten Zuges den Freitod gewählt hat. Dann stehen Deine Chancen wieder besser.
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30.12.2015, 11:09 #9
Als ich im Oktober die Bahn bzgl. Fernreise ab FFM benutzt habe, hatte sich auch ein Spinner auf die Gleise geworfen, und die Strecke war für Stunden gesperrt
Der Transfer mit Bussen war, wie gewöhnlich, besch.... organisiert, so dass wir uns ein Taxi genommen haben.
Die Bahn ist verpflichtet Schadenersatz zu leisten (Taxi !), ggf. für den verpassten Flug.
Allerdings habe ich trotz diversen "Portalen" und damit verbundenen Formularen etc. bislang keine Rückmeldung, und somit auch keine Info/Erstattung erhalten.
Es wird also nichts anderes übrig bleiben, als bei dem Schiceladen (nächsgelegener HBF) vorzusprechen................
......bei dem weltbekannten Verhalten des Superunternehmens und seiner TOP geschulten Mitarbeiter, wären dann vielleicht ein paar Valiumtabletten nicht die schlechteste Idee
Gruss
Terminatorhttp://tinypic.com/i6mjab.gif
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30.12.2015, 11:36 #10
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30.12.2015, 11:39 #11
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30.12.2015, 11:40 #12
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30.12.2015, 11:40 #13
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30.12.2015, 20:06 #14
- Registriert seit
- 10.10.2007
- Beiträge
- 2.281
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30.12.2015, 22:07 #15
Nach einem schlechten Sushi Abendmahl möchte ich mir einfach keinen Anwalt mehr leisten.
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30.12.2015, 22:09 #16
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Hättest jetzt aber doppelt Grund dir einen zu leisten
Beste Grüße,
Michael
"Thank you, Mr. Speaker"
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