Zitat Zitat von ferryporsche356 Beitrag anzeigen
Das AG Luckenwalde hat das Grundstücks zwangsversteigert und dem AG ist dabei ein Fehler unterlaufen. Also müsste das AG dann nicht auch für seinen Fehler geradestehen und aufkommen?
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Davon abgesehen: Wenn die Versteigerung nicht rechtmäßig war, wurden auch die Schulden des Eigentümers nicht bedient. Da kommen dann noch ein paar Jahre Zinsen drauf.